Wie werden verkehrspolizeiliche Anhalteanordnungen ab dem 15. September 2023 geregelt? - Leser Van Trang
Aktuelle Regelungen zu Anhalteanordnungen der Verkehrspolizei ab 15. September 2023
Die Fahrzeugstoppanordnungen der Verkehrspolizei sind in Artikel 17 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA (gültig ab 15. September 2023) wie folgt konkret geregelt:
(1) Die Anweisung der Verkehrspolizei, ein Fahrzeug anzuhalten, erfolgt durch eines der folgenden Signale oder eine Kombination der folgenden Signale:
- Verkehrsstäbe, Hupen, Lautsprecher, Vorrangsignale von Streifen- und Kontrollfahrzeugen;
- Andere gesetzlich vorgeschriebene Signale, darunter: Schilder, Markierungen, Absperrungen.
(2) Befehl zum Anhalten eines Fahrzeugs bei einer Kontrolle an einem Punkt auf der Straße, bei der Verkehrspolizeistation
- Die Verkehrspolizisten wählen eine geeignete Position, stehen stramm, blicken auf das zu kontrollierende Fahrzeug und signalisieren dem Fahrzeug, in sicherer Entfernung anzuhalten. Sie halten den Verkehrsstab in der rechten Hand und zeigen auf das zu kontrollierende Fahrzeug. Gleichzeitig pfeifen sie kräftig und weisen den Fahrer des zu kontrollierenden Fahrzeugs an, an einer geeigneten, sicheren Position zur Kontrolle anzuhalten.
- Beim Empfang eines Signals muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und das Fahrzeug an der von der Verkehrspolizei angewiesenen Position anhalten.
(3) Befehl zum Anhalten eines Fahrzeugs aus einem Streifenwagen oder einem mobilen Kontrollfahrzeug
- Falls Streifen- und Kontrollfahrzeug in gleicher Richtung und vor dem zu kontrollierenden Fahrzeug fahren:
Verkehrspolizisten halten den Verkehrsstab horizontal rechts oder links neben dem Streifenfahrzeug (je nach Straßenabschnitt und Fahrspur), heben ihn dann senkrecht zum Boden an und geben dem Streifenfahrzeug per Hupe und Lautsprecher Vorfahrtszeichen. Sie weisen den Fahrer des zu kontrollierenden Fahrzeugs an, an einer geeigneten und sicheren Stelle anzuhalten. Nach Erhalt des Signals muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und das Fahrzeug an der vom Verkehrspolizisten angewiesenen Stelle anhalten.
- Falls Streifen- und Kontrollfahrzeug in gleicher Richtung und hinter dem zu kontrollierenden Fahrzeug fahren:
Verkehrspolizisten nutzen Lautsprecher, um die Prioritätssignale der streifenden und kontrollierenden Fahrzeuge durchzugeben und die Fahrer der zu kontrollierenden Fahrzeuge anzuweisen, an geeigneten und sicheren Kontrollstellen anzuhalten. Bei Bedarf und unter Gewährleistung der Sicherheit können streifende und kontrollierende Fahrzeuge vor den zu kontrollierenden Fahrzeugen vorbeifahren und den Befehl zum Anhalten gemäß den oben genannten Vorschriften ausführen. Nach Erhalt des Signals müssen die Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und das Fahrzeug gemäß den Anweisungen der Verkehrspolizisten an der Stelle anhalten.
