Welche Autobahnen sind mautpflichtig?
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 130 erlassen, das die Erhebung von Autobahngebühren für Fahrzeuge regelt, die auf Autobahnen fahren, die sich im Eigentum der gesamten Bevölkerung befinden, vom Staat als Eigentümer vertreten werden und direkt verwaltet und genutzt werden.
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Dementsprechend dürfen auf Schnellstraßen, die sich im Eigentum der gesamten Bevölkerung befinden und direkt vom Staat verwaltet und betrieben werden, Mautgebühren erhoben werden, wenn sie die Bedingungen erfüllen, dass sie gemäß den technischen Normen und Vorschriften für Schnellstraßen und anderen relevanten technischen Normen und Vorschriften konzipiert und in sie investiert wurde.
Diese Strecken müssen gemäß den Bestimmungen des Straßengesetzes, des Baugesetzes und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften fertiggestellt und in Betrieb genommen werden und über einen von einer zuständigen Behörde genehmigten Nutzungsplan gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens verfügen.
Für Fahrzeuge, die diese Strecken befahren, fallen Autobahnbenutzungsgebühren der Stufe 1 an.
Was Schnellstraßen betrifft, für die vor dem Inkrafttreten des Straßengesetzes Investitionsentscheidungen getroffen wurden, so wird bei Inbetriebnahme, wenn sie die Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 45, Absatz 2, Artikel 47 des Straßengesetzes nicht erfüllen, die Mauterhebung erst nach Abschluss des Baus und der Installation der Infrastruktur und Ausrüstung für die Mauterhebung der Mautstationen eingeführt.
Für Fahrzeuge, die diese Strecken befahren, gilt die Autobahnmaut der Stufe 2.
5 gebührenpflichtige Fächergruppen
Gemäß dem Dekret werden die Autobahnnutzungsgebühren auf Grundlage der tatsächlich vom Fahrzeug zurückgelegten Entfernung (km) und der für jeden Fahrzeugtyp geltenden Gebühr (VND/km) festgelegt.
Die gebührenpflichtigen Autobahnbenutzungsgegenstände werden in 5 Gruppen eingeteilt.
Zur Gruppe 1 gehören Fahrzeuge mit weniger als 12 Sitzplätzen, Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von weniger als 2 Tonnen und öffentliche Personenbusse.
Zur Gruppe 2 zählen folgende Fahrzeugtypen: Fahrzeuge mit 12 bis 30 Sitzplätzen; LKW mit einer Nutzlast von 2 Tonnen bis unter 4 Tonnen.
Spezifische Gebühren.
Zur Gruppe 3 gehören folgende Fahrzeugtypen: Fahrzeuge mit 31 oder mehr Sitzplätzen; Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von 4 bis weniger als 10 Tonnen.
Zur Gruppe 4 gehören folgende Fahrzeugtypen: LKW mit einer Nutzlast von 10 Tonnen bis unter 18 Tonnen; Container-LKW unter 40 Fuß.
Zur Gruppe 5 gehören folgende Fahrzeugtypen: Lkw mit einer Ladekapazität von 18 Tonnen oder mehr; Container-Lkw mit einer Länge von 40 Fuß oder mehr.
Dieses Dekret tritt am 10. Oktober 2024 in Kraft.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/phi-cao-toc-do-nha-nuoc-dau-tu-duoc-thu-the-nao-192241016165538604.htm
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