Artikel 2. Der Beamtenanwerbungsrat 2023 des Ministeriums für Auslandsinformationen ist damit beauftragt, die Einstellungsergebnisse gemäß Klausel 2, Artikel 15 des Regierungserlasses Nr. 138/2020/ND-CP vom 27. November 2020 zur Regelung der Anwerbung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten bekannt zu geben.
Artikel 3. Das Amt ist beauftragt, die Prozesse und Verfahren durchzuführen, um dem Direktor Einstellungsentscheidungen für erfolgreiche Bewerber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen . Artikel 4. Dieser Beschluss tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Artikel 5. Der Einstellungsrat für Beamte, der Amtsleiter , der Leiter der Abteilung für externe Kommunikation und die in Artikel 1 genannten Bewerber sind für die Umsetzung dieses Beschlusses verantwortlich./.Ministerium für Auslandsinformationen
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