Am 13. Dezember gab das Volkskomitee der Provinz Lam Dong bekannt, dass der Vorsitzende Tran Van Hiep gerade eine Entscheidung unterzeichnet habe, in der Bedingungen, Kriterien, Umfang und Verhältnisse für die Aufteilung in unabhängige Projekte in der Provinz festgelegt seien.
In diesem Beschluss werden die Bedingungen, Kriterien, der Umfang und das Verhältnis für die Aufteilung der vom Staat zur Bewirtschaftung zugewiesenen Landflächen festgelegt; landwirtschaftliche Flächen, die für öffentliche Zwecke genutzt werden; Flächen, für die der Landnutzer gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes kein Recht zur Übertragung, Pacht oder Kapitaleinlage unter Verwendung von Landnutzungsrechten hat und an denen keine Vermögenswerte gebunden sind, und die sich zwischen Landflächen befinden, für die Übertragungen, Pacht- oder Kapitaleinlagen unter Verwendung von Landnutzungsrechten eingegangen sind, und die in ein unabhängiges Projekt in diesem Gebiet aufgeteilt werden.
Lam Dong hat neue Vorschriften zu den Bedingungen und dem Umfang der Aufteilung in unabhängige Projekte erlassen.
Die Nutzung von Grundstücken zur Durchführung von Projekten sowie Produktions- und Geschäftsarbeiten unterliegt nicht der staatlichen Landrückgewinnung gemäß den Artikeln 61 und 62 des Bodengesetzes.
Antragsberechtigt sind die zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden für Grundstücke, Investoren sowie Organisationen und Einzelpersonen, die Grundstücke in der Provinz im Rahmen von Investitionstätigkeiten nutzen.
Was die Bedingungen und Kriterien für die Abtrennung eines Grundstücks in ein eigenständiges Projekt betrifft, so muss dieses zunächst mit der detaillierten Bauplanung und der Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene übereinstimmen. Es muss ein oder mehrere Grundstücke umfassen, die in dem Gebiet zusammenhängend und aneinandergrenzend sein müssen. Mindestens eine Seite muss an eine bestehende oder geplante Straße angrenzen, die Mindestbreite der Straßenoberfläche muss 7 m betragen; die Größe der Grundstückskante neben der Kreuzungsstraße muss ≥ 25 m betragen; die Tiefe des Grundstücks vom Rand der Straßengrenze oder dem Rand der bestehenden Straße (bei Straßen ohne Straßengrenze) muss ≥ 25 m betragen.
Für Bezirke: Grundstücksfläche nach der Aufteilung in eigenständige Projekte ≥ 1.500 m2
Für die Gruppe von Projekten, die in den Städten Da Lat und Bao Loc Land für Handels- und Dienstleistungszwecke nutzen, muss die Landfläche nach der Aufteilung in unabhängige Projekte ≥ 1.000 m2 betragen und ≥ 20 % der gesamten für die Projektumsetzung vorgesehenen Landfläche ausmachen; für die Bezirke muss die Landfläche nach der Aufteilung in unabhängige Projekte ≥ 1.500 m2 betragen und ≥ 30 % ausmachen.
Bei der Gruppe von Projekten, bei denen Land für nichtkommerzielle und Dienstleistungszwecke genutzt wird, muss die Landfläche nach der Aufteilung in unabhängige Projekte ≥ 1.500 m2 betragen und ≥ 30 % der gesamten für die Projektumsetzung vorgeschlagenen Landfläche ausmachen …
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