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Abgrenzung der Kompetenzen im Bereich Drogenprävention und -kontrolle bei der Organisation einer zweistufigen Kommunalverwaltung

(Chinhphu.vn) – Die Regierung hat das Dekret Nr. 184/2025/ND-CP erlassen, das die Kompetenzverteilung bei der Organisation zweistufiger lokaler Regierungen festlegt und eine Reihe von Artikeln der Regierungsdekrete im Bereich Sicherheit und Ordnung ändert und ergänzt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ07/07/2025

Phân định thẩm quyền liên quan đến phòng, chống ma túy khi tổ chức chính quyền địa phương 2 cấp- Ảnh 1.

Im Einzelnen ist in der Verordnung Nr. 184/2025/ND-CP die Kompetenzverteilung im Gesetz zur Drogenprävention und -kontrolle festgelegt: Die in Artikel 30, Absatz 6, Punkte a und d des Gesetzes zur Drogenprävention und -kontrolle festgelegten Kompetenzen des Vorsitzenden des Volkskomitees auf Bezirksebene werden auf den Vorsitzenden des Provinzvolkskomitees übertragen. Der Vorsitzende des Provinzvolkskomitees wird den ihm unterstellten öffentlichen Dienststellen in seinem Gebiet Aufgaben zur Bereitstellung freiwilliger Drogenentzugsbehandlungen zu Hause und in der Gemeinde zuweisen und die Finanzierung der freiwilligen Drogenentzugsbehandlung zu Hause und in der Gemeinde sicherstellen.

Darüber hinaus werden die in Artikel 30 Punkte b, c und d, Klausel 6, Klausel 8 des Gesetzes zur Drogenprävention und -kontrolle festgelegten Befugnisse des Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees auf den Direktor der Provinzpolizei übertragen. Somit wird der Direktor der Provinzpolizei: Registrierungen entgegennehmen und die Liste der Organisationen und Einzelpersonen bekannt geben, die qualifiziert sind, freiwillige Dienste zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde anzubieten; dem Gemeindevolkskomitee die Liste der Organisationen und Einzelpersonen mitteilen, die freiwillige Dienste zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde anbieten; die Arbeit zur freiwilligen Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde leiten, führen und überwachen.

Organisationen und Einzelpersonen, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich beim Direktor für öffentliche Sicherheit der Provinz registrieren lassen, um freiwillige Dienste zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde anzubieten.

Entscheidungsbefugnis bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie der Behandlung von Krankheiten in Einrichtungen zur Drogenrehabilitation

Mit dem Dekret Nr. 184/2025/ND-CP werden außerdem zahlreiche Artikel des Regierungsdekrets Nr. 116/2021/ND-CP vom 21. Dezember 2021 geändert und ergänzt, in dem zahlreiche Artikel des Gesetzes zur Drogenprävention und -kontrolle sowie des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen bei der Behandlung von Drogensucht und der Nachsorge nach einer Drogensucht detailliert beschrieben werden.

Um Sicherheit und Ordnung, Krankheitsprävention und -kontrolle sowie Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen zu gewährleisten, überträgt das Dekret Nr. 184/2025/ND-CP die Zuständigkeit der Bezirksbehörden auf die kommunalen Behörden. Insbesondere bei komplexen Problemen in Bezug auf Sicherheit und Ordnung, Krankheitsprävention und -kontrolle sowie Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen müssen die Rehabilitationseinrichtungen die kommunale Gesundheitsbehörde und die Polizeibehörde des jeweiligen Standorts um eine koordinierte Lösung des Problems bitten.

Falls dies erforderlich ist oder die Kapazitäten der kommunalen Behörden übersteigt, muss die Drogenrehabilitationseinrichtung dies der Provinzpolizei melden. Diese ist dafür zuständig, das Gesundheitsamt um die Entsendung einer Person zur Koordinierung der Lösung zu bitten. Sollte die ersuchte Behörde keine Person zur Unterstützung entsenden, muss sie schriftlich antworten und den Grund dafür angeben.

Änderung der Befugnis zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Einrichtungen der freiwilligen Drogenrehabilitation

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 116/2021/ND-CP erteilt, erneuert und widerruft der Direktor des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales Betriebslizenzen für freiwillige Drogenrehabilitationseinrichtungen innerhalb des Verwaltungsbereichs.

Mit dem Dekret Nr. 184/2025/ND-CP wird die oben genannte Befugnis zur Umsetzung an den Direktor für öffentliche Sicherheit der Provinz übertragen.

Die Einrichtung für freiwillige Drogenrehabilitation muss die vorgeschriebenen Dokumente direkt, per Post oder elektronisch an die Provinzpolizei übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung ist die Einrichtung für die Aufbewahrung aller Originale und die Richtigkeit der Dokumente verantwortlich.

Innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der vollständigen und gültigen Unterlagen ist der Direktor der Provinzpolizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Rehabilitationseinrichtung befindet, für die Prüfung der Unterlagen und der Betriebsbedingungen verantwortlich und entscheidet über die Erteilung einer Lizenz für den Betrieb einer Drogenrehabilitationseinrichtung. Im Falle einer Lizenzverweigerung ist eine schriftliche Antwort mit Angabe der Gründe einzureichen.

Die Zuständigkeiten der Ministerien in der Drogensuchtbehandlung klar definieren

Mit dem Dekret Nr. 184/2025/ND-CP werden auch die Vorschriften zu den Verantwortlichkeiten staatlicher Stellen bei der Organisation und Durchführung der Behandlung von Drogenabhängigkeit geändert.

