Verfahren zur Anmeldung zur Sozialversicherung und zur Ausstellung neuer Sozialversicherungsbücher im Jahr 2023. (Internetquelle) |
Am 19. September erließ die vietnamesische Sozialversicherung die Entscheidung 1318/QD-BHXH, in der überarbeitete und ergänzte Verwaltungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der vietnamesischen Sozialversicherung angekündigt wurden, darunter Verfahren zur Registrierung und Anpassung der Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung sowie zur Ausstellung von Sozialversicherungsbüchern und Krankenversicherungskarten.
Im Einzelnen werden die Verfahren zur Anmeldung zur Sozialversicherung und Krankenversicherung sowie zur Ausstellung des neuesten Sozialversicherungsbuchs wie folgt beschrieben:
1. Verfahren zur Anmeldung zur Sozialversicherung und Krankenversicherung; Ausstellung des neuesten Sozialversicherungsbuchs
Schritt 1 : Antrag vorbereiten und einreichen
(1 ) Für Arbeitnehmer
1.1. Arbeitnehmer, die der gesetzlichen Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfallversicherung und Berufskrankheitenversicherung unterliegen: Erstellen Sie ein Profil gemäß den Bestimmungen in Punkt 1, Abschnitt 3 (Profilkomponenten) und reichen Sie das Profil bei der Verwaltungseinheit ein.
1.2. Personen, die im Ausland auf Vertragsbasis arbeiten:
- Bei Auszahlung durch die entsendende Stelle: Unterlagen entsprechend den Regelungen in Punkt (2) Abschnitt 3 (Bestandteile der Unterlagen) vorbereiten und Unterlagen und Geld an die zuständige Stelle übermitteln.
- Im Falle einer direkten Zahlung an die Sozialversicherungsanstalt, in der der Arbeitnehmer vor seiner Arbeitsaufnahme im Ausland wohnt:
Bereiten Sie die Dokumente gemäß den Bestimmungen in Punkt 2, Abschnitt 3 (Dokumentenbestandteile) vor und reichen Sie die Dokumente und Zahlungen bei der Sozialversicherungsanstalt ein.
- Für Arbeitnehmer, deren Verträge im Aufnahmeland verlängert werden oder die neue Arbeitsverträge unterzeichnen, ist nach der Rückkehr ins Heimatland folgende Rückzahlungspflicht: Erstellen Sie ein Profil gemäß den Bestimmungen in Punkt (2) Abschnitt 3 (Profilkomponenten) und reichen Sie das Profil und die Rückzahlung bei der Dienststelle bzw. der Sozialversicherungsanstalt ein.
1.3. Personen, die Leistungen für Ehepartner oder Ehemänner bei vietnamesischen Vertretungen im Ausland erhalten: Bereiten Sie Dokumente gemäß den Bestimmungen in Punkt (3) Abschnitt 3 (Dokumentenbestandteile) vor und reichen Sie Dokumente ein und zahlen Sie Geld an die Verwaltungseinheit.
1.4. Für Arbeitnehmer und Personen, die sich in der Pflichtversicherungsphase befinden und denen noch 6 Monate fehlen, um Anspruch auf eine monatliche Rente oder Sterbegeld zu haben: Arbeitnehmer oder Angehörige verstorbener Arbeitnehmer erstellen ein Profil gemäß den Bestimmungen in Punkt (4) Abschnitt 3 (Profilkomponenten) und reichen das Profil ein, zahlen Geld in den Renten- und Sterbegeldfonds bei der Sozialversicherungsagentur ein, wo sie ihren ständigen Wohnsitz haben, oder über die Einheit, bevor sie die Arbeit verlassen.
1.5. Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Sozialversicherungsbüchern, die sowohl Sozialversicherung als auch Arbeitslosenversicherung zahlen:
Bereiten Sie die Unterlagen gemäß den Vorschriften in Punkt (5) Abschnitt 3 (Dokumentenbestandteile) vor: Reichen Sie die Unterlagen direkt bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bzw. am Wohnort ein.
(2 ) Arbeitseinheit
2.1. Die Dokumente gemäß den Bestimmungen in Punkt (6) Abschnitt 3 (Dokumentenbestandteile) deklarieren und bei der Sozialversicherung einreichen;
2.2. Zahlen Sie die Beiträge der Einheit (einschließlich der Beiträge, die in der Verantwortung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers liegen), die Beiträge der Arbeitnehmer, die aufgrund eines Vertrags im Ausland arbeiten, die Beiträge der Ehepartner, die Beiträge der Arbeitnehmer, denen noch maximal 6 Monate fehlen, um Anspruch auf Rente oder monatliche Sterbegeldleistungen zu haben, die über die Einheit an die Sozialversicherungsagentur gezahlt werden.
