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Dekret Nr. 72/2015/ND-CP der Regierung: Zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten

Việt NamViệt Nam21/04/2024

Am 22. Oktober trat das Regierungsdekret 72/2015/ND-CP über die Verwaltung externer Informationsaktivitäten (IEC) offiziell in Kraft und ersetzte den Beschluss 79/2010/QD-TTg. Es handelt sich um das wirksamste Rechtsdokument im Bereich der IEC. Vietnam.vn stellt den vollständigen Text dieses Dekrets vor.

REGIERUNG -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit - Freiheit - Glück ---------------

Nummer: 72/2015/ND-CP

Hanoi , 7. September 2015

DEKRET

ÜBER DAS MANAGEMENT AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Gemäß der Verfassung der Sozialistischen Republik Vietnam von 2013 ; gemäß dem Gesetz zur Organisation der Regierung vom 25. Dezember 2001; gemäß dem Gesetz über Vertretungen der Sozialistischen Republik Vietnam im Ausland vom 18. Juni 2009; gemäß dem Vorschlag des Ministers für Information und Kommunikation erlässt die Regierung ein Dekret zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. Kapitel I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung. Dieses Dekret regelt die Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten sowie die Verantwortlichkeiten von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städten (nachfolgend als Volkskomitees auf Provinzebene bezeichnet) bei der Verwaltung und Umsetzung ausländischer Informationsaktivitäten. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Dekret gilt für Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene sowie Behörden und Organisationen, die an ausländischen Informationsaktivitäten beteiligt sind. Artikel 3. Grundsätze der Auslandsinformationstätigkeit 1. Halten Sie sich an die Politik und Richtlinien der Partei, die Gesetze des Staates und die internationalen Verträge, denen die Sozialistische Republik Vietnam angehört. Halten Sie sich an die Gesetze und Gebräuche des Gastlandes. 2. Stellen Sie sicher, dass die nationale Sicherheit, die soziale Ordnung und Sicherheit, das Ansehen, das Image, die diplomatischen Beziehungen und die internationale Zusammenarbeit Vietnams nicht beeinträchtigt werden. Schützen Sie Staatsgeheimnisse. 3. Hetzen Sie die Menschen nicht dazu auf, sich der Sozialistischen Republik Vietnam zu widersetzen, zerstören Sie den nationalen Solidaritätsblock nicht. Rufen Sie nicht zu Gewalt auf, propagieren Sie keine Angriffskriege und schüren Sie keinen Hass zwischen ethnischen Gruppen und Völkern von Ländern. 4. Sorgen Sie für genaue und zeitnahe Informationen im Einklang mit der jeweiligen Ausrichtung der Partei und des Staates auf Auslandsinformationen und Propaganda sowie mit genehmigten Auslandsinformationsprogrammen und -plänen. Veröffentlichen Sie keine falschen, verzerrten oder verleumderischen Informationen, die darauf abzielen, die Ehre von Organisationen oder die Ehre und Würde von Bürgern zu beleidigen. Artikel 4. Staatliche Verwaltung von Auslandsinformationen 1. Die Regierung vereinheitlicht die staatliche Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten. a) Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet die staatliche Verwaltung von Auslandsinformationen und stimmt diese mit dem Außenministerium und anderen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Provinzvolkskomitees und relevanten Behörden ab. b) Das Außenministerium leitet die staatliche Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten im Ausland und stimmt diese mit anderen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und relevanten Provinzvolkskomitees ab. c) Ministerien und Zweigstellen sind für die Verwaltung und Organisation der Umsetzung von Auslandsinformationsaktivitäten innerhalb des Umfangs und der Bereiche der zugewiesenen staatlichen Verwaltung verantwortlich. d) Provinzvolkskomitees leiten die staatliche Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten in ihren Kommunen. 2. Inhalte der staatlichen Verwaltung von Auslandsinformationen: a) Ausarbeitung und Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Veröffentlichung bzw. Veröffentlichung im Auftrag der Behörde. b) Organisation und Verwaltung wissenschaftlicher Forschung zu Auslandsinformationen; Kräfte ausbilden, fördern und ihnen ein professionelles Training anbieten, die an Auslandsinformationsaktivitäten teilnehmen. c) Vietnamesische Nachrichten- und Presseagenturen verwalten, anleiten und proaktiv mit Informationen versorgen; ausländische Nachrichten- und Presseagenturen proaktiv mit Informationen versorgen; Vietnamesen im Ausland und die internationale Gemeinschaft mit Informationen versorgen; Vietnam über die Weltlage informieren. d) Bei Auslandsinformationsaktivitäten international kooperieren; e) Im Zusammenhang mit Auslandsinformationsaktivitäten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kontrollieren, untersuchen, Verstöße behandeln und Beschwerden und Anzeigen klären. e) Auslandsinformationsaktivitäten zusammenfassen und abschließen; Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen für Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen vorschlagen, die an Auslandsinformationsaktivitäten teilnehmen. Artikel 5. Finanzierung externer Informationsaktivitäten Die Finanzierung externer Informationsaktivitäten von Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen wird gemäß der geltenden Dezentralisierung des Staatshaushalts und anderen gesetzlichen Finanzierungsquellen aus dem Staatshaushalt gewährleistet. Auf der Grundlage des von den zuständigen Behörden beauftragten Plans für externe Informationsaktivitäten der Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen erstellen die Behörden und Einheiten jährlich eine Schätzung der Durchführungskosten, integrieren diese in den Haushaltsvoranschlag ihrer Behörden und Einheiten und senden sie der Finanzagentur zur Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Prüfung und Entscheidung gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes . Kapitel II

