Ab dem 1. Juli 2024 werden bei der Polizeibehörde bei der Beantragung eines Personalausweises neben Fingerabdrücken und Gesichtsfotos auch biometrische Daten der Iris erfasst.
Das Identifizierungsgesetz wurde am 27. November 2023 in der 6. Sitzung der 15. Nationalversammlung verabschiedet und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Das Identifizierungsgesetz besteht aus 7 Kapiteln und 46 Artikeln. Insbesondere in Bezug auf biometrische Irisdaten ist in Artikel 23 Punkt b, Klausel 1 des Identifizierungsgesetzes im Verfahren zur Ausstellung von Personalausweisen klar festgelegt: „Der Empfänger erhebt Identifizierungsinformationen und biometrische Daten, darunter Gesichtsfotos, Fingerabdrücke und Iris der Person, die einen Personalausweis beantragt.“

Ab dem 1. Juli 2024 werden bei der Beantragung eines Personalausweises neben Fingerabdrücken und Gesichtsfotos auch biometrische Irisdaten von der Polizeibehörde erfasst. Bürger geben ihre Irisdaten bei der Beantragung eines Personalausweises bei Polizeibehörden wie der Abteilung für Verwaltungsmanagement der sozialen Ordnung, den Polizeibehörden auf Provinz- und Gemeindeebene sowie der Polizei auf Bezirks-/Kreis-/Stadtebene der Provinz an.
Die Erfassung biometrischer Irisdaten dient somit als Grundlage für die Überprüfung und Authentifizierung der Daten jeder Person und bietet Unterstützung in Fällen, in denen die Fingerabdrücke einer Person nicht erfasst werden können (z. B. bei Behinderung, deformierten Fingerabdrücken usw.).
In Bezug auf die Sammlung von Schwertlilien zur Ergänzung des Personalausweises besagt Artikel 46 des Personalausweisgesetzes auch eindeutig, dass der vor dem 1. Juli 2024 ausgestellte Personalausweis bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig ist. Bürgern wird bei Bedarf ein Ersatzausweis ausgestellt.
Bürgerausweise, deren Gültigkeit zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 endet, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2024.
Der Bürgerausweis kann weiterhin normal verwendet werden, sofern die Karte noch gültig ist, ohne dass zur Ergänzung dieser Karte eine Iriserfassung erforderlich ist. Nur wenn Personen auf einen Personalausweis umsteigen müssen, ist eine Iriserfassung erforderlich.
Der Minister für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 16/2024/TT-BCA unterzeichnet und herausgegeben, in dem die Form der Personalausweise und Identitätszertifikate geregelt wird, die ab dem 1. Juli verwendet werden.



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