Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt hat ein Gesetz über Geologie und Mineralien ausgearbeitet, das 13 Kapitel und 132 Artikel umfasst. Neben allgemeinen Bestimmungen enthält der Entwurf spezifische Bestimmungen zum Schutz ungenutzter geologischer und mineralischer Ressourcen, zu geologischen und mineralischen Strategien und Planungen, zu grundlegenden geologischen und mineralischen Untersuchungen, zu Mineralgebieten und zum Mineralmanagement in nationalen Mineralressourcenschutzgebieten usw.
Der Gesetzesentwurf besteht aus 132 Artikeln und ist in 13 Kapitel gegliedert, und zwar im Einzelnen wie folgt:
- Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen, einschließlich 8 Artikel (von Artikel 1 bis Artikel 8).
- Kapitel II. Schutz ungenutzter geologischer und mineralischer Ressourcen umfasst 5 Artikel (von Artikel 9 bis Artikel 13).
- Kapitel III. Strategie und Planung der Geologie und Mineralien, einschließlich 6 Artikel (von Artikel 14 bis Artikel 19).
- Kapitel IV. Grundlegende geologische und mineralogische Untersuchungen, bestehend aus 16 Artikeln (von Artikel 20 bis Artikel 35).
- Kapitel V. Mineralgebiete und Mineralmanagement in nationalen Mineralressourcenreservaten, einschließlich 12 Artikel (von Artikel 36 bis Artikel 47).
- Kapitel VI. Umweltschutz, Nutzung von Land, Wasser, Meeresgebieten und technischer Infrastruktur bei Bergbauaktivitäten, einschließlich 4 Artikeln (von Artikel 48 bis Artikel 51).
- Kapitel VII. Mineralexploration, bestehend aus 16 Artikeln (von Artikel 52 bis Artikel 67).
- Kapitel VIII. Mineralienabbau, Abbau von Mineralien im kleinen Maßstab für gewöhnliche Baumaterialien und Mineraliengewinnung, bestehend aus 33 Artikeln (von Artikel 68 bis Artikel 100).
- Kapitel IX. Die Bewirtschaftung von Sand und Kies in Flussbetten, Seebetten und Meeresgebieten umfasst 4 Artikel (von Artikel 101 bis Artikel 104).
- Kapitel X. Finanzen im Bereich Geologie, Mineralien und Versteigerung von Mineralienabbaurechten, einschließlich 18 Artikeln (von Artikel 105 bis Artikel 122).
- Kapitel XI. Staatliche Verwaltungsverantwortung für Geologie und Mineralien, einschließlich 4 Artikel (von Artikel 123 bis Artikel 126).
- Kapitel XII. Internationale Integration und Zusammenarbeit im Bereich Geologie und Mineralien umfasst 02 Artikel (von Artikel 127 bis Artikel 128).
- Kapitel XIII. Durchführungsbestimmungen, darunter 4 Artikel (von Artikel 129 bis Artikel 132).
Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt erklärte, dass es auch nach 13 Jahren der Umsetzung des Mineraliengesetzes (verabschiedet von der 12.Nationalversammlung am 17. November 2010, in Kraft seit 1. Juli 2011) noch viele Probleme und Einschränkungen gegeben habe.
Erstens ist Geologie eine umfassende technische Wissenschaft, eine Geowissenschaft. Bei der Durchführung grundlegender geologischer Untersuchungen von Mineralien werden nicht nur Mineralien entdeckt, sondern auch die geologische Struktur und die geologischen Bedingungen untersucht und umfassend bewertet. Dementsprechend wurden geologische Informationen und Daten geklärt, wie z. B.: Kulturerbe- und geologische Parks; geologische Strukturen, die sich zur Speicherung von Wasser und CO2 sowie zur Vergrabung giftiger Abfälle eignen; geologische Katastrophen und Warnungen vor Naturkatastrophen; Ingenieurgeologie, ... im Dienste der Sektoren: Bau, Industrie und Handel, Verkehr, Landwirtschaft , Tourismus, ... Landesverteidigung und -sicherheit. Das Mineraliengesetz hat jedoch den Inhalt der oben genannten grundlegenden geologischen Untersuchungen nicht umfassend geregelt; es hat den Inhalt der staatlichen Verwaltung der Geologie nicht geregelt, insbesondere keine einheitliche Verwaltung gemäß spezialisierter Standards und Vorschriften; es hat keine einheitliche Verwaltung geologischer Informationen und Daten wie in der Resolution Nr. 10-NQ/TW festgelegt.
