Änderung der Vorschriften zur Umsetzung der Rechte und Pflichten der Vertreter des Staatseigentums
Die Regierung hat soeben das Dekret Nr. 97/2024/ND-CP erlassen, mit dem mehrere Artikel des Regierungsdekrets Nr. 10/2019/ND-CP vom 30. Januar 2019 über die Umsetzung der Rechte und Pflichten von Vertretern staatlicher Eigentümer geändert und ergänzt werden. Das Dekret tritt am 10. September 2024 in Kraft.
Konkret übt der Premierminister gemäß Klausel 2, Artikel 3 des Dekrets Nr. 10/2019/ND-CP die Rechte und Pflichten des Vertreters des staatlichen Eigentümers gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital und den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze aus.
In der Verordnung Nr. 97/2024/ND-CP wird die obige Bestimmung wie folgt geändert: Der Premierminister übt die Rechte und Pflichten des Vertreters des staatlichen Eigentümers gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital und den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze für Unternehmen aus, in die der Premierminister Kapital zur Gründung von Unternehmen zu investieren beschließt, wie in Anhang I dieser Verordnung vorgeschrieben.
Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Dekrets Nr. 10/2019/ND-CP übt die Eigentümervertretungsagentur die Rechte und Pflichten des staatlichen Eigentümervertreters für das Unternehmen aus, das sie zu gründen beschließt oder mit dessen Leitung sie beauftragt ist, und übt die Rechte und Pflichten des staatlichen Eigentümervertreters für das in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Mitgliedern investierte staatliche Kapital gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem staatlichem Kapital und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen aus.
In der Verordnung Nr. 97/2024/ND-CP heißt es eindeutig: „Die Eigentümervertretungsagentur übt die Rechte und Pflichten des staatlichen Eigentümervertreters gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital und den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze in Bezug auf Folgendes aus:
1- Unternehmen, die durch Beschluss des Vertretungsorgans des Eigentümers gegründet wurden;
2- Unternehmen, die der Verwaltung durch die Vertretungsagentur des Eigentümers zugewiesen sind oder direkt als Vertretungsagentur des Eigentümers zugewiesen sind, einschließlich Unternehmen, die durch Beschluss des Premierministers vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital gegründet wurden und nicht in Anhang I zu diesem Dekret aufgeführt sind;
3- Staatliches Kapital, das in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Gesellschaftern investiert wird.
Der Aufsichtsrat besteht aus 1 bis 5 Aufsichtsratsmitgliedern.
Was die Rechte und Pflichten der Eigentümervertretung bei der Verwaltung des Personals von Unternehmen betrifft, an denen der Staat 100 % des Stammkapitals hält, so entscheidet die Eigentümervertretung gemäß Dekret Nr. 97/2024/ND-CP über Planung, Ernennung, Wiederernennung, Rücktritt, Entlassung, Versetzung, Rotation, Belohnung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung und Pensionierung von Controllern im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Je nach Unternehmensgröße beschließt die Eigentümervertretung die Einrichtung eines Aufsichtsrats mit ein bis fünf Aufsichtsratsmitgliedern. Besteht der Aufsichtsrat nur aus einem Aufsichtsratsmitglied, ist dieses zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats und muss die Anforderungen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfüllen.
Das Vertretungsorgan des Eigentümers wählt die ihm unterstehenden Beamten und Angestellten aus und beschließt deren Ernennung zu Kontrolleuren. Außerdem ist es dafür verantwortlich, den Beamten und Angestellten nach ihrem Ausscheiden aus der Kontrolleurtätigkeit eine geeignete Arbeit zu vermitteln.
Über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung unselbständiger Rechnungseinheiten
Gemäß Dekret Nr. 10/2019/ND-CP hat der direkte Eigentümervertreter eines Unternehmens, an dem der Staat 100 % des Stammkapitals hält und das durch Beschluss des Premierministers gegründet wurde, das Recht, die Eigentümervertretungsagentur aufzufordern, der zuständigen Behörde eine Anpassung des Stammkapitals, eine Änderung und Ergänzung der Satzung, eine Reorganisation, eine Umwandlung des Eigentums, eine Auflösung oder einen Insolvenzantrag vorzulegen. Entscheidungen über die Gründung, Reorganisation und Auflösung abhängiger Einheiten sind erst zu treffen, nachdem die Eigentümervertretungsagentur um eine Bewertung und die Genehmigung der Richtlinie durch den Premierminister gebeten wurde.
In der Verordnung Nr. 97/2024/ND-CP wird die obige Bestimmung wie folgt geändert: Der direkte Eigentümervertreter eines Unternehmens, an dem der Staat 100 % des Stammkapitals hält und das durch einen Beschluss des Premierministers gegründet wurde, hat das Recht, bei der Eigentümervertretungsagentur eine Antragstellung bei der zuständigen Behörde einzureichen, um das Stammkapital anzupassen, die Satzung zu ändern und zu ergänzen, das Unternehmen umzustrukturieren, die Eigentumsverhältnisse umzuwandeln, aufzulösen und Konkurs anzumelden. Er hat über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung abhängiger Rechnungseinheiten im Einklang mit den Bestimmungen des Unternehmensgesetzes zu entscheiden und die Eigentümervertretungsagentur innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der Gründung, Umstrukturierung und Auflösung abhängiger Rechnungseinheiten hierüber zu benachrichtigen.
Bei der Gründung von Zweigstellen und Repräsentanzen von Unternehmen, an denen der Staat eine hundertprozentige Beteiligung am Stammkapital hält und die Kreditinstitute sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute.
Die Gründung von Zweigstellen und Repräsentanzen von Unternehmen, an denen der Staat 100 % des Stammkapitals hält, unter dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit muss den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und der Unternehmenssatzung entsprechen.
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Quelle: https://baodautu.vn/sua-quy-dinh-ve-thuc-hien-quyen-trach-nhiem-cua-dai-dien-chu-so-huu-nha-nuoc-d220846.html
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