Im Entwurf der nationalen technischen Verordnung über Einrichtungen zur Abgasuntersuchung von Fahrzeugen und Motorrädern hat das Verkehrsministerium spezifische Vorschriften für Software zur Verwaltung von Fahrzeuginspektionen vorgeschlagen.
Der Verordnungsentwurf sieht daher vor, dass die Emissionsanalysegeräte über ein Wasserabscheidesystem verfügen müssen, um das Eindringen von Wasser in die Prüfkammer zu verhindern.
Die Probenahmesonde muss den Anforderungen des Emissionsmessverfahrens und der Dokumentation des Geräteherstellers entsprechen. Sie muss über einen Mechanismus zur Befestigung der Probenahmesonde am Auspuffrohr verfügen. Gleichzeitig muss das Emissionsanalysesystem mit der Prüfsoftware verbunden werden können.
Laut Verordnungsentwurf muss die Software zur Verwaltung der Abgasuntersuchung von Motorrädern und Motorrollern die Datensicherheit gewährleisten und externe Eingriffe verhindern (Symbolfoto).
Die Gerätesteuerungssoftware muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Verbindung zum Emissionsanalysegerät herstellen können; das Gerät so steuern, dass es entsprechend dem Inspektionsprozess ordnungsgemäß funktioniert; Messwerte in Echtzeit anzeigen, Anweisungen für den Inspektor zur Durchführung von Vorgängen geben; Messergebnisse am Ende des Inspektionsprozesses ablesen und in der Datenbank speichern.
Diese Software muss außerdem eine Verbindung zum Computer herstellen und die Prüfergebnisse nach Abschluss des Prüfvorgangs ausdrucken können. Sie muss außerdem eine Verbindung mit der Prüfverwaltungssoftware herstellen und Informationen über die Prüfergebnisse (Messwerte des Geräts) des geprüften Fahrzeugs und den Prüfzeitpunkt austauschen können. Die Verbindung und der Informationsaustausch müssen Genauigkeit gewährleisten.
Gemäß dem Verordnungsentwurf müssen die Daten der Motorrad- und Abgasuntersuchungen mindestens 36 Monate lang auf dem Server der Einheit gesichert und gespeichert werden. Auf dieser Grundlage kann die Verwaltungsbehörde etwaige Verstöße bei den Inspektionstätigkeiten prüfen, untersuchen, überprüfen und erkennen sowie behandeln.
Die Datenbank der Abgasuntersuchung enthält mindestens die folgenden Informationen: Abgasuntersuchungseinrichtung (Geräteinformationen, Betriebsablauf); Personal der Abgasuntersuchungseinrichtung; Verwaltung der Prüfgeräte (Informationen zu Geräten; Geräteausfällen; Geräteprüfungen, -bewertungen und -kalibrierungen); Fahrzeugprüfung (Informationen zur Prüfverwaltung, nicht qualifizierte Prüffahrzeuge, Messparameter der Prüfgeräte); Informationen zur Verwaltung und Verwendung von Abgasuntersuchungsstempeln.
Darüber hinaus werden im Entwurf auch die Funktionen der Emissionsinspektionsverwaltungssoftware klar dargelegt, nämlich das Erstellen und Speichern von Inspektionsdaten, das Verbinden und Austauschen von Informationen mit der Kontrollsoftware für Inspektionsgeräte, das Verbinden und Austauschen von Informationen mit der Inspektionsdatenbank der Verwaltungsbehörde sowie das Abrufen und Zusammenstellen von Statistiken und das Erstellen von Berichten im Zusammenhang mit Inspektionsaktivitäten.
Insbesondere muss es über Funktionen verfügen, die die Datensicherheit gewährleisten und externe Eingriffe verhindern. Inspektionsdaten werden in Echtzeit erstellt und in der Datenbank der Emissionsinspektionsmanagementsoftware der Verwaltungsbehörde gespeichert.
Den Prüfstellen zufolge sind die Anforderungen an die Software zur Durchführung der Abgasuntersuchung von Motorrädern und Motorrädern grundsätzlich dieselben wie bei der Pkw-Untersuchung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherheit und die Verhinderung von Eingriffen in die Prüfdatenbank gelegt. Dadurch sollen negative Verhaltensweisen, die Veränderung von Prüfergebnissen, die Beeinträchtigung der Fahrzeugqualität sowie Gesetzesverstöße verhindert werden.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/xay-dung-phan-mem-quan-ly-kiem-dinh-khi-thai-xe-may-ngan-can-thiep-tu-ben-ngoai-192241106184712045.htm
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