Das Regierungsbüro hat gerade eine offizielle Depesche herausgegeben, in der die Anweisungen des Premierministers an die Mitglieder des staatlichen Lenkungsausschusses für wichtige nationale Projekte und Arbeiten, die für den Transportsektor von zentraler Bedeutung sind (Lenkungsausschuss), sowie an die Vorsitzenden der Volkskomitees auf Provinz- und Gemeindeebene übermittelt werden, in der es um die Wiederherstellung von Disziplin und Ordnung bei der Teilnahme an den Sitzungen des Lenkungsausschusses geht.
Dementsprechend hat der Lenkungsausschuss seit Jahresbeginn acht Sitzungen abgehalten. Die Ministerien, Behörden und Kommunen haben die Vorschriften zur Teilnahme an den Sitzungen des Lenkungsausschusses im Einklang mit der Arbeitsordnung der Regierung und der Betriebsordnung des Lenkungsausschusses grundsätzlich strikt umgesetzt.
Es gibt jedoch immer noch Fälle, in denen die Anwesenheit nicht korrekt ist, einige Mitglieder des Lenkungsausschusses ohne triftigen Grund abwesend sind oder sich nicht umgehend beim Premierminister , dem Vorsitzenden des Lenkungsausschusses, gemeldet haben, um die Entsendung einer kompetenten Person zur Teilnahme an der Sitzung zu vereinbaren.
Um die oben genannten Mängel und Einschränkungen umgehend zu beheben und zu überwinden und Disziplin und Ordnung in den Sitzungen des Lenkungsausschusses sicherzustellen, kritisierte der Premierminister und Leiter des Lenkungsausschusses die Mitglieder des Lenkungsausschusses, die Leiter der Ministerien, Behörden und Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte, die bei der 8. Sitzung des Lenkungsausschusses am 25. November 2023 ohne Grund abwesend waren.
Insbesondere im Fall des State Capital Management Committee bei Enterprises war kein Vertreter der Leitung der Agentur anwesend, und das Gremium musste aus dieser Erfahrung tiefgreifende Lehren ziehen.
Der Premierminister forderte außerdem die Mitglieder des Lenkungsausschusses, die Leiter der Ministerien und Behörden sowie die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, die Vorschriften zur Gewährleistung von Disziplin und Ordnung bei Sitzungen und zur Umsetzung der Betriebsvorschriften des Lenkungsausschusses strikt umzusetzen.
Insbesondere ist weiterhin die Eigenverantwortung zu fördern, die Disziplin und die Ordnung in der Verwaltung zu stärken, an den Sitzungen des Lenkungsausschusses in der vorgeschriebenen Zusammensetzung vollständig teilzunehmen und nicht ohne triftigen Grund zu fehlen.
Im Verhinderungsfall ist eine Meldung und Einholung der Zustimmung des Premierministers und des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses erforderlich, anschließend kann eine kompetente Person zur Teilnahme abgestellt werden.
Falls ein Mitglied des Lenkungsausschusses bei drei aufeinanderfolgenden Sitzungen oder bei drei Sitzungen innerhalb eines Jahres abwesend ist, wird der Lenkungsausschuss erwägen und entscheiden, ihn/sie von der Teilnahme am Lenkungsausschuss zu befreien und den Parteiausschuss auf derselben Ebene bitten, die Angelegenheit zu prüfen und gemäß den Parteivorschriften und den Landesgesetzen zu behandeln.
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