Fälle, in denen die Verkehrspolizei ab dem 15. September 2023 Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten darf
Gemäß Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA dürfen Verkehrspolizisten, die planmäßig Streifen- und Kontrollaufgaben durchführen, Fahrzeuge in folgenden Fällen zur Kontrolle anhalten:
- Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften und andere Gesetzesverstöße direkt oder durch professionelle technische Geräte und Mittel festzustellen und zu erfassen;
- Umsetzung von Anordnungen und Plänen zur allgemeinen Kontrolle von Fahrzeugen, um die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr sowie die öffentliche Ordnung zu gewährleisten; von den zuständigen Behörden herausgegebene Pläne für Patrouillen, Kontrollen und die Behandlung von Verstößen nach thematischen Gesichtspunkten, um die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr sowie die öffentliche Ordnung zu gewährleisten;
Es liegt ein schriftlicher Antrag des Leiters oder seines Stellvertreters der Ermittlungsbehörde vor; ein schriftlicher Antrag der zuständigen Behörde, ein Fahrzeug zur Kontrolle anzuhalten, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, Straftaten zu bekämpfen und zu verhindern, Naturkatastrophen, Bränden und Explosionen zu verhindern und zu bekämpfen, Epidemien zu verhindern und zu bekämpfen sowie Rettungs- und andere Gesetzesverstöße durchzuführen. Im schriftlichen Antrag müssen Uhrzeit, Route, anzuhaltendes Fahrzeug, Handhabung und beteiligte Einsatzkräfte genau angegeben sein;
- Es gibt Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Organisationen und Einzelpersonen über Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Anforderungen beim Kontrollstopp
(i) Das Anhalten und Steuern von Fahrzeugen muss die folgenden Anforderungen gewährleisten:
- Sicher, gesetzeskonform und ohne Behinderung des Verkehrs;
- Beim Anhalten eines Fahrzeugs ist eine Kontrolle durchzuführen und etwaige Verstöße entsprechend den Vorschriften zu ahnden.
(ii) Beim Anhalten oder Kontrollieren an einem Punkt einer Verkehrsstraße, an einer Verkehrspolizeistation, müssen die in Punkt (i) genannten Anforderungen und die folgenden Anforderungen sichergestellt werden:
- Platzieren Sie Absperrungen mit konischen Pfosten oder Seilen entlang der Fahrbahn im Straßenabschnitt, in der Nähe des Bordsteins oder Gehwegs, um einen Bereich zu bilden, der die Verkehrsordnung und -sicherheit gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Umsetzung der Demokratie bei der Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit gewährleistet. Setzen Sie je nach tatsächlicher Situation und Merkmalen der Verkehrsroute die entsprechende Länge der Absperrung ein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Der Bereich zur Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit muss den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer relevanter Gesetze entsprechen. Er muss über ausreichend Platz verfügen, um professionelle technische Ausrüstung und Mittel aufzustellen und zu installieren sowie Verstöße zu kontrollieren und zu ahnden. Je nach der tatsächlichen Situation im Kontrollbereich und dem Kontrollthema können Verkehrspolizisten eingesetzt werden, um den Verkehr zu leiten und zu regeln und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
(iii) Beim Anhalten und Lenken von Fahrzeugen auf der Autobahn müssen die in den Punkten (i) und (ii) genannten Anforderungen sowie die folgenden Anforderungen gewährleistet sein:
- Bei Kontrollen an einer Stelle dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur an folgenden Stellen angehalten werden: Mautstellenbereich, Start- und Endpunkt der Autobahn;
- Beim Patrouillieren und Kontrollieren mobiler Fahrzeuge dürfen Fahrzeuge nur in folgenden Fällen auf dem Standstreifen angehalten werden, um Verstöße zu kontrollieren und zu behandeln: Feststellung schwerwiegender Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit mit unmittelbarer Gefahr der Verkehrsunsicherheit; Koordinierung der Kriminalitätsbekämpfung; Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen und Bränden; Rettung; Meldung, Anzeige und Reflexion illegaler Handlungen von Personen und Fahrzeugen auf der Autobahn; Feststellung von Fahrzeugen, die auf der Autobahn vorschriftsmäßig anhalten oder parken. Nach der Lösung des Vorfalls müssen die Markierungen, Seile und Schilder sofort entfernt und weitergefahren werden;
- Platzieren Sie das Schild Nummer 245a „Langsam fahren“ oder das Schild Nummer 245b (für internationale Routen) vor dem Verkehrspolizeiteam in Richtung des Verkehrs, der gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes geregelt werden muss.
Gemäß: Klauseln 2, 3, 4, Artikel 16, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA.
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