MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION ------- | SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück --------------- |
Nummer: 22/2016/TT-BTTTT | Hanoi , 19. Oktober 2016 |
KREISFÖRMIG
RICHTLINIEN FÜR DIE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN VON PROVINZEN UND ZENTRALVERWALTETEN STÄDTEN
Gemäß Dekret Nr. 132/2013/ND-CP vom 16. Oktober 2013 der Regierung, in dem die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation festgelegt sind; gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung über die Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten; gemäß Entscheidung Nr. 25/2013/QD-TTg vom 4. Mai 2013 des Premierministers zur Verkündung der Verordnung über Reden und Informationen an die Presse; gemäß dem Vorschlag des Direktors der Abteilung für Auslandsinformationen gibt der Minister für Information und Kommunikation ein Rundschreiben heraus, in dem die Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten geregelt ist. Kapitel IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Geltungsbereich dieses Rundschreibens Dieses Rundschreiben enthält Richtlinien für die Verwaltung und Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Rundschreiben gilt für die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte (nachfolgend Volkskomitees auf Provinzebene genannt), den Volkskomitees auf Provinzebene unterstellte Fachagenturen, Volkskomitees der Bezirke, Gemeinden und Provinzstädte (nachfolgend Volkskomitees auf Bezirksebene genannt) sowie Organisationen und Einzelpersonen, die an der Auslandsinformationsaktivität teilnehmen. Artikel 3. Inhalt des Plans für die Auslandsinformationsaktivität Die Volkskomitees auf Provinzebene müssen sich an den Planungen, Programmen und Plänen der Regierung orientieren; an den sozioökonomischen Entwicklungszielen und -orientierungen der Provinz oder Stadt; an den Dokumenten des Ministeriums für Information und Kommunikation, die die Auslandsinformationsarbeit leiten, um langfristige, mittelfristige und jährliche Pläne für die Auslandsinformationsarbeit zu entwickeln, die folgende Hauptaufgaben umfassen: 1. Benennung von Organisationen oder Einzelpersonen, die für die Umsetzung der Auslandsinformationsaktivität verantwortlich sind. 2. Entwicklung und Verbreitung von Rechtsdokumenten und Richtlinien sowie Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten. 3. Jährliche Organisation von Schulungen und beruflicher Weiterbildung für Beamte auf Abteilungsebene und darüber sowie für Personen, die an Auslandsinformationsaktivitäten teilnehmen, zu folgenden Schlüsselinhalten: a) Umsetzung von staatlichen Verwaltungsdokumenten zur Auslandsinformation; b) Methoden und Fertigkeiten der Auslandsinformationsarbeit; c) Kommunikations- und Informationskompetenz gegenüber der Presse; d) Internationale Lage und außenpolitische Aktivitäten von Partei und Staat; dd) Lage der internationalen Integration Vietnams und der Provinzen und Städte; e) Lage des Kampfes zur Wahrung der Souveränität über Meere, Inseln und nationale Gebietsgrenzen; g) Verbreitung von Wissen, Sensibilisierung für Menschenrechte; Bekanntmachung von Erfolgen bei der Wahrung der Menschenrechte Vietnams und der Provinzen und Städte; h) Beziehungen zwischen Vietnam und angrenzenden Ländern (für Provinzen mit Grenzen). 4. Entwicklung von Projekten, Plänen und Auslandsinformationsaktivitäten zur Erfüllung der folgenden Schlüsselaufgaben: a) Information über die Richtlinien und Strategien der Partei und die Strategien und Gesetze des Staates; b) Informationen über die internationale Lage und die außenpolitischen Aktivitäten der Partei und des Staates sowie über die internationale Integrationssituation der Provinz und der Stadt; c) Förderung des Images der Provinz und der Stadt sowie des Tourismuspotenzials, der Handelsförderung und der Anziehungskraft der Provinz und der Stadt auf ausländische Investitionen; d) Bereitstellung von Informationen zu Themen im Zusammenhang mit der Provinz und der Stadt, die für die ausländische Öffentlichkeit von Interesse sind; Erläuterung, Klarstellung und Bekämpfung falscher Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz und der Stadt beeinträchtigen; d) Propagierung des Schutzes der Souveränität des Meeres und der Inseln sowie der territorialen Grenzen des Vaterlandes; e) Weitere von der Provinz oder der Stadt geforderte Aufgaben. Artikel 4. Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit Die Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit der Provinzen und zentral verwalteten Städte erfolgt aus lokalen Haushalten und anderen gesetzlich mobilisierten Quellen. Jährlich stellt das Volkskomitee der Provinzen entsprechend den Anforderungen und Aufgaben der Auslandsinformation lokale Budgets für die Umsetzung gemäß den geltenden Vorschriften bereit. Kapitel IIAUSLÄNDISCHE INFORMATIONSAKTIVITÄTEN