AUSLÄNDISCHE INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Artikel 6. Ausländische Informationen Ausländische Informationen umfassen offizielle Informationen über Vietnam, Informationen zur Förderung des Images Vietnams und Informationen über die Weltlage in Vietnam. Artikel 7. Bereitstellung offizieller Informationen über Vietnam 1. Offizielle Informationen über Vietnam sind Informationen über die Leitlinien und Richtlinien der Partei, die Richtlinien und Gesetze des Staates, Informationen über die Lage in Vietnam in verschiedenen Bereichen, Informationen über die Geschichte Vietnams und andere Informationen. 2. Offizielle Informationen über Vietnam werden von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen entsprechend ihrer Funktionen, Aufgaben und Befugnisse proaktiv der internationalen Gemeinschaft und den im Ausland lebenden Vietnamesen zur Verfügung gestellt. 3. Offizielle Informationen über Vietnam werden in folgenden Formen bereitgestellt: a) Offizielle Erklärungen bei internationalen Veranstaltungen, Foren, internationalen und inländischen Pressekonferenzen. b) Offizielle Erklärungen staatlicher Verwaltungsbehörden. c) Außenpolitische Aktivitäten staatlicher Verwaltungsbehörden. d) Außenpolitische Aktivitäten, Erklärungen, Organisation von Veranstaltungen, Veröffentlichung von Informationen auf elektronischen Informationsseiten und andere Aktivitäten vietnamesischer Vertretungen im Ausland. d) Presseprogramme und -produkte von Presseagenturen der Regierung, einschließlich Vietnam News Agency, Vietnam Television und Voice of Vietnam. e) Veröffentlichung auf dem elektronischen Informationsportal der Regierung, ausländischen Informationswebsites, elektronischen Informationsportalen von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen. g) Veröffentlichungen staatlicher Behörden in vietnamesischer und fremder Sprache. 4. Die Bereitstellung offizieller Informationen über Vietnam in jeglicher Form muss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Artikel 8. Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images Vietnams 1. Informationen zur Förderung des Images Vietnams sind Informationen über das Land, die Menschen, die Geschichte und die Kultur des vietnamesischen Volkes. 2. Informationen zur Förderung des Images Vietnams werden von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen der internationalen Gemeinschaft und den Vietnamesen im Ausland zur Verfügung gestellt. 3. Informationen zur Förderung des Images Vietnams werden in folgenden Formen bereitgestellt: a) Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in Fremdsprachen. b) In Vietnam und im Ausland organisierte Veranstaltungen. c) Presseerzeugnisse der Massenmedien. d) Von vietnamesischen Kulturzentren im Ausland organisierte Veranstaltungen. e) Produkte ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medienunternehmen. e) Außenpolitische und internationale Kooperationsaktivitäten von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen. 4. Die Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images Vietnams muss in jeglicher Form den Gesetzen Vietnams und den Gesetzen des Gastlandes entsprechen. Artikel 9. Bereitstellung von Informationen zur Weltlage für Vietnam 1. Informationen zur Weltlage für Vietnam sind Informationen zur Weltlage in verschiedenen Bereichen, Informationen über die Beziehungen zwischen Vietnam und anderen Ländern sowie weitere Informationen, die die politischen, sozialen, kulturellen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen Vietnam und anderen Ländern fördern, der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes dienen und Vietnams internationalen Integrationsprozess fördern. 2. Informationen zur Weltlage für Vietnam werden vom Außenministerium, Ministerien, Ministerien, vietnamesischen Vertretungen im Ausland, anderen vietnamesischen Agenturen und Organisationen im Ausland, staatlichen Nachrichtenagenturen und Presseagenturen (Vietnam News Agency, Vietnam Television, Voice of Vietnam) gemäß ihren gesetzlich festgelegten Funktionen, Aufgaben und Befugnissen gesammelt, zusammengestellt und den zuständigen Behörden, der Presse und der vietnamesischen Bevölkerung zur Verfügung gestellt. 3. Informationen zur Weltlage für Vietnam werden von den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Agenturen und Organisationen in folgenden Formen bereitgestellt: a) durch Sprecher. b) auf elektronischen Informationsportalen und Websites. c) auf regelmäßigen Pressekonferenzen und Pressekonferenzen. d) über die Massenmedien. 