Die Staatsbank von Vietnam (SBV) wird den Risikokoeffizienten einiger Immobilienkredite anpassen, beispielsweise für Sozialwohnungen, Gewerbeimmobilien usw.
Dies sind die im Rundschreiben Nr. 22/2023/TT-NHNN angekündigten Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens 41/2016/TT-NHNN zur Regelung der Eigenkapitalquoten für Banken und ausländische Bankfilialen mit Wirkung vom 1. Juli 2024.
Die Staatsbank von Vietnam gibt Rundschreiben 22 heraus, in dem der Risikokoeffizient einiger Immobilienkredite angepasst wird (Foto: TL)
Das Rundschreiben passt insbesondere die Regelungen des Rundschreibens 41 zur Kreditrisikoquote (CRW) an. Insbesondere bei Krediten für den Erwerb von Sozialwohnungen, den Kauf von Eigenheimen und den Bau von Eigenheimen im Rahmen staatlicher Förderprogramme und Projekte wird die Risikoquote auf maximal 50 % gesenkt. Die Beleihungsquote (LTV) wird ebenfalls ab 100 % und die Einkommensquote (DSC) ab 35 % angepasst. Die Mindestrisikoquote beträgt 20 %, was einem LTV unter 40 % und einer DSC unter 35 % entspricht.
Der Risikokoeffizient für die verbleibenden Hypothekendarlehensfälle bleibt wie im Rundschreiben 41 zwischen 25 % und 100 %, abhängig von den LTV- und DSC-Verhältnissen.
Darüber hinaus wird mit Rundschreiben 22 auch der Kreditrisikokoeffizient für Vermögenswerte, bei denen es sich um spezielle Kreditfazilitäten in Form von Kreditfazilitäten zur Finanzierung von Geschäftsprojekten im Bereich Gewerbeimmobilien handelt, von 200 % auf 160 % angepasst.
Für Kredite, die der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung dienen und von der Regierung vorgeschrieben werden, sieht Rundschreiben 22 zudem einen zusätzlichen Risikokoeffizienten von 50 % vor.
Schließlich wird in Rundschreiben 22 festgelegt, dass Banken die Pflichtübertragungsempfänger sind und dass andere Kreditinstitute gemäß dem genehmigten Pflichtübertragungsplan einen Risikokoeffizienten von 0 % auf Kredite, Garantien und Einlagen beim Pflichtübertragungsempfänger anwenden dürfen.
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