Artikel 5. Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt werden auf folgende Weise bereitgestellt: 1. Außenpolitische Aktivitäten des Volkskomitees der Provinz. 2. Portal/Website des Volkskomitees der Provinz, der dem Volkskomitee der Provinz unterstellten Fachagenturen, des Volkskomitees der Bezirke, auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. 3. Datensystem zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt . 4. Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. 5. Ausländisches Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene. 6. Presseerzeugnisse der inländischen Massenmedien. 7. Produkte ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medien. 8. Über das Internet verbreitete Medienprodukte. 9. Kontakt- und Kooperationsaktivitäten mit ausländischen Presseagenturen. 10. Kommunikationsaktivitäten zu wichtigen Veranstaltungen in der Provinz, der Stadt und im Ausland. 11. Andere Methoden der ausländischen Informationstätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Artikel 6. Bereitstellung von erläuternden und klarstellenden Informationen 1. Erläuternde und klarstellende Informationen sind Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente, die dazu dienen, falsche Informationen zu erläutern, klarzustellen und zu bekämpfen, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt schädigen. 2. Die Volkskomitees der Provinzen organisieren die Überwachung und Zusammenfassung der Meinungen der in- und ausländischen Presse zur Lage der Provinz oder Stadt. Wenn die Volkskomitees der Provinzen falsche Informationen, Dokumente oder Berichte entdecken oder erhalten, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt schädigen, sind sie dafür verantwortlich, das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, damit die Verwaltungsarbeit geleistet werden kann. 3. Die Volkskomitees der Provinzen müssen proaktiv Informations- und Propagandamaßnahmen ergreifen, um das Ansehen und das Image der Provinzen und Städte auf folgende Weise zu schützen und zu verbessern: a) Herausgabe von Pressemitteilungen zur Erläuterung und Klarstellung falscher Informationen; Sprecher der Volkskomitees der Provinzen, der ihnen unterstellten Fachbehörden der Provinzen und der Volkskomitees der Bezirke sprechen und informieren die Presse in der Provinz oder Stadt; b) Entsendung von repräsentativen Führungskräften oder Sprechern zu Pressekonferenzen, die von der zentralen Propagandaabteilung in Abstimmung mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und der vietnamesischen Journalistenvereinigung organisiert werden, um auf Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation den Presseagenturen erklärende und klarstellende Informationen bereitzustellen; c) Veröffentlichung von erklärenden und klarstellenden Informationen auf den Portalen/Websites der Volkskomitees der Provinzen, der spezialisierten Agenturen der Volkskomitees der Provinzen, der Volkskomitees der Bezirke; Medienprodukten von Nachrichtenagenturen, Zeitungen und anderen Medien in vietnamesischer und fremder Sprache; d) Bereitstellung von Informationen für Nachrichtenagenturen und Zeitungen zur Erklärung, Klarstellung und Bekämpfung falscher Informationen; e) Organisation der Bereitstellung von Informationen für Kräfte, die an ausländischen Informationsaktivitäten beteiligt sind, und für Landsleute in Grenzgebieten, einschließlich der folgenden Inhalte: Erklärung und Klarstellung falscher Informationen; kooperative und freundschaftliche Beziehungen zwischen Vietnam und den Nachbarländern. 4. Informationen, die Staatsgeheimnisse enthalten, müssen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Staatsgeheimnissen entsprechen. Artikel 7. Imageförderungsdatensystem der Provinzen und Städte 1. Das Imageförderungsdatensystem der Provinzen und Städte ist ein digitalisiertes Datensystem in vietnamesischer und fremder Sprache, das die Provinzen und Städte in verschiedenen Bereichen vorstellt und der internationalen Gemeinschaft sowie der vietnamesischen Bevölkerung im In- und Ausland zur Verfügung stellt. 2. Das Imageförderungsdatensystem der Provinzen und Städte ist die offizielle Informationsquelle über die Provinzen und Städte. 3. Das Imageförderungsdatensystem der Provinzen und Städte ist in die nationale Datenbank für ausländische Informationen integriert. 