(NLDO) – Laut Rundschreiben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit sind Personen mit einem gültigen Führerschein bei der Anmeldung zur Führerscheinprüfung A1 und A von der Theorieprüfung befreit.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 12/2025 erlassen, das die Prüfung und Ausstellung von Führerscheinen sowie die Ausstellung und Verwendung internationaler Führerscheine regelt und das Rundschreiben Nr. 35/2024 des Verkehrsministeriums (alte Bezeichnung) ersetzt. Das Rundschreiben tritt am 1. März in Kraft.
Theorieprüfung für den Führerschein nicht bestanden, trotzdem noch zur Teilnahme an den restlichen Prüfungen berechtigt. Illustrationsfoto
Laut Rundschreiben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit werden Personen mit einem gültigen Pkw-Führerschein bei der Anmeldung zur Führerscheinprüfung für die Klassen A1 (Hubraum bis 125 cm3 bzw. Elektromotorleistung bis 11 kW) und A (Hubraum über 125 cm3 bzw. Elektromotorleistung über 11 kW) von der Theorieprüfung befreit.
Zuvor sah das Rundschreiben 35/2024 vor, dass die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse A1 (bis 175 cm3) entfällt, wenn der Kandidat einen Pkw-Führerschein besitzt. Kandidaten, die sich für den Führerschein der Klasse A2 (über 175 cm3) anmelden, sind nicht entlastet.
Gemäß Rundschreiben 12/2025 umfasst die Fahrprüfung für die Klassen A1, A1 und B1 Theorie und Praxis. Insbesondere Kandidaten, die die Theorieprüfung nicht bestehen, können weiterhin die praktische Fahrprüfung absolvieren. Kandidaten, die die Theorieprüfung oder die praktische Fahrprüfung bestehen, behalten ihre Prüfungsergebnisse für ein Jahr.
Mittlerweile umfasst die Fahrprüfung für alle Fahrzeugklassen Theorie, Simulation, Fahren in Bildern und Fahren auf der Straße. Der nicht bestandene Teil kann erneut angemeldet werden. Die bestandenen Inhalte werden für 1 Jahr reserviert.
Kandidaten, die Telefone oder Kommunikationsgeräte in den theoretischen Prüfungsraum, den Prüfungsraum für Verkehrssimulationen oder in das Prüfungsfahrzeug mitbringen oder andere betrügerische Handlungen begehen, die das Ergebnis verfälschen, werden suspendiert oder ihre Prüfungsergebnisse werden aberkannt.
Das neue Rundschreiben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit besagt: Die Verkehrspolizeibehörde stellt denjenigen, die die Prüfung bestehen, innerhalb von sieben Werktagen nach Prüfungsende einen Führerschein aus. Der elektronische Führerschein wird innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungsende in das elektronische Datensystem und das elektronische Identifikationskonto integriert.
Ist die Gültigkeit der Fahrerlaubnis weniger als einen Monat abgelaufen und kann der Führerscheininhaber das Verfahren zur Umschreibung der Fahrerlaubnis aufgrund von Krankheit, Naturkatastrophen, Feuer oder Epidemie nicht durchführen, entfällt die Pflicht zur Teilnahme an der Theorieprüfung.
Ist der Führerschein weniger als ein Jahr (nur einen Tag) abgelaufen, muss zur Erteilung des Führerscheins eine Theorieprüfung gemäß den Vorschriften abgelegt werden. Ist der Führerschein ein Jahr oder länger abgelaufen, muss zusätzlich eine Theorieprüfung sowie eine praktische Fahrprüfung in der Form und auf der Straße abgelegt werden, um den Führerschein gemäß den Vorschriften zu erhalten (eine Simulationsprüfung ist nicht erforderlich).
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Quelle: https://nld.com.vn/thong-tu-moi-cua-bo-cong-an-truot-ly-thuyet-giay-phep-lai-xe-van-duoc-thi-cac-phan-con-lai-196250303093943797.htm
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