Heute Morgen, am 17. August, hat das Department of Higher Education (Ministerium für Bildung und Ausbildung) eine dringende Mitteilung an die Ausbildungseinrichtungen (nachfolgend „Universitäten“ genannt) herausgegeben, in der es auf eine Reihe von Hinweisen hinweist, die das Ministerium für Bildung und Ausbildung den Schulen zur Umsetzung aufgetragen hat.
Insbesondere wies das Ministerium für Bildung und Ausbildung darauf hin, dass es den Schulen unter keinen Umständen gestattet sei, Kandidaten nach der letzten virtuellen Filterrunde erneut zu prüfen, um sie von der Zulassungsliste zu streichen.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung weist darauf hin, dass es den Schulen unter keinen Umständen gestattet ist, Kandidaten nach der letzten virtuellen Filterung erneut zu prüfen, um sie von der Zulassungsliste zu streichen.
In der Ankündigung heißt es, dass gemäß dem Einschreibungsplan für 2024 der 17. August der letzte Tag für die virtuelle Auswahl ist und es zwei virtuelle Auswahltermine gibt. Das Hochschulministerium forderte die Hochschulen auf, ihre personellen und materiellen Ressourcen aufzustocken, um die Einschreibung und die virtuelle Auswahl optimal durchführen zu können. Gleichzeitig ist eine Überprüfung erforderlich, um eine korrekte, fristgerechte und ordnungsgemäße Einschreibung sicherzustellen. Beim Hochladen der Datei mit dem voraussichtlichen endgültigen Zulassungsergebnis in das System dürfen die Hochschulen keine Fehler machen.
In der Bekanntmachung wurde betont: „Nach der letzten virtuellen Auswahlrunde ist es absolut nicht gestattet, Kandidaten erneut zu prüfen, um sie nach der virtuellen Auswahlrunde von der Liste der erfolgreichen Kandidaten zu streichen. Ausbildungseinrichtungen dürfen das Zulassungsergebnis erst nach der letzten virtuellen Auswahlrunde bekannt geben. Die Bekanntgabe des Zulassungsergebnisses muss von der Bekanntgabe der Zulassungsbewertungsskala und der Bekanntgabe zusätzlicher Kriterien (sofern vorhanden) begleitet sein.“
In der Ankündigung wird außerdem die Forderung bekräftigt, dass die Hochschulen bei der Einschreibung autonom sein und für die Festlegung der Einschreibungsquoten und Zulassungsergebnisse für die Ausbildungsschwerpunkte und -gruppen der Hochschule verantwortlich sein müssen.
Stellt die Universität fest, dass die erwartete Zulassungsliste nicht der Realität entspricht und die Einschreibungen die registrierte Quote überschreiten, tragen die Universität und die betroffenen Personen die volle Verantwortung. Es wird gemäß Artikel 27 der Zulassungsbestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung verfahren. Universitäten, die ihre Zulassungsquote in der ersten Runde nicht erfüllen, können weitere Zulassungsrunden in Betracht ziehen.
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Quelle: https://thanhnien.vn/tuyet-doi-khong-duoc-xet-tuyen-lai-de-day-thi-sinh-ra-khoi-danh-sach-trung-tuyen-185240817131432646.htm
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