4. Die Bereitstellung von Informationen über die Weltlage in Vietnam erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Formulare. Artikel 10. Bereitstellung von Informationen zur Erklärung und Klarstellung 1. Informationen zur Erklärung und Klarstellung sind Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente zur Erklärung und Klarstellung falscher Informationen über Vietnam in verschiedenen Bereichen. 2. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und relevante Behörden sind beim Erhalt falscher Informationen, Dokumente und Berichte, die den Ruf und das Image Vietnams schädigen, von Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland dafür verantwortlich, proaktiv Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente zur Erklärung und Klarstellung bereitzustellen und die notwendigen Informations- und Propagandamaßnahmen umzusetzen, um den Ruf und das Image Vietnams zu schützen und zu verbessern. 3. Das Ministerium für Information und Kommunikation, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, das Außenministerium und die relevanten Ministerien und Behörden sind im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse dafür verantwortlich, die Meinungen der ausländischen Presse zusammenzufassen, um falsche Informationen über Vietnam aufzudecken, die relevanten Ministerien und Behörden zu benachrichtigen, damit diese proaktiv erläuternde und klarstellende Informationen bereitstellen, und diese Informationen gleichzeitig an das Ministerium für Information und Kommunikation zur Überwachung, Zusammenfassung und Berichterstattung an den Premierminister zu senden. Artikel 11. Website für auswärtige Angelegenheiten 1. Die Website für auswärtige Angelegenheiten ist für die Bereitstellung offizieller Informationen und Werbeinformationen über Vietnam über das Internet verantwortlich. 2. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet die Website für auswärtige Angelegenheiten und koordiniert ihre Arbeit mit den zuständigen Ministerien und Behörden, die für die Verwaltung und den Betrieb der Website für auswärtige Angelegenheiten verantwortlich sind. Es stellt sicher, dass alle Informationen aktualisiert werden, um den Anforderungen der Informationsaufgaben des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten gerecht zu werden. Artikel 12. Datenbank für Auslandsinformationen 1. Die Datenbank für Auslandsinformationen ist ein digitalisiertes Datensystem, das aus den Datensystemen von Ministerien, Behörden auf Ministerialebene und Volkskomitees auf Provinzebene integriert wird, um Aufgaben der Auslandsinformation zu erfüllen. 2. Die Datenbank für Auslandsinformationen ist eine Quelle offizieller Informationen über Vietnam für in- und ausländische Massenmedien und dient der Recherche, dem Lernen und der Erforschung von Vietnam. 3. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet die Aufsicht und Koordination mit den Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene und relevanten Behörden beim Aufbau, der Verwaltung und der Nutzung der Datenbank für Auslandsinformationen. 4. Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene, vietnamesische Vertretungen im Ausland, vietnamesische Nachrichtenagenturen und Presseagenturen sind dafür verantwortlich, Informationen zum Aufbau und zur Vervollständigung der Datenbank mit Auslandsinformationen bereitzustellen. Artikel 13. Ausländische Informationsveröffentlichungen 1. Ausländische Informationsveröffentlichungen sind Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in anderen Sprachen, um offizielle Informationen über Vietnam bereitzustellen und das Image Vietnams in der internationalen Gemeinschaft und bei den Vietnamesen im Ausland zu fördern. 2. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet und koordiniert mit dem Außenministerium, den Ministerien, den Behörden auf Ministerebene, den Regierungsbehörden, den Volkskomitees der Provinzen und den relevanten Behörden die Entwicklung von Plänen für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsveröffentlichungen in einer Reihe spezifischer Bereiche. Artikel 14. Im Ausland organisierte Veranstaltungen 1. Zu den im Ausland organisierten Veranstaltungen zählen der Vietnamtag im Ausland und andere Veranstaltungen, die von Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen organisiert werden, um das Land, die Menschen, die Geschichte und die Kultur der vietnamesischen Nation zu fördern, die Freundschaft und die Beziehungen mit anderen Ländern zu stärken, Investitionen, Tourismus und Handelsaustausch zu mobilisieren und die Zusammenarbeit auszubauen. 