Steuerzahler tätigen Transaktionen in der Steuerzentrale von Ho-Chi-Minh-Stadt
Laut Gesetz sind E-Commerce-Plattformen derzeit für die Zahlung von Steuern im Namen der Verkäufer verantwortlich. Dies hilft Verkäufern, steuerliche Risiken zu minimieren. Viele Unternehmen, die auf E-Commerce-Plattformen verkaufen, befürchten jedoch, dass die Plattformbetreiber keine Käuferinformationen bereitstellen. Dies führt zu Verwirrung bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen, insbesondere bei der Angabe des Käufernamens auf der Rechnung.
Zu diesem Thema erklärte die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt, dass Unternehmen, die im In- und Ausland E-Commerce-Plattformen betreiben, gemäß dem Dekret 117/2025/ND-CP dafür verantwortlich sind, bei jeder Transaktion, die Einnahmen aus der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen durch Geschäftshaushalte und Einzelpersonen generiert, die auf E-Commerce-Plattformen Geschäfte machen, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer abzuziehen und zu zahlen.
Handelt es sich bei den Verkäufern jedoch um Unternehmen, müssen sie ihre Geschäftstätigkeiten dennoch über die Plattform deklarieren und Steuern dafür abführen, ähnlich wie bei normalen Geschäftsformen.
Bezüglich der Ausstellung elektronischer Rechnungen berief sich die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt auf das Dekret 123/2020/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 8, Artikel 1 des Dekrets 70/2025/ND-CP, gültig ab 1. Juni 2025). Demnach sind Geschäftshaushalte und Geschäftsleute mit einem Umsatz von 1 Milliarde VND oder mehr, die in bestimmten Bereichen tätig sind, verpflichtet, elektronische Rechnungen zu verwenden, die von Registrierkassen generiert und mit der Datenübermittlung an die Steuerbehörden verbunden werden.
Elektronische Rechnungen müssen Käuferinformationen wie Name, Adresse, Steuernummer oder persönliche Identifikationsnummer, Telefonnummer usw. enthalten, sofern dies vom Käufer verlangt wird.
Aus den oben genannten Bestimmungen geht hervor, dass ein Unternehmen, das Waren verkauft oder Dienstleistungen über eine E-Commerce-Plattform direkt an Verbraucher erbringt, nicht verpflichtet ist, die Informationen des Käufers auf der Rechnung anzugeben, es sei denn, der Käufer verlangt dies.
In diesem Fall muss der Käufer vollständige Informationen (Name, Adresse, Steuernummer oder persönliche Identifikationsnummer) angeben, damit das Unternehmen die Rechnungen ordnungsgemäß ausstellen kann. Unternehmen, die elektronische Rechnungen mit Steuerkennzeichen verwenden, müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen vollständig erfasst werden, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Käufer.
Quelle: https://nld.com.vn/thue-tp-hcm-giai-thai-thai-ve-thong-tin-nguoi-mua-tren-hoa-don-dien-tu-khi-ban-hang-online-196250721115452798.htm
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