Zweitens weisen viele Bestimmungen des Gesetzes nach 13 Jahren der Umsetzung Mängel auf, entsprechen nicht mehr der Realität und weisen Umsetzungsschwierigkeiten auf. Dazu gehören eine Reihe von Problemen wie:
1) Gewinnung von Mineralien als Baumaterial, insbesondere von Sand, Flusskies, abgetragenem Gestein und Boden sowie taubem Gestein und Boden als allgemeine Baumaterialien zur Unterstützung wichtiger nationaler Projekte oder öffentlicher Investitionsprojekte …;
2) Gewinnung und Nutzung von Mineralien im Zusammenhang mit der Gewinnung von Hauptmineralien;
3) Die Frage der Kontrolle der Mineralgewinnungsleistung entsprechend der einzelnen Mineralgewinnungslizenzen;
4) Fragen der Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen bei der Verwaltung geologischer und mineralischer Aktivitäten;
5) Die Reform des Verwaltungsverfahrens, wie etwa die Regelungen zu den Dossierbestandteilen, Verfahren und Verfahren zur Lizenzvergabe für mineralische Aktivitäten, insbesondere für Mineralien, die als allgemeine Baumaterialien verwendet werden, Flusssand und Kies, ist nicht mehr zeitgemäß.
6) Die Vorschriften zu Gebieten, in denen der Abbau von Mineralien verboten/vorübergehend verboten ist, und zu Gebieten, in denen nationale Mineralressourcen reserviert sind, entsprechen nicht der Realität.
7) Die Vorschriften über die Rechte und Pflichten von Organisationen und Einzelpersonen, die im Bergbau tätig sind, sind nicht streng genug, um sicherzustellen, dass Mineralien im Einklang mit dem Umweltschutz nach dem Modell der „grünen Wirtschaft, Kreislaufwirtschaft“ sinnvoll, wirtschaftlich und effektiv abgebaut und genutzt werden.
8) Die Bestimmungen über die Befugnis zur Erteilung von Lizenzen für den Abbau von Mineralien im sehr kleinen Maßstab (Spalte, Ton) sind aus Sicht der Wähler und Abgeordneten der Nationalversammlung unangemessen und gewährleisten Öffentlichkeit und Transparenz.
Drittens wurden in den letzten 13 Jahren viele Gesetze im Zusammenhang mit Geologie und Mineralien geändert, ergänzt und neu erlassen, wie z. B.: Zivilgesetzbuch (2015), Bodengesetz (2013), Baugesetz (2014, 2020), Gesetz über Immobilienversteigerungen (2016), Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte (2017), Umweltschutzgesetz (2020), Investitionsgesetz (2020), Unternehmensgesetz (2020), Planungsgesetz (2017), Staatshaushaltsgesetz (2015), Forstgesetz (2017), Bewässerungsgesetz (2017), Gesetz über Meeres- und Inselressourcen und Umwelt (2015) und Gesetz über die biologische Vielfalt (2018). Das Mineraliengesetz wurde jedoch nicht geändert oder ergänzt, um Konsistenz und Synchronisierung zu gewährleisten.
Daher ist es laut Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt notwendig, ein neues Gesetz für Geologie und Mineralien zu entwickeln, um einen synchronen und einheitlichen Rechtskorridor zu schaffen, der Transparenz gewährleistet, Defizite bei der einheitlichen Verwaltung des Geologie- und Mineralienbereichs überwindet und Mineralien streng verwaltet sowie wirtschaftlich und effektiv nutzt.
Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt freut sich auf öffentliche Kommentare vom 31. Juli bis 1. Oktober 2023.
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