Mit dem Dekret 128/2024/ND-CP werden Bestimmungen zum Höchstwert von Waren und Dienstleistungen, die für Werbezwecke verwendet werden (Artikel 6) aus dem Dekret 81/2018/ND-CP geändert. Demnach wird der Höchstwert von Waren und Dienstleistungen, die für Werbezwecke verwendet werden, wie folgt festgelegt:
Der für die Werbung verwendete Materialwert einer Einheit beworbener Waren oder Dienstleistungen darf 50 % des Verkaufspreises unmittelbar vor dem Aktionszeitraum dieser Einheit beworbener Waren oder Dienstleistungen nicht überschreiten, mit Ausnahme von Werbeaktionen in den in den Klauseln 8 und 9, Artikel 92 des Handelsgesetzes von 2005, Artikel 8, Klausel 2, Artikel 9, Artikel 12, Artikel 13, Artikel 14 des Dekrets 81/2018/ND-CP vorgeschriebenen Formen.
Der Gesamtwert der Waren und Dienstleistungen, die in einem Werbeprogramm beworben werden, darf 50 % des Gesamtwerts der beworbenen Waren und Dienstleistungen nicht überschreiten, mit Ausnahme von Werbeaktionen in der in Artikel 92, Klauseln 8 und 9 des Handelsgesetzes von 2005, Artikel 8 und Artikel 9, Klausel 2 des Dekrets 81/2018/ND-CP vorgeschriebenen Form.
Bei der Organisation konzentrierter Werbeprogramme beträgt die Höchstgrenze für den Wert der zu Werbezwecken eingesetzten Waren und Dienstleistungen 100 %. Die Höchstgrenze für den Wert der zu Werbezwecken eingesetzten Waren und Dienstleistungen von 100 % gilt auch für Werbemaßnahmen im Rahmen von Programmen und Handelsförderungsmaßnahmen, die vom Premierminister beschlossen werden.
Staatliche Stellen (auf Bundes- und Provinzebene) erlassen Entscheidungen zur Organisation und Umsetzung konzentrierter Förderprogramme zur Umsetzung gezielter Wirtschaftsentwicklungsmaßnahmen des Landes und der Kommunen. Der Staat fördert die Organisation konzentrierter Förderprogramme. Alle Gewerbetreibenden haben das Recht, an diesen Programmen teilzunehmen.
Maximaler Rabatt auf Aktionswaren und -dienstleistungen
Darüber hinaus ändert das Dekret 128/2024/ND-CP auch Absatz 2, Artikel 7 über die maximale Rabatthöhe für Werbeartikel und -dienstleistungen. Die maximale Rabatthöhe für Werbeartikel und -dienstleistungen wird wie folgt festgelegt:
Der maximale Rabatt für Aktionswaren und -dienstleistungen darf 50 % des Preises der Waren und Dienstleistungen unmittelbar vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten.
Bei der Organisation eines konzentrierten Werbeprogramms gemäß Klausel 5, Artikel 6 des Dekrets 81/2018/ND-CP beträgt der maximale Rabattsatz für Werbeartikel und -dienstleistungen 100 %. Der maximale Rabattsatz von 100 % gilt auch für Werbeaktivitäten im Rahmen von Programmen und Handelsförderungsmaßnahmen, die vom Premierminister beschlossen werden.
Die maximale Rabattgrenze gilt nicht bei der Durchführung von Rabattaktionen für: Waren und Dienstleistungen bei der Umsetzung der Preisstabilisierungspolitik des Staates; frische Lebensmittel; Waren und Dienstleistungen im Falle einer Insolvenz, Auflösung, Standort-, Produktions- und Geschäftszweigänderung eines Unternehmens.
Das Dekret tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
[Anzeige_2]
Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-quy-dinh-han-muc-toi-da-ve-khuyen-mai-gia-tri-hang-hoa-dich-vu.html
Kommentar (0)