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Rundschreiben zur Regelung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse

Việt NamViệt Nam21/04/2024

Am 6. Mai 2019 erließ der Minister für Information und Kommunikation das Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BTTTT, das die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse regelt. Dieses Rundschreiben tritt am 21. Juni 2019 in Kraft. Das Portal Vietnam.vn stellt Ihnen den gesamten Inhalt dieses Rundschreibens vor:

MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück ---------------

Nummer: 03/2019/TT-BTTTT

Hanoi , 6. Mai 2019

KREISFÖRMIG

Vorschriften zur Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse

Gemäß dem Pressegesetz vom 5. April 2016; gemäß Dekret Nr. 72/2013/ND-CP vom 15. Juli 2013 der Regierung über die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen und Dekret Nr. 27/2018/ND-CP vom 1. März 2018 der Regierung zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 72/2013/ND-CP vom 15. Juli 2013 über die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen; gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung über die Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten; gemäß Dekret Nr. 09/2017/ND-CP vom 9. Februar 2017 der Regierung zur Festlegung von Bestimmungen zu Reden und Informationen für die Presse durch staatliche Verwaltungsbehörden; Gemäß dem Regierungserlass Nr. 17/2017/ND-CP vom 17. Februar 2017, der die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation festlegt, erlässt der Minister für Information und Kommunikation auf Ersuchen des Direktors der Abteilung für externe Informationen ein Rundschreiben zur Regelung der Veröffentlichung und Verbreitung externer Informationsinhalte in der Presse. Kapitel I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung Dieses Rundschreiben regelt den Inhalt ausländischer Informationen in der Presse, die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationen in der Presse, die Rechte und Pflichten von Presseagenturen sowie die Pflichten einschlägiger Organisationen und Einzelpersonen bei der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationen in der Presse. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Rundschreiben gilt für Presseagenturen, Pressemanagementagenturen, das Ministerium für Information und Kommunikation sowie Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse befasst sind. Artikel 3. Auslegung von Begriffen In diesem Rundschreiben werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt: 1. Unter „Ausländische Presse“ sind gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen sowie ausländische Radio- und Fernsehkanäle zu verstehen, die vom Premierminister in den Plänen für die ausländische Presse genehmigt wurden. 2. Unter „Presse, die ausländische Informationsinhalte veröffentlicht und sendet“ sind gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen sowie Radio- und Fernsehkanäle zu verstehen, ausgenommen die in Absatz 1 dieses Artikels genannte ausländische Presse. Artikel 4. Inhalt ausländischer Informationen in der Presse Der Inhalt ausländischer Informationen in der Presse umfasst offizielle Informationen über Vietnam, Informationen zur Förderung des Images Vietnams, Informationen über die Weltlage in Vietnam und Informationen zur Erläuterung und Klärung von Vorschriften in Klausel 1, Artikel 7, 8, 9, 10 des Dekrets Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. Artikel 5. Grundsätze für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse 1. Veröffentlichung und Verbreitung von Informationsinhalten, die mit den Richtlinien und Richtlinien der Partei, den Richtlinien und Gesetzen des Staates und den Interessen des Landes und des vietnamesischen Volkes im Einklang stehen. 2. Keine Veröffentlichung oder Verbreitung von Informationsinhalten, die sich negativ auf die Position und das Image Vietnams auswirken; die Außenbeziehungen und die internationale Zusammenarbeit zwischen Vietnam und anderen Ländern schädigen; zu Gewalt aufrufen, Angriffskriege propagieren und Hass zwischen Nationen und Völkern anderer Länder schüren. Kapitel II

Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse

Artikel 6. Informationen zur ausländischen Presse 1. Informationen zu wichtigen Themen Vietnams und der Welt: Nach Erhalt der Stellungnahme des vietnamesischen Staates durch die zuständigen Behörden erfolgt die Veröffentlichung und Ausstrahlung wie folgt: a) Ort der Veröffentlichung und Ausstrahlung: Titelseite gedruckter Zeitungen; Homepage elektronischer Zeitungen; Nachrichtensendung ausländischer Radio- und Fernsehsender; b) Zeitpunkt der Veröffentlichung und Ausstrahlung: Spätestens 2 Stunden bei elektronischen Zeitungen; 5 Stunden bei elektronischen Zeitungen, die übersetzt werden müssen; 24 Stunden bei gedruckten Zeitungen; Ausstrahlung in der nächsten Nachrichtensendung ausländischer Radio- und Fernsehsender. 2. Erläuternde und klarstellende Informationen: Veröffentlichung und Ausstrahlung an einem leicht zugänglichen Ort und zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 3. Sonstige ausländische Informationsinhalte, die in Artikel 4 dieses Rundschreibens: Veröffentlichung und Ausstrahlung zur gleichen Tageszeit. 4. In vietnamesischen und anderen Sprachen verfasste Nachrichten: a) Erhöhung der Anzahl der in Fremdsprachen verfassten Nachrichten, Artikel und Sendungen (ohne den Übersetzungsprozess zu durchlaufen), die in der Presse veröffentlicht und ausgestrahlt werden sollen; b) Proaktive Erhöhung der Anzahl der in Fremdsprachen verfassten Nachrichten, Artikel und Sendungen, um ausländische Informationszielgruppen in verschiedenen Ländern zu bedienen, wobei der Schwerpunkt in jedem Zeitraum auf der Entwicklung von Sprachen in Schlüsselbereichen der ausländischen Information liegt. Artikel 7. Für die Presse, die ausländische Informationsinhalte veröffentlicht und sendet. Bei der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte wird Folgendes empfohlen: 1. Die Veröffentlichung und Ausstrahlung erfolgt zeitnah und an leicht zugänglichen Orten. 2. Informationen über die Ansichten des vietnamesischen Staates zu nationalen und internationalen Themen so früh wie möglich oder auf Anfrage der zuständigen staatlichen Stellen zu veröffentlichen und auszustrahlen. 3. Nachrichten, Artikel und Sendungen mit ausländischen Informationsinhalten in Fremdsprachen oder mit fremdsprachigen Untertiteln zu veröffentlichen und auszustrahlen, um die Wirksamkeit ausländischer Informationen zu fördern. 4. Lokale Radio- und Fernsehsender: a) Organisieren die Weitersendung ausländischer Informationsinhalte, die im nationalen Radio und Fernsehen ausgestrahlt wurden, auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Presseagenturen über die Notwendigkeit der Veröffentlichung und Ausstrahlung; b) Stellen lokale Informationsinhalte zur Veröffentlichung und Ausstrahlung in der ausländischen Presse bereit, um das lokale Image in der Welt zu fördern. Kapitel III

RECHTE UND VERANTWORTLICHKEITEN DER VERBUNDENEN EINHEITEN

Artikel 8. Rechte und Pflichten der ausländischen Presse 1. Rechte der ausländischen Presse: a) Vorrang vom Staat bei der Anordnung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse zu erhalten; b) Günstige Bedingungen vom Staat für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der vietnamesischen Presse und in ausländischen Medien zu erhalten. 2. Pflichten der ausländischen Presse: a) Sonderseiten, Rubriken (für Printzeitungen, E-Zeitungen), Programmgruppen und Themen (für Radio- und Fernsehsender) zu ausländischen Informationsinhalten einzurichten; b) sicherzustellen, dass Reporter und Redakteure die ausländischen Informationen überwachen; c) vom Staat bereitgestellte Nachrichten, Artikel und Programme mit Presseagenturen, Organisationen und Medien im In- und Ausland zu koordinieren und auszutauschen; d) proaktiv Nachrichten, Artikel und Radio- und Fernsehprogramme zu veröffentlichen und zu verbreiten, die das Bild Vietnams in ausländischen Medien und Zeitungen von Vietnamesen im Ausland fördern; d) Förderung der Auswahl von Nachrichten, Artikeln, Radio- und Fernsehprogrammen mit ausländischen Informationen zur Veröffentlichung und Verbreitung in sozialen Netzwerken, unter Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum und der Grundsätze für die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Informationen im Netzwerk gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; e) Zusammenfassung, Vorschlag von Belohnungen, Bericht über die Ergebnisse der Implementierung ausländischer Informationsinhalte in der Presse, Übermittlung an das Ministerium für Information und Kommunikation vor dem 30. November eines jeden Jahres oder auf Anfrage (gemäß dem in Anhang zu diesem Rundschreiben). Artikel 9. Rechte und Pflichten der Presse bei der Veröffentlichung und Sendung ausländischer Informationsinhalte 1. Rechte der Presse bei der Veröffentlichung und Sendung ausländischer Informationsinhalte: a) Vom Staat angeordnet zu werden, ausländische Informationsinhalte in der Presse zu veröffentlichen und zu senden; b) Vom Staat erleichtert zu werden, ausländische Informationsinhalte in der vietnamesischen Presse zu veröffentlichen und zu senden. 2. Pflichten der Presse bei der Veröffentlichung und Sendung ausländischer Informationsinhalte: a) In allen Bereichen positive Informationen über Land und Leute Vietnams zu liefern; b) die Eröffnung von Sonderseiten, Rubriken und Themen zu fördern, um die Wirksamkeit ausländischer Informationen zu steigern und die Souveränität über Meer, Inseln, Grenzen und Staatsgebiete zu schützen; c) Reporter und Redakteure mit der Überwachung ausländischer Informationen zu beauftragen; d) auf Anfrage Zusammenfassungen zu organisieren, Belohnungen anzubieten und über die Ergebnisse der Veröffentlichung ausländischer Informationsinhalte in der Presse zu berichten. Artikel 10. Pflichten der Presseagenturen 1. Sie müssen die Presseagenturen anweisen und ermutigen, ausländische Informationsinhalte gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens in der Presse zu veröffentlichen und zu senden. 2. Sie müssen der Presse gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte gewähren. Artikel 11. Aufgaben des Ministeriums für Information und Kommunikation 1. Leitung und Kontrolle der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte in Lokalzeitungen. 2. Zusammenfassung und Berichterstattung der Ergebnisse der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens an das Ministerium für Information und Kommunikation auf Anfrage. Artikel 12. Verantwortlichkeiten der dem Ministerium für Information und Kommunikation unterstehenden Einheiten 1. Die Abteilung für Auslandsinformationen ist verantwortlich für: a) Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens; Vorsitz und Koordination mit den dem Ministerium für Information und Kommunikation unterstehenden Einheiten zur Überprüfung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens; Zusammenfassung der Ergebnisse und Berichterstattung an den Minister für Information und Kommunikation; b) Beurteilung der Effektivität der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte durch Presseagenturen; c) Bereitstellung von Informationen, Organisation von Schulungen und Förderung professioneller Fertigkeiten im Bereich Auslandsinformationen; d) Koordination mit den entsprechenden Agenturen zur Entwicklung von Mechanismen und Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Auslandspresse. 2. Die Presseabteilung ist verantwortlich für die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens für Print- und elektronische Presseagenturen. 3. Die Abteilung für Radio, Fernsehen und elektronische Informationen ist verantwortlich für die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens für Radio- und Fernsehsender. Kapitel IV

