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Wann sollten Unternehmen die Verantwortung für das Recycling übernehmen?

Báo Tài nguyên Môi trườngBáo Tài nguyên Môi trường30/11/2023

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Ihre Frage wird wie folgt beantwortet:

Es ist Zeit, Recyclingverantwortung umzusetzen

Gemäß Klausel 4, Artikel 77 des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP sind Hersteller und Importeure von Produkten und Verpackungen für das Recycling von Produkten und Verpackungen gemäß dem folgenden Fahrplan verantwortlich:

- Batterien und Akkumulatoren: gültig ab 1. Januar 2024.

- Schmierstoffe: Gültig ab 1. Januar 2024.

- Reifen: Gültig ab 1. Januar 2024.

- Verpackung: Implementiert ab 1. Januar 2024.

- Elektrizität - Elektronik: Umgesetzt ab 1. Januar 2025.

- Verkehrsmittel: Umgesetzt ab 1. Januar 2027.

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Ab dem 1. Januar 2025 fallen für Strom und Elektronik Recyclingpflichten an.

Fälle, in denen keine Recyclingpflicht besteht

Gemäß Klausel 3, Artikel 77 des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP müssen Hersteller und Importeure von Produkten und Verpackungen in einigen Fällen ihrer Recyclingpflicht nicht nachkommen, darunter: Herstellung von Produkten und Verpackungen für den Export; vorübergehender Import und Reexport von Produkten und Verpackungen; Herstellung und Import für Forschungs-, Studien- und Testzwecke (nicht für kommerzielle Zwecke); Verpackungshersteller mit einem Verkaufs- und Serviceumsatz des Vorjahres von weniger als 30 Milliarden VND; Verpackungsimporteure mit einem Gesamtimportwert (berechnet nach Zollwert) des Vorjahres von weniger als 20 Milliarden VND.

Gewerbliche Verpackungen für Schmierstoffe, Elektrizität und Elektronik

Gemäß Artikel 77 und Anhang XXII des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP müssen Hersteller und Importeure von Produkten wie Schmiermitteln, Elektrizität/Elektronik, Batterien, Akkumulatoren und Reifen ihren Recyclingpflichten gemäß dem Fahrplan, der Rate und den obligatorischen Recyclingspezifikationen nachkommen.

Verpackungen (kommerziell) von Schmiermitteln, elektrischen und elektronischen Produkten, Batterien, Akkumulatoren und Reifen fallen nicht unter die in Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung Nr. 08/2022/ND-CP genannte Verpackungsgruppe von Produkten und Waren. Hersteller und Importeure von Schmiermitteln, elektrischen und elektronischen Produkten, Batterien, Akkumulatoren und Reifen sind daher nicht für das Recycling der kommerziellen Verpackungen dieser Produkte verantwortlich.


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