Am 19. Juli erließ das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Beschlüsse Nr. 1957 und 1958 QD-BGDDT zur Festlegung der Schwelle zur Sicherstellung der Inputqualität für Gesundheitsstudenten mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau, für Lehramtsstudenten auf Universitätsniveau und für Vorschulpädagogikstudenten auf Collegeniveau im Jahr 2024.
Dementsprechend bleibt der Schwellenwert zur Sicherstellung der Eingangsqualität anhand der Abiturprüfungsergebnisse für die Einschreibung in diese beiden Hauptfachgruppen im Jahr 2024 für Kandidaten in Region 3 mit der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern unverändert wie im Jahr 2023.
Die Mindestpunktzahl für die Zulassung zu den Lehramtsstudiengängen beträgt 19 Punkte. Für die drei Fächerkombinationen Sport, Musik und Bildende Kunst beträgt sie 18 Punkte. Weitere Kombinationsmöglichkeiten richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Die Hürde zur Sicherung der Zulassungsqualität zum schulischen Vorschulbildungsbereich beträgt 17 Punkte für die Kombination aus 3 kulturwissenschaftlichen Fächern, weitere Zulassungskombinationen erfolgen nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Für die Gruppe der Gesundheitsbereiche mit Praxiszertifikat beträgt die Qualitätssicherungsschwelle für den medizinischen und zahnmedizinischen Bereich 22,5 Punkte, für den pharmazeutischen und traditionellen Medizinbereich 21 Punkte und für die Bereiche Krankenpflege, Präventivmedizin, Geburtshilfe, Zahnprothetik, medizinische Tests, medizinische Bildgebung und Rehabilitation 19 Punkte.
PHAN THAO
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.sggp.org.vn/bo-gd-dt-chot-diem-san-nhom-nganh-suc-khoe-va-dao-tao-giao-vien-2024-post750089.html
Kommentar (0)