4. Spezialisierte Agenturen der Volkskomitees der Provinzen und Bezirke sowie Nachrichtenagenturen und Zeitungen in den Provinzen und Städten sind für die Bereitstellung von Informationen und Daten zur Förderung des Images der Provinzen und Städte verantwortlich. Artikel 8. Unterstützung und Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und Reportern. Das Volkskomitee der Provinz beauftragt die ihm unterstellte Fachagentur mit folgenden Aufgaben: 1. Entwicklung von Regelungen gemäß den geltenden Vorschriften, um Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und Reporter in der Provinz und Stadt zu schaffen. 2. Entwicklung eines Kooperationsmechanismus mit ausländischen Nachrichtenagenturen, Presse, Medien und Reportern zur Produktion von Medienprodukten, die das Image der Provinz und Stadt in den ausländischen Massenmedien bekannt machen und fördern. Kapitel IIIMANAGEMENT AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN
Artikel 9. Pflichten des Provinzvolkskomitees 1. Umsetzung der Politik und Richtlinien von Partei und Staat zur Auslandsinformationsarbeit in der Provinz und Stadt. 2. Herausgabe von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung der Auslandsinformationsarbeit. 3. Genehmigung von Programmen, Projekten, Plänen sowie langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten der Provinz und Stadt. 4. Leitung von spezialisierten Agenturen des Provinzvolkskomitees und des Bezirksvolkskomitees, Einteilung des für die Auslandsinformationsarbeit zuständigen Personals. 5. Bereitstellung offizieller Informationen über die Provinz und Stadt entsprechend ihren Funktionen, Aufgaben und Befugnissen für Nachrichtenagenturen, die Presse, die internationale Gemeinschaft und im Ausland lebende Vietnamesen. 6. Aufbau eines Auslandsinformationssystems an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem See-, Luft- und Schienenweg (für Provinzen mit internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem See-, Luft- und Schienenweg). 7. Abstimmung mit dem Außenministerium , dem Ministerium für Information und Kommunikation und den zuständigen Agenturen bei der Entwicklung von Plänen und der Organisation von Auslandsinformationsaktivitäten im Ausland; Vor der Organisation von Aktivitäten dem Außenministerium Bericht erstatten und das Ministerium für Information und Kommunikation benachrichtigen, um die Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten zu koordinieren. 8. Informationen im Rahmen der Verwaltung des Volkskomitees der Provinz gemäß den Vorschriften zur Informationssicherheit sichern; verantwortlich für die Durchführung von Inspektionen, Untersuchungen, die Bearbeitung von Verstößen sowie die Lösung von Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Auslandsinformationsaktivitäten in der Provinz oder Stadt sein. 9. Auslandsinformationsaktivitäten im Rahmen der Verwaltung zusammenfassen, zusammenfassen und bewerten; jährlich vor dem 1. März den Plan für Auslandsinformationsaktivitäten an das Ministerium für Information und Kommunikation senden, dessen Inhalt dem Formular entspricht Anhang Nr. 01 dieses Rundschreibens; senden Sie den zusammenfassenden Bericht über die externe Informationsarbeit vor dem 10. Dezember an das Ministerium für Information und Kommunikation. Der Berichtsinhalt folgt dem Formular unter Anhang Nr. 02 dieses Rundschreibens. Wenn das Ministerium für Information und Kommunikation eine dringende Anfrage stellt, sendet das Volkskomitee der Provinz einen Bericht an das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden. Artikel 10. Aufgaben des Ministeriums für Information und Kommunikation 1. Beratung und Unterstützung des Provinzvolkskomitees bei der staatlichen Verwaltung ausländischer Informationen. 2. Entwicklung von Vorschriften und Regeln für ausländische Informationsaktivitäten in der Provinz und Stadt. 3. Übernahme der Führung und Koordination mit spezialisierten Agenturen des Provinzvolkskomitees; Bezirksvolkskomitees zur Erfüllung der folgenden Hauptaufgaben: a) Entwicklung von Programmen, Projekten, Plänen, langfristigen, mittelfristigen und jährlichen ausländischen Informationsaktivitäten der Provinz und Stadt gemäß den Vorschriften Artikel 3 dieses Rundschreibens: Nach Genehmigung durch das Provinzvolkskomitee die Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen und langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten organisieren; b) den Provinzvolkskomitees und Bezirksvolkskomitees unterstellte Fachagenturen anleiten und für die Auslandsinformationsarbeit zuständiges Personal einstellen; c) die Auslandsinformationsarbeit der Provinz und Stadt anregen, leiten, kontrollieren und prüfen; entsprechend der Befugnisse Belohnungen für Organisationen und Einzelpersonen mit Leistungen in der Auslandsinformationsarbeit vorschlagen. 