Bedingungen für die Umsetzung

Artikel 13. Verantwortung für die Umsetzung Der Büroleiter, der Direktor der Abteilung für Auslandsinformationen, die Leiter der relevanten Agenturen und Einheiten des Ministeriums für Information und Kommunikation, der Direktor der Abteilung für Information und Kommunikation, die Leiter der Presseagenturen und der relevanten Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen sind für die Umsetzung dieses Rundschreibens verantwortlich. Artikel 14. Datum des Inkrafttretens 1. Dieses Rundschreiben tritt am 21. Juni 2019 in Kraft. 2. Wenn während des Umsetzungsprozesses Probleme auftreten, die geändert oder ergänzt werden müssen, müssen sich Behörden, Organisationen und Einzelpersonen unverzüglich beim Ministerium für Information und Kommunikation melden, damit diese geprüft und angepasst werden können./.
Empfänger: – Premierminister und stellvertretende Premierminister; – Büro der Nationalversammlung; – Zentralbüro und Parteikomitees; – Büro des Generalsekretärs; – Büro des Präsidenten; – Regierungsbüro; – Lenkungsausschuss für Informations- und Kommunikationsarbeit; – Ministerien, Behörden auf Ministerebene, der Regierung unterstehende Behörden; – Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Abteilungen für Information und Kommunikation der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Presseagenturen; Pressemanager; – Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); - Amtsblatt; - Regierungswebsite; - Website des Ministeriums für Information und Kommunikation; - Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister; dem Ministerium unterstehende Agenturen und Einheiten; - Speichern: VT, TTĐN.(350).

MINISTER

Nguyen Manh Hung

ANHANG

(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BTTTT vom 6. Mai 2019 des Ministeriums für Information und Kommunikation)

NAME DER PRESSEAGENTUR -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück ---------------

Nummer: …/….

…, Datum … Monat … Jahr 2019

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT

Die Umsetzung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse im Jahr ...

I. STAND DER UMSETZUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSINHALTE IN DER PRESSE 1. Erzielte Ergebnisse – Offizielle Informationen über Vietnam; – Informationen zur Imageförderung Vietnams; – Informationen zur Weltlage in Vietnam; – Erklärende und klarstellende Informationen; (Dabei deutlich angeben: Anzahl der Nachrichten, Artikel, Sendungen/Jahr; Anzahl der Sonderseiten, Sonderspalten). 2. Schwierigkeiten, Einschränkungen 3. Ursachen II. STAND DER UMSETZUNG DER VERÖFFENTLICHUNG UND SENDUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSINHALTE IN DER PRESSE 1. Erzielte Ergebnisse 2. Schwierigkeiten, Einschränkungen 3. Ursachen III. VORSCHLÄGE UND EMPFEHLUNGEN 1. Lösungen zur Steigerung der Effektivität ausländischer Informationen in der Presse vorschlagen, Lösungen zur Minimierung von Fehlern in der Presse, um sicherzustellen, dass sie dem nationalen Image nicht schaden, die Außenbeziehungen und die internationale Zusammenarbeit zwischen Vietnam und anderen Ländern nicht beeinträchtigen. 2. Schlagen Sie die Entwicklung, Änderung und Ergänzung rechtlicher Korridore, Mechanismen und Richtlinien für den Staat vor, um der vietnamesischen Presse die effektive Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte zu erleichtern und zu fördern.
Empfänger: - …………….; - …………….; - Datei: VT, ….

BEFUGNIS UND STELLUNG DES UNTERZEICHNERS (Unterschrift, Siegel)


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