2. Der Premierminister legt die Organisation des Vietnamtags im Ausland fest. 3. Vietnamesische Repräsentanzen im Ausland, ständige Büros vietnamesischer Nachrichten- und Presseagenturen im Ausland und vietnamesische Kulturzentren im Ausland sind für die Koordinierung und Unterstützung der Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen bei der Organisation von Veranstaltungen in den Gastländern verantwortlich. 4. Die für die Organisation von Veranstaltungen im Ausland zuständige Behörde ist für die Koordinierung mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Information und Kommunikation und den relevanten Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung von Plänen verantwortlich. 5. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen sind dafür verantwortlich, die Ergebnisse der Organisation von Veranstaltungen im Ausland gemäß den Vorschriften zu melden und sie zur Zusammenfassung und Berichterstattung an das Ministerium für Information und Kommunikation zu senden. Artikel 15. Unterstützungs- und Kooperationsaktivitäten mit ausländischen Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medienunternehmen und Reportern zur Förderung Vietnams im Ausland 1. Ausländische Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medienunternehmen und Reporter werden beim Schreiben von Nachrichten und Artikeln, Erstellen von Programmen und Veröffentlichen von Produkten unterstützt und gefördert, um Vietnam in den ausländischen Medien und Massenmedien bekannt zu machen. 2. Das Ministerium für Information und Kommunikation leitet die Entwicklung von Mechanismen und Richtlinien zur Umsetzung der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Unterstützung und Kooperation mit den entsprechenden Behörden und koordiniert diese. 3. Informations- und Presseaktivitäten ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medienunternehmen in Vietnam müssen den Bestimmungen des Dekrets Nr. 88/2012/ND-CP vom 23. Oktober 2012 zur Regelung der Aktivitäten, Informationen und Presse der ausländischen Presse, ausländischer Vertretungsagenturen und ausländischer Organisationen in Vietnam sowie den damit verbundenen Rechtsdokumenten entsprechen. Artikel 16. Vietnamesische Vertretungen im Ausland 1. Vietnamesische Vertretungen im Ausland sind dafür verantwortlich, den zuständigen Stellen Informationen über die Lage im Gastland, die bilateralen Beziehungen und andere Informationen zu Vietnam zu übermitteln, wie in der Artikel 5, 6, 7 und 9 des Gesetzes über Vertretungen der Sozialistischen Republik Vietnam im Ausland. 2. Vietnamesische Vertretungen im Ausland sind dafür verantwortlich, Informationen über Vietnam bereitzustellen, um das Image Vietnams über ihre Websites, Pressekonferenzen, Interviews und andere Aktivitäten bekannt zu machen und zu fördern. Das Außenministerium leitet und unterstützt die vietnamesischen Vertretungen im Ausland bei der Erfüllung dieser Aufgaben. 3. Das Außenministerium weist die vietnamesischen Vertretungen im Ausland an, Websites in Englisch und anderen Landessprachen zu erstellen und Informationen über Vietnam aus dem ausländischen Informationsdatenbanksystem zu aktualisieren. Artikel 17. Niederlassungen vietnamesischer Nachrichten- und Presseagenturen im Ausland 1. Niederlassungen vietnamesischer Nachrichten- und Presseagenturen im Ausland (nachfolgend Presse-Niederlassungen genannt) liefern den der Regierung unterstehenden Presseagenturen in Vietnam Informationen über die Lage im Gastland. 2. Presse-Niederlassungen erfüllen folgende Aufgaben: a) Koordinierung mit relevanten Ministerien und Behörden, um das Bild des Landes, der Menschen, der Geschichte und der Kultur des vietnamesischen Volkes vorzustellen und zu fördern; Bereitstellung von Informationen über die sozioökonomische Lage, Politik und Leitlinien der Partei, Politik und Gesetze des Staates Vietnam. b) Koordinierung und Umsetzung internationaler Kooperationsprogramme im Bereich Information und Presse. 3. Vietnamesische Nachrichten- und Presseagenturen weisen ihre Presse-Niederlassungen an, auf Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation Informationen bereitzustellen und sich an Aktivitäten zu beteiligen, die der Auslandsinformation dienen. Sie erstatten dem Ministerium für Information und Kommunikation und dem Außenministerium regelmäßig und unangekündigt Bericht über die Auslandsinformationsaktivitäten ihrer Niederlassungen. Kapitel III

