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Organisationsstruktur: Vollständige Bestandsaufnahme und Anlagenklassifizierung vor dem 1. Januar 2025

Việt NamViệt Nam20/12/2024

Das Finanzministerium weist Ministerien und Zweigstellen, die einer Umstrukturierung unterliegen, an, die Bestandsaufnahme und Klassifizierung der Vermögenswerte abzuschließen und den Kauf und die Anmietung neuer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2025 vorübergehend auszusetzen.

Die Aktualisierung der Vermögensschwankungen wird fortgesetzt, bis der Projekt-/Planungsplan genehmigt ist. (Foto: Vietnam+)

Am 20. Dezember teilte ein Vertreter des Finanzministeriums mit, dass diese Einheit die offizielle Mitteilung Nr. 13749/BTC-NSNN herausgegeben habe, in der Ministerien und Zweigstellen über die Grundsätze des Umgangs mit Vermögenswerten, Finanzen und dem Staatshaushalt im Zuge der Umstrukturierung des Apparats informiert werden.

Aussetzung von Käufen und Neuvermietungen ab 1. Januar 2025

Dieses Dokument enthält detaillierte Anleitungen zum Prozess der Inventarisierung, Klassifizierung, Übergabe und Entgegennahme von Vermögenswerten sowie zur Haushaltsverwaltung während der Übergangsphase, um Transparenz, Effizienz und einen kontinuierlichen Betrieb der staatlichen Behörden zu gewährleisten.

Der Generalsekretär betonte die Notwendigkeit, eine revolutionäre, disziplinierte, elitäre und moderne Volksarmee aufzubauen, die politisch stark ist, über eine straffe und starke Organisation verfügt und das Vaterland in allen Situationen entschlossen verteidigt.

Dementsprechend müssen Ministerien und Zweigstellen, die einer Umstrukturierung unterliegen, die Bestandsaufnahme und Klassifizierung der Vermögenswerte vor dem 1. Januar 2025 abschließen. Die Vermögenswerte werden in die folgenden Gruppen eingeteilt: Vermögenswerte von Behörden und Einheiten (einschließlich geleaster Vermögenswerte, Joint Ventures und Verbände); Vermögenswerte, bei denen bei der Bestandsaufnahme ein Überschuss/Mangel festgestellt wurde; Vermögenswerte, die sich nicht im Besitz der Behörden befinden (verwahrte Vermögenswerte, geliehene Vermögenswerte und geleaste Vermögenswerte). Die Aktualisierung der Vermögensänderungen wird fortgesetzt, bis der Umstrukturierungsplan/das Umstrukturierungsprojekt genehmigt ist. Insbesondere werden der Kauf und die Anmietung neuer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2025 ausgesetzt, außer in Fällen, in denen ein Auftragnehmer ausgewählt wurde oder dies unbedingt erforderlich ist und von einer zuständigen Behörde genehmigt wurde.

Nach der Bestandsaufnahme müssen die Ministerien und Zweigstellen überschüssiges/defizitäres Vermögen verwalten, verwahrtes Vermögen zurückgeben, geliehenes Vermögen zurückgeben, Leasingverträge (sofern möglich) kündigen und Vermögenswerte erhalten, um Verluste zu vermeiden. Das Finanzministerium gibt außerdem spezifische Richtlinien zur Vermögensverwaltung und -handhabung heraus, die von der jeweiligen Vereinbarung abhängen, einschließlich Konsolidierung, Wechsel der übergeordneten Verwaltungsbehörde, Betriebseinstellung und Übertragung von Funktionen und Aufgaben.

Für die Übergabe und Entgegennahme staatlicher Finanzmittel wie Gebühren, Abgaben, Rücklagen und Schulden sind im Rahmen der offiziellen Übermittlung eine Bestandsaufnahme, ein Buchabgleich, eine Bilanzierung zur Sicherstellung der Richtigkeit sowie die Erstellung von Bestandsberichten erforderlich. Etwaige Unstimmigkeiten müssen vor der Übergabe geklärt werden. Nach der Vereinbarung sind die Ministerien und Behörden für die vorschriftsmäßige Verwendung der Finanzmittel verantwortlich. Im Falle eines Überschusses muss ein Plan erstellt und der zuständigen Behörde zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Prinzip der Schuldenübergabe besteht darin, dass die Behörde, die die aus Schulden gebildeten Finanzmittel erhält, für den Erhalt der Schulden verantwortlich ist. Nach dem Erhalt müssen die Ministerien und Zweigstellen Bücher führen, um die Mittel gemäß den Vorschriften zu überwachen und zu verwalten.

Budgetverwaltung: Sicherstellung eines kontinuierlichen Betriebs

Was die Haushaltsregelung für 2023 betrifft, werden die Ministerien und Zweigstellen, die der Regelung unterliegen, weiterhin die geltenden Vorschriften einhalten. Für 2024 werden die Ministerien und Zweigstellen die Bücher zum Jahresende abschließen, für die Inspektion und Prüfung verantwortlich sein und nach der Regelung zur Abrechnung alle relevanten Aufzeichnungen und Dokumente an die Ministerien und Behörden übergeben.

Das Budget für 2025 wird aufgabenbezogen verteilt. Nach der Verteilung priorisieren die Einheiten die Ausgaben für Personal und minimieren die laufenden Ausgaben, sofern nicht notwendig. Im Zuge der Umsetzung vereinbaren Ministerien und Zweigstellen einen detaillierten Plan für die Übergabe und den Erhalt des Budgets 2025 für jede Funktionseinheit gemäß dem Konsolidierungs- und Trennungsplan.

Dabei übergeben die von der Umstrukturierung betroffenen Ministerien und Zweigstellen den ursprünglichen Arbeitsstand, die Aufzeichnungen und Dokumente zu den Aufgaben des Haushaltsplans 2025, die gemäß dem vereinbarten Plan umgesetzt wurden und werden, an die Ministerien und Behörden nach der Umstrukturierung.

Die folgenden Ministerien und Zweigstellen müssen die Einnahmen- und Ausgabenschätzungen neu festlegen (einschließlich des Anfang 2025 zugewiesenen Budgets abzüglich des Budgets, dessen Übertragung an andere Ministerien und Zweigstellen vereinbart wurde, zuzüglich des von den neu geordneten Ministerien und Zweigstellen erhaltenen Budgets), dem Finanzministerium zur Zusammenfassung Bericht erstatten und dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung vorlegen, um die Haushaltsschätzungen für 2025 gemäß den Vorschriften anzupassen.

Die offizielle Mitteilung des Finanzministeriums bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für die Umstrukturierung des Staatsapparats und stellt sicher, dass der Umgang mit Vermögen, Finanzen und Staatshaushalt transparent und effektiv erfolgt und gleichzeitig der kontinuierliche Betrieb der staatlichen Behörden gewährleistet bleibt. Das Finanzministerium fordert die Ministerien und Zweigstellen außerdem auf, umgehend auf etwaige Probleme zu reagieren, um entsprechende Hilfestellungen geben zu können.


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