4. Die Beurteilung von Programmen, Projekten, Plänen und langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten der den Provinzvolkskomitees und Bezirksvolkskomitees unterstellten Fachagenturen leiten und organisieren; Programme, Projekte, Pläne und Auslandsinformationsaktivitäten genehmigen (je nach Befugnis) oder dem Provinzvolkskomitee zur Genehmigung vorlegen; nach der Genehmigung den Fortschritt der Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen und Auslandsinformationsaktivitäten überwachen und anregen. 5. Die Ausarbeitung von Vorschriften koordinieren, die die Arbeit von Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und Auslandsreportern in der Provinz und Stadt erleichtern; Entwicklung von Kooperationsmechanismen mit Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und ausländischen Journalisten zur Erstellung von Kommunikationsprodukten, die das Image der Provinz und Stadt in den ausländischen Massenmedien bekannt machen und fördern. 6. Koordinierung mit der Propagandaabteilung der Provinz, dem Parteikomitee der Stadt und den Fachorganisationen des Volkskomitees der Provinz, Beratung des Volkskomitees der Provinz bei der Organisation regelmäßiger und Ad-hoc-Pressekonferenzen und Bereitstellung ausländischer Informationen für Nachrichtenagenturen, Zeitungen, interessierte Organisationen und Einzelpersonen. 7. Leitung und Koordinierung mit den Fachorganisationen des Volkskomitees der Provinz, dem Volkskomitee der Bezirke und den Funktionseinheiten zur Organisation von Aus- und Weiterbildung gemäß den Vorschriften in Klausel 3, Artikel 3 dieses Rundschreibens. 8. Unter dem Vorsitz und in Abstimmung mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees sowie dem Bezirksvolkskomitee berät das Provinzvolkskomitee bei der Erstellung von Dokumenten, Materialien, Aufzeichnungen und Argumenten zur Erklärung, Aufklärung und Bekämpfung von Falschinformationen, die dem Ruf und dem Image der Provinz und der Stadt schaden. 9. Unter dem Vorsitz und in Abstimmung mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees erfolgt der Aufbau, die Verwaltung, Auswertung und Verwendung des Datensystems zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt; Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen bei der Speicherung von Datensystemen. 10. Unter dem Vorsitz und in Abstimmung mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und den Funktionskräften erfolgt die Erstellung von Jahresplänen und Budgets zur Zusammenstellung von Inhalten für das ausländische Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene und die Vorlage bei den Provinzvolkskomitees zur Genehmigung. 11. Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen bei der Arbeit mit ausländischen Informationen. 12. Unter dem Vorsitz und in Abstimmung mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und des Bezirksvolkskomitees schlägt er dem Ministerium für Information und Kommunikation oder den Provinzvolkskomitees vor, Organisationen und Einzelpersonen für Erfolge in der Auslandsinformationsarbeit entsprechend ihrer Befugnisse auszuzeichnen. 13. Unter dem Vorsitz und in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Information und Kommunikation sowie den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und des Bezirksvolkskomitees führt er gemäß den Vorschriften Inspektionen und Untersuchungen durch, behandelt Verstöße und löst Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit der Auslandsinformationsarbeit in der Provinz und der Stadt. Kapitel IV Artikel 11. Umsetzung 1. Das Volkskomitee der Provinz ist dafür verantwortlich, die spezialisierten Agenturen des Volkskomitees der Provinz und die Volkskomitees der Bezirke der Provinz bei der Umsetzung des Rundschreibens anzuweisen. 2. Die Abteilung für externe Informationen ist dafür verantwortlich, die Umsetzung des Rundschreibens voranzutreiben, zu überwachen und zu prüfen und dem Minister für Information und Kommunikation regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten. Artikel 12. Datum des Inkrafttretens Dieses Rundschreiben tritt am 2. Dezember 2016 in Kraft. Sollten im Zuge der Umsetzung Probleme oder unangemessene Punkte auftreten, wird das Volkskomitee der Provinz gebeten, dem Ministerium für Information und Kommunikation zur Prüfung und Anpassung schriftlich Bericht zu erstatten./.Empfänger: – Premierminister; – Stellvertretende Premierminister; – Zentralbüro und Parteikomitees; – Büro des