Dem Entwurf zufolge werden die regionalen Mindestlöhne ab dem 1. Januar 2026 erhöht. Die regionalen Mindestlöhne werden wie folgt angepasst:
Dieser Plan zur Erhöhung des regionalen Mindestlohns im Jahr 2026 wurde zuvor vom Nationalen Lohnrat genehmigt. Demnach wird der regionale Mindestlohn im Vergleich zu 2025 um durchschnittlich 7,2 % steigen, was einer durchschnittlichen Erhöhung von 300.000 VND/Monat entspricht.
Im Einzelnen stieg der Mindestlohn in Region I von 4,96 Millionen VND/Monat auf 5,31 Millionen VND/Monat (ein Anstieg von 350.000 VND, 7,1 %); in Region II von 4,41 Millionen VND/Monat auf 4,73 Millionen VND/Monat (ein Anstieg von 320.000 VND, 7,3 %); in Region III von 3,86 Millionen VND/Monat auf 4,14 Millionen VND/Monat (ein Anstieg von 280.000 VND, 7,3 %); in Region IV von 3,45 Millionen VND/Monat auf 3,7 Millionen VND/Monat (ein Anstieg von 250.000 VND, 7,2 %).
Der monatliche Mindestlohn ist der niedrigste Lohn, der als Grundlage für die Verhandlung und Auszahlung des Lohns an Arbeitnehmer dient, die die monatliche Lohnzahlungsmethode anwenden. Er stellt sicher, dass der Lohn des Arbeitnehmers, der im Monat genügend normale Arbeitsstunden leistet und die vereinbarten Arbeits- oder Leistungsnormen erfüllt, je nach Arbeit oder Position nicht niedriger sein darf als der monatliche Mindestlohn.
Der Mindeststundenlohn ist der niedrigste Lohn, der als Grundlage für die Verhandlung und Auszahlung des Lohns an Arbeitnehmer dient, die den Stundenlohn auszahlen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Lohn entsprechend der Tätigkeit oder Position des Arbeitnehmers, der in einer Stunde arbeitet und die vereinbarte Arbeitsnorm oder Arbeit erfüllt, nicht niedriger sein darf als der Mindeststundenlohn.
Bei Arbeitnehmern, die wöchentlich, täglich, pro Produkt oder im Akkord bezahlt werden, darf der auf Monats- oder Stundenlohn umgerechnete Lohn nicht unter dem Mindestmonats- oder Mindeststundenlohn liegen. Der auf Monats- oder Stundenlohn umgerechnete Lohn wird vom Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen festgelegt.
Die Liste der Regionen I, II, III und IV ist im Anhang zu dieser Verordnung wie folgt aufgeführt:











Quelle: https://baothanhhoa.vn/bo-noi-vu-lay-y-kien-phuong-an-luong-toi-thieu-vung-nam-2026-tang-7-2-255203.htm
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