Ab dem 1. Juli 2024 werden bei der Polizeibehörde bei der Beantragung eines Personalausweises neben Fingerabdrücken und Gesichtsfotos auch Iris-Biometriedaten erhoben.
Das Personalausweisgesetz wurde am 27. November 2023 in der 6. Sitzung der 15.Nationalversammlung verabschiedet und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Das Personalausweisgesetz besteht aus sieben Kapiteln und 46 Artikeln. Insbesondere hinsichtlich der biometrischen Irisdaten ist in Artikel 23 Punkt b, Absatz 1 des Personalausweisgesetzes im Verfahren zur Ausstellung von Personalausweisen klar festgelegt: „Der Empfänger erfasst Identifikationsinformationen und biometrische Daten, darunter Gesichtsfotos, Fingerabdrücke und Iris der Person, die einen Personalausweis beantragt.“

Ab dem 1. Juli 2024 werden bei der Beantragung eines Personalausweises neben Fingerabdrücken und Gesichtsfotos auch biometrische Irisdaten von der Polizeibehörde erfasst. Bürger geben ihre Irisdaten bei der Beantragung eines Personalausweises bei Polizeibehörden wie der Abteilung für Verwaltungsmanagement der sozialen Ordnung, den Polizeibehörden auf Provinz- und Gemeindeebene sowie der Polizei auf Bezirks-, Kreis- und Stadtebene der Provinz an.
Die Erfassung biometrischer Irisdaten dient somit als Grundlage für die Überprüfung und Authentifizierung der Daten jeder Person und bietet Unterstützung in Fällen, in denen die Fingerabdrücke einer Person nicht erfasst werden können (z. B. bei Behinderung, deformierten Fingerabdrücken usw.).
In Bezug auf die Sammlung von Schwertlilien als Ergänzung zum Personalausweis besagt Artikel 46 des Personalausweisgesetzes zudem eindeutig, dass der vor dem 1. Juli 2024 ausgestellte Personalausweis bis zu dem aufgedruckten Ablaufdatum gültig ist. Bürger erhalten bei Bedarf einen Ersatzausweis.
Bürgerausweise, deren Gültigkeit zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 endet, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2024.
Der Bürgerausweis kann weiterhin normal verwendet werden, sofern die Karte noch gültig ist, ohne dass zur Ergänzung eine Iriserfassung erforderlich ist. Nur wenn Personen auf einen Personalausweis umsteigen müssen, ist eine Iriserfassung erforderlich.
Der Minister für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 16/2024/TT-BCA unterzeichnet und herausgegeben, in dem die Form der Personalausweise und Identitätszertifikate geregelt wird, die ab dem 1. Juli verwendet werden.



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