
Der Bewertung zufolge weist die Arbeit im Bereich Personenstand und Beglaubigung in der Provinz trotz der erzielten Ergebnisse noch immer Mängel und Einschränkungen auf, beispielsweise: Es gibt immer noch Fälle von Kindern, deren Geburt nicht registriert wurde; die Sterbedaten der Verstorbenen werden nicht strikt erfasst; Fälle von Personenstandskorrekturen haben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine ausreichende Grundlage.
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen Unterschriften auf Dokumenten mit Inhalten zur Haushaltsregistrierung, zu Verträgen und Transaktionen beglaubigt werden, Unterschriften auf Vollmachten beglaubigt werden, die nicht für eine Unterschriftenbeglaubigung in Frage kommen; Verfahren zur Beglaubigung von Verträgen und Transaktionen werden nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet und Beglaubigungsgebühren werden unter Verstoß gegen die Vorschriften erhoben.
In einigen Sektoren werden beglaubigte Kopien bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Verwaltungsverfahren missbraucht, was zu Unannehmlichkeiten und Kosten für die Bevölkerung führt und zu einer Überlastung der Behörden und Einheiten, die Beglaubigungen durchführen, sowie zu einer Verschwendung für die Gesellschaft und nicht im Einklang mit der Anweisung des Premierministers in der Richtlinie Nr. 17/CT-TTg vom 20. Juni 2014 steht.
Angesichts dieser Situation forderte der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz die Leiter der Abteilungen und Zweigstellen sowie die Vorsitzenden der Volkskomitees der Bezirke und Städte auf, das Gesetz über den Personenstand und die Beglaubigung von Personendaten weiterhin in geeigneter Form zu verbreiten, genau zu verstehen und strikt umzusetzen. Die Abteilungen und Zweigstellen sind weiterhin mit der Richtlinie Nr. 17/CT-TTg des Premierministers über eine Reihe von Maßnahmen zur Behebung des Missbrauchs der Anforderung, beglaubigte Kopien von Dokumenten und Unterlagen bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren vorzulegen, vertraut.
Abteilungen und Zweigstellen weisen ihre untergeordneten Organisationen und Mitarbeiter an, bei der Entgegennahme von Anträgen und der Anforderung von Dokumentenkopien Kopien von Dokumenten entgegenzunehmen und die Vorlage der Originale zum Vergleich zu verlangen. Sie dürfen keine beglaubigten Kopien oder Kopien vom Original verlangen, außer in Fällen, in denen in Rechtsdokumenten die Vorlage beglaubigter Kopien oder Kopien vom Original vorgeschrieben ist. Fördern Sie den Erhalt und die Verwendung elektronisch beglaubigter Kopien von Originalen bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren in der Provinz.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/chan-chinh-nhung-ton-tai-thuc-thi-phap-luat-ve-ho-tich-chung-thuc-3138498.html
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