Die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) erlassenen Vorschriften zu den Abiturprüfungen ab 2025 besagen, dass 20 Zeugnisse bei der Anerkennung des Schulabschlusses von der Prüfungspflicht befreit sind.
Das Rundschreiben 24/2024/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Bekanntmachung der Vorschriften für Abiturprüfungen ab 2025 legt eine Reihe von Ausnahmen von der Fremdsprachenprüfung bei der Anerkennung des Abiturzeugnisses fest. Im Einzelnen:
Mitglieder der Nationalmannschaft, die an der Internationalen Fremdsprachenolympiade teilnehmen, sind gemäß der Entscheidung des Ministers für Bildung und Ausbildung bei der Berücksichtigung der Anerkennung des Abiturzeugnisses von der Fremdsprachenprüfung befreit.
Personen, die über eines der in dieser Verordnung genannten Fremdsprachenzertifikate oder über vom Ministerium für Bildung und Ausbildung als gleichwertig mit dem 6-stufigen Fremdsprachenkompetenzrahmen für Vietnam (Stufe 3 oder höher und gültig bis zum Datum der Prüfungsanmeldung) anerkannte Fremdsprachenzertifikate verfügen, sind bei der Berücksichtigung der Anerkennung des High-School-Abschlusses von der Fremdsprachenprüfung befreit.
Zu den Zeugnissen, die bei der Berücksichtigung des Abiturs im Jahr 2025 von der Fremdsprachenprüfung befreit sind, gehören:
Zu den bemerkenswerten Neuerungen der Abiturprüfungsordnung ab 2025 gehört, dass Fremdsprachennachweise weiterhin als Prüfungsbefreiung bei der Anerkennung des Abiturzeugnisses herangezogen werden, jedoch nicht wie bisher in 10 Punkte bei der Anerkennung des Abiturzeugnisses umgerechnet werden; die Berechnungsformel für die Abiturnote berücksichtigt in diesem Fall keine Fremdsprachenpunkte.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erklärte, dass diese Methode weiterhin das Erlernen von Fremdsprachen fördere, aber auch zu mehr Fairness bei den Abschlussprüfungen ziele. So wurde beispielsweise zuvor Schülern mit einem IELTS-Zertifikat der Wert 4,0 ebenso wie Schülern mit einem IELTS-Ergebnis von 8,5 eine Punktzahl von 10 zuerkannt.
Wer von der Fremdsprachenprüfung befreit ist, aber dennoch die Fremdsprachenprüfung im Abitur ablegen möchte, muss die Ergebnisse der Fremdsprachenprüfung zur Berechnung der Abiturnote heranziehen.
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Quelle: https://daidoanket.vn/thi-sinh-so-huu-chung-chi-ngoai-ngu-nao-duoc-mien-thi-tot-nghiep-thpt-2025-10297240.html
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