Generalsekretärs; – Büro der Nationalversammlung und Ausschüsse der Nationalversammlung; – Büro des Präsidenten; – Regierungsbüro; – Ministerien, Behörden auf Ministerebene, der Regierung unterstellte Behörden; – Oberste Volksstaatsanwaltschaft; – Oberstes Volksgericht; – Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Zentrale Behörden von Massenorganisationen; – Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); – Abteilungen für Information und Kommunikation der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Amtsblatt; – Regierungsportal; – Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister, dem Ministerium unterstellte Behörden und Einheiten, elektronisches Informationsportal; – Archive: VT, TTĐN. | MINISTER Truong Minh Tuan |
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)
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Nummer: ………………… | …., Datum …. Monat …. Jahr …. |
Auslandsinformationsaktivitäten im Jahr…
I. ZIELE UND ANFORDERUNGEN AN DIE PLANUNG 1. Ziele: .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Anforderungen: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... II. INHALT 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung der Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................... .......................................................................................................................... .......................................................................................................................... 2. Einteilung des mit der Auslandsinformationsarbeit beauftragten Personals ...................................................................................................................... .......................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 3. Schulung und Förderung beruflicher Fähigkeiten ...................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Erstellen von Auslandsinformationsprogrammen, -projekten und -vorschlägen ...................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 5. Spezifische Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... III. FINANZIERUNG ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... IV. UMSETZUNGSORGANISATION .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ..........................................................................................................................................Empfänger: – Ministerium für Information und Kommunikation; – Zuständige Behörden; – Archiv. | Im Namen des Volkskomitees, Vorsitzender (Unterschrift, vollständiger Name in Druckbuchstaben und Stempel) |
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)
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STAATLICHE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONEN IM JAHR…
I. SITUATIONSMERKMALE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Schwierigkeiten ………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... II. ERGEBNISSE DER UMSETZUNG 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ...................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Personalbesetzung für die Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 3. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ...................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Organisation und Umsetzung von Programmen, Projekten und Plänen im Bereich der Auslandsinformation ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 5. Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 6. Finanzierung ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ................................................................................................................................................. III. BEWERTUNG DER UMSETZUNGSERGEBNISSE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Möglichkeiten und Grenzen .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................... IV. RICHTUNGEN UND AUFGABEN FÜR DAS NÄCHSTE JAHR .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... V. EMPFEHLUNGEN UND VORSCHLÄGE ................................................................................................................................................ ..........................................................................................................................................Empfänger: – Ministerium für Information und Kommunikation; – Zuständige Behörden; – Archiv. | Im Namen des Volkskomitees, Vorsitzender (Unterschrift, vollständiger Name in Druckbuchstaben und Stempel) |
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