Im Einzelnen ist das Ministerium für öffentliche Sicherheit für Folgendes zuständig: a) Es stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit Rechtsdokumente zur Behandlung von Drogenabhängigkeit und zur Nachbehandlung aus oder legt sie den zuständigen staatlichen Stellen zur Ausstellung vor. Es weist die örtliche Polizei an, die Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde sowie die Behandlung von Drogenabhängigkeit in freiwilligen Einrichtungen zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu organisieren und Maßnahmen zur Zwangseinweisung in Einrichtungen zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu ergreifen.

b) die Durchführung der Drogenentzugsbehandlung zu Hause und in der Gemeinde, die Behandlung von Drogenentzug in Einrichtungen der freiwilligen Drogenentzugsbehandlung sowie Maßnahmen zur Unterbringung von Personen in Einrichtungen der obligatorischen Drogenentzugsbehandlung regelmäßig anzuregen, zu kontrollieren und zu überwachen und dabei die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen;

c) Einrichtung, Auflösung und Organisation des Betriebs öffentlicher Einrichtungen zur Drogenrehabilitation; Anleitung zur Einrichtung, Auflösung und Organisation des Betriebs privater Einrichtungen zur Drogenrehabilitation; Bekanntgabe von Standards für den Bau von Einrichtungen zur Drogenrehabilitation; Anleitung zur Organisation der freiwilligen Drogenrehabilitation zu Hause und in der Gemeinde, der Drogenrehabilitation in Einrichtungen zur Drogenrehabilitation und des Managements nach der Rehabilitation;

d) Koordinierung mit dem Obersten Volksgerichtshof, dem Gesundheitsministerium, dem Finanzministerium, dem Ministerium für Bildung und Ausbildung und anderen relevanten Ministerien, Zweigstellen, Volkskomitees der Provinzen, Behörden und Organisationen zur Durchführung der Behandlung von Drogenabhängigkeit und der Nachbehandlungsbetreuung;

d) Aufbau einer Datenbank zur Behandlung von Drogenabhängigkeit und zum Nachbehandlungsmanagement (Management von Drogenabhängigen, Nachbehandlung von Drogenabhängigen, Netzwerk von Einrichtungen zur obligatorischen Drogenabhängigkeitsbehandlung, Einrichtungen zur freiwilligen Drogenabhängigkeitsbehandlung, Anbieter freiwilliger Drogenabhängigkeitsbehandlungsdienste); Einsatz von Informationstechnologieanwendungen in der Drogenabhängigkeitsbehandlung und im Nachbehandlungsmanagement;

e) Umsetzung des Systems der Statistik, Information und Berichterstattung über die Behandlung von Drogenabhängigkeit und die Nachbehandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;

g) Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Behandlung von Drogenabhängigkeit und der Nachbehandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Gesundheitsministerium: a) Es leitet und führt die örtlichen Gesundheitsbehörden bei der Koordinierung der Aufnahme, Klassifizierung, Organisation der Behandlung, des Entzugs, der Entgiftung, der Behandlung psychischer Störungen und der Behandlung anderer Krankheiten bei der Umsetzung freiwilliger Maßnahmen zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde;

b) Forschung zu Arzneimitteln und Methoden zur Behandlung von Drogenabhängigkeit;

c) Zusammenarbeit mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, um Leitlinien für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, medizinische Untersuchungen und Behandlungen sowie regelmäßige Gesundheitschecks für Personen bereitzustellen, die obligatorischen Drogenrehabilitationsmaßnahmen unterliegen.

Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung: a) Koordinierung mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, um die Organisation von Lehren und Lernen in obligatorischen Einrichtungen zur Drogenrehabilitation zu leiten;

b) Das Ministerium für Bildung und Ausbildung anweisen, die Qualität des Lernens zu leiten, zu überprüfen, Prüfungen zu organisieren und Diplome, Zertifikate oder Abschlusszeugnisse entsprechend dem Studienprogramm für Drogenabhängige auszustellen; Richtlinien für die Befreiung und Ermäßigung von Studiengebühren sowie die Unterstützung bei den Studienkosten für Menschen nach der Rehabilitation von Drogenabhängigen umzusetzen.

Finanzministerium: a) Koordiniert sich mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, um eine Synthese zu erstellen und den zuständigen Behörden vorzulegen, damit öffentliche Mittel aus dem Zentralhaushalt bereitgestellt werden können, um die Maßnahmen zur Unterbringung von Personen in obligatorischen Einrichtungen zur Drogenrehabilitation, zur freiwilligen Drogenrehabilitation und zur Nachrehabilitationsverwaltung gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes und der aktuellen Leitlinien umzusetzen;

b) Dokumente herauszugeben, die die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Mittel aus dem Staatshaushalt regeln und anleiten, um das System der Anwendung obligatorischer Drogenrehabilitationsmaßnahmen, der freiwilligen Drogenrehabilitationsarbeit zu Hause, in der Gemeinde, in Drogenrehabilitationseinrichtungen und der Nachbehandlung umzusetzen.

Ministerium für ethnische Minderheiten und Religionen: Beauftragt Fachagenturen für religiöse Überzeugungen auf allen Ebenen, den Vorsitz zu führen und mit Fachagenturen für die Behandlung von Drogenabhängigkeit zu koordinieren, sowie relevante Agenturen auf derselben Ebene, religiöse Organisationen und Einzelpersonen, die an Aktivitäten zur Behandlung von Drogenabhängigkeit teilnehmen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzuleiten und zu kontrollieren.

Thanh Quang


Quelle: https://baochinhphu.vn/phan-dinh-tham-quyen-lien-quan-den-phong-chong-ma-tuy-khi-to-chuc-chinh-quyen-dia-phuong-2-cap-102250707155526964.htm


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