VERANTWORTUNG FÜR DIE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Artikel 18. Ministerium für Information und Kommunikation 1. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit den zuständigen Behörden, um die Umsetzung von Rechtsdokumenten , Strategien, Planungen, Plänen und Programmen zur Auslandsinformation zu entwickeln und anzuleiten. 2. Stellen Sie inländischen Nachrichten- und Presseagenturen Anleitungen zu Inhalten mit Auslandsinformationen bereit. 3. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit den zuständigen Behörden, um die internationale Zusammenarbeit bei Auslandsinformationsaktivitäten umzusetzen. 4. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit den zuständigen Behörden, um die Effektivität der Auslandsinformationsarbeit von Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene, Presse- und Verlagsagenturen im In- und Ausland zu überprüfen und zu bewerten. 5. Entwickeln Sie einen Mechanismus für den Austausch, die Koordinierung, Bereitstellung und Weitergabe von Informationen zwischen staatlichen Behörden und Presseagenturen. 6. Entwickeln und implementieren Sie einen Plan zur Schulung und Verbesserung der Fähigkeiten und des Fachwissens im Bereich Auslandsinformationen für Beamte, die in Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene, Presse- und Verlagsagenturen, Redakteuren und Übersetzern für die Auslandsinformationsarbeit zuständig sind. 7. Überwachung, Untersuchung und Bearbeitung von Verstößen sowie Klärung von Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Auslandsinformationsaktivitäten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen . 8. Erstellung und Vorlage von Berichten über Auslandsinformationsaktivitäten an die Regierung; Bereitstellung von Leitlinien zu Inhalt und Zeitpunkt der Datenerfassung für Berichte. 9. Zusammenfassung und Abschluss von Auslandsinformationsaktivitäten; Belohnung und Disziplinierung von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die an Auslandsinformationsaktivitäten beteiligt sind. Artikel 19. Außenministerium 1. Leitet den Vorsitz und koordiniert mit den entsprechenden Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen die Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten; koordiniert mit dem Ministerium für Information und Kommunikation die Verwaltung der Auslandsinformationsaktivitäten. 2. Bringt Vietnams offizielle Ansichten und Standpunkte zu internationalen Themen zum Ausdruck; organisiert internationale Pressekonferenzen; bereitet Interviews mit Staatsoberhäuptern und dem Außenministerium für ausländische Reporter vor. 3. Koordiniert mit den entsprechenden Ministerien und Behörden die Anleitung der inländischen Presse zur Berichterstattung über außenpolitische Aktivitäten der Staatsoberhäupter und des Außenministeriums und koordiniert die Anleitung der Berichterstattung über internationale Situationen und inländische Nachrichten mit Bezug zu außenpolitischen Angelegenheiten. 4. Überwacht, recherchiert und fasst die Meinung der ausländischen Presse zusammen, um der ausländischen Information zu dienen. 5. Instruiert und informiert die ausländische Presse; versorgt die vietnamesische Gemeinschaft im Ausland und die internationale Gemeinschaft mit Informationen; versorgt die vietnamesische Bevölkerung mit Weltnachrichten. Artikel 20. Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus 1. Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus leitet und koordiniert mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und den relevanten Behörden die Bereitstellung von Informationen sowie die Einführung und Förderung der vietnamesischen Kultur und des vietnamesischen Tourismus. 2. Es leitet und koordiniert mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Information und Kommunikation und den relevanten Ministerien und Behörden die Organisation von Veranstaltungen im Ausland in den von ihm verwalteten Gebieten. 3. Es weist vietnamesische Kulturzentren im Ausland an, in dem Gebiet Informationsarbeit für das Ausland zu leisten, nutzt sie effektiv und schafft Bedingungen für die relevanten Behörden, damit diese vietnamesische Kulturzentren im Ausland für ihre Informationstätigkeit für das Ausland nutzen können. Artikel 21. Ministerium für öffentliche Sicherheit 1. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit dem Ministerium für Information und Kommunikation, um die Umsetzung des Vertraulichkeitsregimes bei Auslandsinformationsaktivitäten von Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland zu leiten und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Auslandsinformationsaktivitäten den Bestimmungen dieses Dekrets entsprechen . 