Gemäß den Anweisungen der Staatsbank müssen Kunden ab dem 1. Juli 2024 in folgenden Fällen zum Bankschalter gehen, um Geldüberweisungen zu tätigen:
- Kunden verfügen über keinen Chip-Personalausweis, sondern nur über einen Personalausweis oder Alt-Personalausweis.
- Aufgrund eines technischen Systemfehlers können Kunden ihre biometrischen Daten in der Banking-App nicht aktualisieren und als abgeschlossen verifizieren lassen.
Der Kunde hat seine biometrischen Daten in der Banking-App erfolgreich authentifiziert. Sollten jedoch nach dem 1. Juli bei einer Transaktion die biometrischen Gesichtsdaten des Kunden nicht mit den Daten auf dem Chip-Personalausweis übereinstimmen (aufgrund von Veränderungen in einigen Gesichtsmerkmalen, die zu einer Datenabweichung führen), muss der Kunde ebenfalls zum Schalter gehen. Dies gilt beispielsweise bei einer Geldüberweisung, einer Einzahlung auf ein E-Wallet, einer Überweisung zwischen Banken oder bei anderen Transaktionen mit hohen Beträgen.
- Sollte es in den ersten Tagen nach dem offiziellen Inkrafttreten des Beschlusses 2345 zu einem Transaktionsstau kommen und dadurch Überweisungen großer Beträge blockiert werden, müssen Kunden gegebenenfalls ebenfalls zum Schalter gehen.
Gemäß Entscheidung 2345/QD-NHNN müssen die von den Banken erfassten biometrischen Daten mit den biometrischen Daten übereinstimmen, die im Chip des von der öffentlichen Sicherheitsbehörde ausgestellten Bürgerausweises (CCCD) gespeichert sind, oder durch das vom elektronischen Identifikationssystem erstellte elektronische Identifikationskonto (VNeID) authentifiziert werden, oder mit den biometrischen Daten übereinstimmen, die in der Datenbank des Dienstanbieters gespeichert sind und mit dem im Chip integrierten Bürgerausweis (VneID) verglichen wurden.
[Anzeige_2]
Quelle: https://laodong.vn/kinh-doanh/truong-hop-nao-khach-hang-phai-den-ngan-hang-khi-giao-dich-tren-10-trieu-dong-1358248.ldo
Kommentar (0)