Unter welchen Voraussetzungen gelten Angehörige als abhängig?
Im Einkommensteuergesetz von 2007 ist in Artikel 19 Punkt b, Absatz 3 festgelegt, dass Eltern, die das Erwerbsalter überschritten haben und nicht mehr arbeiten können und für deren Erziehung der Steuerpflichtige verantwortlich ist, als Angehörige des Steuerpflichtigen gelten.
Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt d.3, Punkt d, Klausel 1, Artikel 9 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC müssen die biologischen Eltern, der Schwiegervater/die Schwiegermutter, der Stiefvater/die Stiefmutter und die gesetzlichen Adoptiveltern des Steuerzahlers die folgenden Bedingungen erfüllen, um als Angehörige zu gelten:
Fall 1, für Menschen im erwerbsfähigen Alter, muss die folgenden Bedingungen vollständig erfüllen: Behinderung, Arbeitsunfähigkeit; Kein Einkommen/durchschnittliches Monatseinkommen im Jahr aus allen Einkommensquellen ≤ 1 Million VND.
Fall 2, für Personen außerhalb des arbeitsfähigen Alters: Kein Einkommen/durchschnittliches Monatseinkommen im Jahr aus allen Einkommensquellen ≤ 1 Million VND.
Ab welchem Alter können Eltern einen Familienabzug beantragen?
Das Arbeitsalter wird auf Grundlage des Renteneintrittsalters bestimmt. Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 legt Folgendes fest: Das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer in normaler Arbeitsumgebung wird gemäß dem Fahrplan angepasst, bis es im Jahr 2028 für männliche Arbeitnehmer 62 Jahre und im Jahr 2035 für weibliche Arbeitnehmer 60 Jahre und 4 Monate erreicht. Ab 2021 beträgt das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer in normaler Arbeitsumgebung 60 Jahre und 3 Monate für männliche Arbeitnehmer und 55 Jahre und 4 Monate für weibliche Arbeitnehmer; danach erhöht es sich jedes Jahr um 3 Monate für männliche Arbeitnehmer und 4 Monate für weibliche Arbeitnehmer.
Demnach beträgt das Erwerbsalter im Jahr 2023 für Arbeitnehmer unter normalen Arbeitsbedingungen 56 Jahre für Frauen und 60 Jahre und 9 Monate für Männer.
Update zu den Familienabzügen im Jahr 2023
Zu den Familienabzügen zählen Familienabzüge für den Steuerzahler selbst und Familienabzüge für unterhaltsberechtigte Personen.
Der Familienfreibetrag im Jahr 2023 wird gemäß der Resolution 954/2020/UBTVQH14 festgelegt. Demnach beträgt der Freibetrag für Steuerzahler 11 Millionen VND/Monat (132 Millionen VND/Jahr); der Freibetrag für jede unterhaltsberechtigte Person beträgt 4,4 Millionen VND/Monat.
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