ANTD.VN – Geringwertige Importwaren, die per Expressversand verschickt werden, sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Generalzollabteilung teilte mit, dass auf Grundlage der Entscheidung Nr. 01/2025/QD-TTg des Premierministers vom 3. Januar 2025 die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg des Premierministers vom 30. November 2010 über den Wert von importierten Waren, die per Expressdienst versendet werden und von der Mehrwertsteuer befreit sind, vollständig aufgehoben wird; importierte Waren mit geringem Wert, die per Expressdienst versendet werden, sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit; die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren mit geringem Wert erfolgen gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und verwandter Rechtsdokumente.
Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 erfolgt auf der Grundlage der Sicherstellung der Übereinstimmung mit internationalen Gepflogenheiten und der Einheitlichkeit des geltenden Steuerrechtssystems sowie der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den am Warenhandel beteiligten Unternehmen. Gleichzeitig wird die Umsetzung staatlicher Maßnahmen und Lösungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Handelsbetrug und Steuerhinterziehung bei importierten Waren im Allgemeinen und importierten Waren mit geringem Wert im Besonderen gefördert.
Ab dem 18. Februar sind Waren mit geringem Wert, die per Expressversand versendet werden, nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit. |
Die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert wird dazu beitragen, die Mittel des Staatshaushalts aufzubessern und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Waren gegenüber importierten Waren zu fördern.
Basierend auf dem Gesamtimportwert von Waren unter 1 Million VND, die per Expressdienst versendet werden (27,7 Billionen VND), im Jahr 2023 und unter der Annahme, dass nach der Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 alle Waren unter 1 Million VND, die per Expressdienst versendet werden, einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, werden sich die Staatseinnahmen um etwa 2,7 Billionen VND erhöhen. Der Anstieg der Staatseinnahmen kann sich jedoch ändern, je nachdem, ob der angewandte Mehrwertsteuersatz 5 % oder 10 % beträgt.
Darüber hinaus wird durch die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 eine Fairness zwischen der staatlichen Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätsprüfung von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert und von per Expressdienst importierten Waren mit geringem Wert gewährleistet, da derzeit per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert gemäß dem Beschluss Nr. 78 von der Fachkontrolle und der Lebensmittelsicherheitskontrolle ausgenommen sind. Dies trägt dazu bei, den Konsum von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert zu fördern und die Richtlinie 03-CT/TW des Sekretariats vom 19. Mai 2021 zur Stärkung der Führung der Partei bei der Kampagne „Die Vietnamesen bevorzugen die Verwendung vietnamesischer Waren“ in der neuen Situation umzusetzen.
Die Generalzollabteilung erklärte, dass die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg keine Verwaltungsverfahren regele, sodass die Aufhebung dieser Entscheidung keine Auswirkungen auf die derzeitigen Verwaltungsverfahren haben werde.
Bis zur Aktualisierung des Systems müssen Zollanmelder jedoch zusätzliche Informationen in Papiererklärungen und detaillierten Warenlisten angeben, um die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
Die Zollbehörde muss die Erhebung der Mehrwertsteuer organisieren. Solange das System der Zollbehörde noch nicht vollständig ausgereift ist, entsteht für die Beamten und Angestellten, die die Anmeldungen entgegennehmen, ein hoher Arbeitsaufwand, da sie die Erfüllung der Steuerpflichten manuell prüfen und bestätigen müssen. Die Verwaltung und Zusammenstellung der Daten ist nicht komfortabel (Daten werden auf Papiererklärungen und im System zur Meldung von Waren mit geringem Wert erfasst).
Die Generalzollbehörde plant, die Zollabwicklung für per Expressversand versandte Export- und Importwaren über das Fernzolldeklarationssystem (VNACCS) durchzuführen. Die Modernisierung des VNACCS-Systems kann jedoch aufgrund der Investitionsabhängigkeit nicht sofort umgesetzt werden. Derzeit setzt die Generalzollbehörde den Vertrag „Aufbau eines Zollabfertigungssystems bei Problemen mit VNACCS/VCIS (Fernzolldeklarationssystem)“ um.
Um den Beschluss Nr. 01/2025/QD-TTg umzusetzen, plant die Generalzollabteilung, dem Ministerium während der Zeit, in der das Unterstützungssystem nicht verfügbar ist, ein Dokument mit Anweisungen zur Umsetzung an die Zollabteilungen der Provinzen und Gemeinden sowie an Unternehmen, die internationale Expresszustelldienste anbieten, vorzulegen.
Die Generalzollbehörde hat Inhalte und Dokumente vorbereitet, die Personen und Unternehmen bei Schwierigkeiten und Problemen bei der Zahlung von Steuern auf importierte Waren mit geringem Wert unterstützen, die per Expressversand über das Support Center versendet werden: 19009299, Durchwahl 2 und E-Mail-Adresse [email protected]
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/tu-182-hang-nhap-khau-gia-tri-nho-qua-chuyen-phat-nhanh-se-phai-nop-thue-post603520.antd
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