2. Überwachen und synthetisieren Sie Informationen im Zusammenhang mit der Außensicherheit, um Richtlinien und Maßnahmen zur Erklärung und Aufklärung falscher Informationen über Vietnam vorzuschlagen. 3. Gewährleisten Sie die Sicherheit und den Schutz von Auslandsinformationsaktivitäten im Einklang mit der Ausrichtung von Partei und Staat; erkennen und bekämpfen Sie Aktivitäten feindlicher Kräfte, die ausländische Informationen ausnutzen, um sich gegen Vietnam zu stellen. 4. Übernehmen Sie die Führung und koordinieren Sie mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und den relevanten Ministerien und Behörden, um spezialisierte Auslandsinformationsaktivitäten über spezielle Kanäle und Maßnahmen zu organisieren und so zur Wahrung der Interessen und der nationalen Sicherheit Vietnams beizutragen. Artikel 22. Finanzministerium 1. Übernimmt die Verantwortung und koordiniert mit dem Ministerium für Information und Kommunikation die Bewertung der jährlichen Haushaltsvoranschläge für Auslandsinformationsaktivitäten und legt sie den zuständigen Behörden zur Genehmigung vor. 2. Sicherstellung von Finanzierungsquellen im Staatshaushalt zur Umsetzung von Programmen, Plänen, Projekten und Auslandsinformationsaktivitäten, die von der Regierung und dem Premierminister genehmigt wurden. 3. Übernimmt die Verantwortung und koordiniert mit den zuständigen Behörden die Ausarbeitung von Dokumenten zu Mechanismen, Richtlinien und Finanzierungsnormen für Auslandsinformationsaktivitäten. Artikel 23. Das Innenministerium koordiniert die Arbeit mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und dem Außenministerium bei der Veröffentlichung von Dokumenten zur Verbesserung der Organisation des staatlichen Verwaltungsapparats für Auslandsinformationen. Es leitet Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen bei der Einstellung von Personal an, das für die Auslandsinformationsarbeit zuständig ist. Artikel 24. Ministerien, Behörden auf Ministerialebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees auf Provinzebene 1. Sie organisieren die Bereitstellung von Informationen, um der Bevölkerung zu helfen, Vietnams internationalen Integrationsprozess sowie seine Chancen, Risiken und Herausforderungen zu verstehen; sie organisieren Schulungen und fördern die Auslandsinformationskompetenz der für die Auslandsinformationsarbeit zuständigen Beamten. 2. Sie leiten die Entwicklung und Umsetzung von Aktionsprogrammen und Plänen für die Auslandsinformationsarbeit ihrer Behörden und Kommunen. 3. Sie entwickeln jährlich einen Auslandsinformationsaktivitätsplan und einen Haushaltsvoranschlag für die Einheit, fassen diese in den Haushaltsvoranschlag der Einheit zusammen und senden sie zur Zusammenfassung an die Finanzbehörde derselben Ebene, die sie den zuständigen Behörden zur Prüfung und Entscheidung vorlegt. 4. Sie aktualisieren Informationen, bauen ein Datensystem über ihre Ministerien, Zweigstellen und Kommunen auf und integrieren es in das Datenbanksystem für Auslandsinformationen, um das Image Vietnams im Ausland zu fördern. 5. Sie koordinieren die Durchführung internationaler Kooperationsaktivitäten im Bereich der Auslandsinformation mit dem Ministerium für Information und Kommunikation. 6. Die Wirksamkeit der Auslandsinformationsaktivitäten im Rahmen der Verwaltung zusammenfassen, bewerten und bewerten, Berichte an das Ministerium für Information und Kommunikation senden oder auf Anfrage Ad-hoc-Berichte zur Synthese und Berichterstattung an die Regierung erstellen. 7. Organisationen oder Einzelpersonen mit der Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten beauftragen. 8. Informationen innerhalb ihres Verwaltungsbereichs gemäß den Vorschriften zur Informationssicherheit sichern; für die Organisation von Inspektionen, Untersuchungen, den Umgang mit Verstößen und die Lösung von Beschwerden und Anzeigen bei Auslandsinformationsaktivitäten im Rahmen der Verwaltung verantwortlich sein. 9. Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, Volkskomitees auf Provinzebene, Nachrichtenagenturen und die vietnamesische Presse sind für die regelmäßige oder Ad-hoc-Berichterstattung über die Auslandsinformationsaktivitäten im Rahmen des Verwaltungsbereichs ihrer Behörden und Orte verantwortlich. Kapitel IV

