
Im Rahmen der Schulung wurden die Kader und Beamten der Behörden über fünf Themen informiert, darunter: Umsetzung des Prozesses zur Vorschlagung, Identifizierung und Freigabe von Staatsgeheimnissen, Umsetzungsmethoden und zu beachtende Punkte; Prozess des Empfangs und der Übermittlung von Staatsgeheimnissen; Anpassung der Vertraulichkeitsstufe, Freigabe und Umsetzung von Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz von Staatsgeheimnissen; Kopieren, Fotografieren, Vernichten und Aufbewahren von Staatsgeheimnissen und zu beachtende Punkte; Verwendung von Formularen und Verfahren bei der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen, Fähigkeiten zur Beratung und Umsetzung von Aufgaben bei der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen.
Durch Schulungen soll das Verantwortungsbewusstsein der Behördenleiter und -kader, der Beamten, Angestellten und der mit dem Schutz von Staatsgeheimnissen betrauten Personen gestärkt werden. Wir bieten Anleitung und beantworten Fragen, stellen Probleme vor und vermitteln rechtliches Wissen zum Schutz von Staatsgeheimnissen. Wir organisieren die umfassende und seriöse Umsetzung der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen gemäß den gesetzlichen Verfahren und Vorschriften und tragen dazu bei, die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen in Zukunft zu verbessern.
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