Schritt 2: Die Sozialversicherungsagentur erhält den Antrag und bearbeitet ihn gemäß den Vorschriften.
Schritt 3: Erhalten Sie die Ergebnisse, einschließlich: Sozialversicherungsbuch, Krankenversicherungskarte; Rückerstattungsentscheidung; Rückerstattung für doppelte Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungszahlungszeiträume (falls vorhanden).
2. So melden Sie sich zur Sozialversicherung und Krankenversicherung an; stellen Sie das neueste Sozialversicherungsbuch aus
**Einreichen von Dokumenten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber reichen Dokumente in einer der folgenden Formen bei der Sozialversicherungsagentur ein:
- Direkt bei der One-Stop-Abteilung der Sozialversicherungsagentur;
- Durch Postdienste;
- Online auf dem National Public Service Portal oder dem Vietnam Social Security Public Service Portal oder der I-VAN Organization.
**Bezahlung gemäß den Vorschriften
**Abrechnungsergebnisse erhalten: gemäß registriertem Formular
3. Bestandteile des Antrags auf Anmeldung zur Sozialversicherung und Krankenversicherung; Aushändigung des aktuellen Sozialversicherungsbuches
(1) Für Teilnehmer an der gesetzlichen Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfallversicherung und Berufskrankheitenversicherung gilt:
- Antragsformular zur Anpassung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten (Formular TK1-TS) für Erstteilnehmer oder Teilnehmer mit Sozialversicherungscodes, aber unzureichenden Angaben.
Falls der Arbeitnehmer Anspruch auf höhere Leistungen der Krankenversicherung hat, ergänzen Sie die Belege (sofern vorhanden) gemäß Anhang 03, herausgegeben mit Entscheidung 948/QD-BHXH vom 5. Juni 2023.
(2) Für im Ausland beschäftigte Vertragsarbeiter gilt:
- Antragsformular zur Anpassung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten (Formular TK1-TS) für Erstteilnehmer oder Teilnehmer mit Sozialversicherungscodes, aber unzureichenden Angaben;
- Befristeter Arbeitsvertrag im Ausland oder Arbeitsvertrag, der mit einem Dokument verlängert wurde, das den Arbeitsvertrag verlängert, oder Arbeitsvertrag, der im Land, in dem der Arbeitnehmer unter Vertrag steht, neu unterzeichnet wurde.
(3) Für Personen, die Leistungen für Ehepartner oder Ehemänner bei vietnamesischen Vertretungen im Ausland erhalten: Erklärung zur Teilnahme an der Anpassung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten (Formular TK1-TS) für Personen, die zum ersten Mal teilnehmen oder über einen Sozialversicherungscode, aber unzureichende Informationen verfügen.
(4) Arbeitnehmer und Personen, die sich in der Pflichtversicherungsphase befinden und denen noch maximal sechs Monate fehlen, um Anspruch auf eine monatliche Rente oder Sterbegeld zu haben, sowie Arbeitnehmer oder Angehörige verstorbener Arbeitnehmer müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Erklärungsformular zur Anpassung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten (Formular TK1-TS) für Teilnehmer mit Sozialversicherungscodes, aber unzureichenden Angaben;
- Sozialversicherungsbuch des Arbeitnehmers;
(5) Für Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Sozialversicherungsbüchern mit sich überschneidenden Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungszahlungszeiträumen
- Antragsformular zur Teilnahme und Anpassung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten (Formular TK1-TS);
- Sozialversicherungsbücher.
(6) Für Arbeitseinheiten
- Erklärung der teilnehmenden Einheit, Anpassung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsdaten (Formular TK3-TS);
- Bericht über den Arbeitseinsatz und Liste der Teilnehmer an der Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung (Formular D02-LT);
- Kopie des Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde im Zusammenhang mit der Anpassung der Einheiteninformationen (falls vorhanden);
- Mitarbeiterprofil.
4. Frist für die Abwicklung
Ab dem Datum, an dem die Sozialversicherungsagentur die vollständigen Unterlagen wie vorgeschrieben erhält:
- Im Falle der Ausstellung eines neuen Sozialversicherungsbuchs oder einer neuen Krankenversicherungskarte: Nicht länger als 5 Tage.
- Bei vorübergehender Aussetzung der Beiträge zur Pensions- und Sterbekasse: Nicht länger als 5 Tage.
- Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenversicherungsbeiträgen, Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, Berufsunfall- und Berufskrankheitsbeiträgen: Nicht länger als 10 Tage.
- Bei Anpassung der Gehaltserhöhung für die Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung: Nicht mehr als 3 Tage.
- Bei Sozialversicherungsbuchbestätigung: Nicht mehr als 05 Tage.
- Bei Rückerstattung aufgrund doppelter Zahlung von Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung: Nicht mehr als 10 Tage.
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