Bedingungen für die Umsetzung

Artikel 25. Datum des Inkrafttretens 1. Dieses Dekret tritt am 22. Oktober 2015 in Kraft . 2. Die Entscheidung Nr. 79/2010/QD-TTg des Premierministers vom 30. November 2010 verliert mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Dekrets ihre Gültigkeit. Artikel 26. Verantwortung für Anleitung und Umsetzung 1. Das Ministerium für Information und Kommunikation ist für die Anleitung und Förderung der Umsetzung dieses Dekrets gemäß den Anweisungen der Regierung verantwortlich. 2. Minister, Leiter von Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden, Vorsitzende von Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte sind für die Umsetzung dieses Dekrets verantwortlich./
Empfänger: - Zentrales Parteisekretariat; - Premierminister, stellvertretende Premierminister; - Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden; - Volksräte, Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; - Zentralbüro und Parteikomitees; - Büro des Generalsekretärs; - Büro des Präsidenten; - Ethnischer Rat und Ausschüsse der Nationalversammlung; - Büro der Nationalversammlung; - Oberster Volksgerichtshof; - Oberste Volksstaatsanwaltschaft; - Staatliche Rechnungsprüfung; - Nationales Finanzaufsichtskomitee; - Vietnamesische Bank für Sozialpolitik; - Vietnamesische Entwicklungsbank; - Zentralkomitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front; - Zentralagenturen der Massenorganisationen; - Regierungsbüro: BTCN, PCNs, Assistent des Premierministers, Generaldirektor des elektronischen Informationsportals, Abteilungen, Büros, angeschlossene Einheiten, Amtsblatt; - Archive: VT, QHQT (3b).KN

IM NAMEN DER REGIERUNG DES PREMIERMINISTERS

Nguyen Tan Du

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