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Abgrenzung der Zuständigkeiten für Drogenprävention und -kontrolle bei der Organisation einer zweistufigen Kommunalverwaltung

Die Regierung erließ das Dekret Nr. 184/2025/ND-CP, das die Kompetenzverteilung bei der Organisation zweistufiger lokaler Regierungen regelt und eine Reihe von Artikeln der Regierungsdekrete im Bereich Sicherheit und Ordnung ändert und ergänzt.

Báo Lào CaiBáo Lào Cai07/07/2025

Các học viên cai nghiện ma túy được đào tạo nghề.
Drogenabhängige werden in beruflichen Fähigkeiten geschult.

Im Einzelnen ist in der Verordnung Nr. 184/2025/ND-CP die Kompetenzverteilung im Gesetz zur Drogenprävention und -kontrolle festgelegt: Die in Artikel 30, Absatz 6, Punkte a und d des Gesetzes zur Drogenprävention und -kontrolle festgelegten Kompetenzen des Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees werden auf den Vorsitzenden des Provinzvolkskomitees übertragen. Der Vorsitzende des Provinzvolkskomitees wird den ihm unterstellten öffentlichen Dienststellen in seinem Gebiet Aufgaben zur Bereitstellung freiwilliger Drogenentzugsbehandlungen zu Hause und in der Gemeinde zuweisen und die Finanzierung der freiwilligen Drogenentzugsbehandlung zu Hause und in der Gemeinde sicherstellen.

Darüber hinaus werden die in Artikel 30 Punkte b, c und d, Klausel 6, Klausel 8 des Gesetzes zur Drogenprävention und -kontrolle festgelegten Befugnisse des Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees auf den Direktor der Provinzpolizei übertragen. Somit wird der Direktor der Provinzpolizei: Registrierungen entgegennehmen und die Liste der Organisationen und Einzelpersonen bekannt geben, die qualifiziert sind, freiwillige Dienste zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde anzubieten; das Volkskomitee der Gemeinde über die Liste der Organisationen und Einzelpersonen informieren, die freiwillige Dienste zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde anbieten; die Arbeit zur freiwilligen Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde leiten, führen und prüfen. Organisationen und Einzelpersonen, die die Bedingungen erfüllen, können sich beim Direktor der Provinzpolizei registrieren lassen, um freiwillige Dienste zur Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde anzubieten.

Entscheidungsbefugnis bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie der Behandlung von Krankheiten in Einrichtungen zur Drogenrehabilitation

Mit dem Dekret Nr. 184/2025/ND-CP werden außerdem zahlreiche Artikel des Regierungsdekrets Nr. 116/2021/ND-CP vom 21. Dezember 2021 geändert und ergänzt, in dem zahlreiche Artikel des Gesetzes zur Drogenprävention und -kontrolle sowie des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen bei der Behandlung von Drogensucht und der Nachsorge nach einer Drogensucht detailliert beschrieben werden.

Um Sicherheit und Ordnung, Krankheitsprävention und -kontrolle sowie Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen zu gewährleisten, überträgt das Dekret Nr. 184/2025/ND-CP die Zuständigkeit der Bezirksbehörden auf die kommunalen Behörden. Insbesondere bei komplexen Problemen in Bezug auf Sicherheit und Ordnung, Krankheitsprävention und -kontrolle sowie Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen müssen die Rehabilitationseinrichtungen die kommunale Gesundheitsbehörde und die Polizeibehörde des jeweiligen Standorts um eine koordinierte Lösung des Problems bitten.

Falls dies erforderlich ist oder die Kapazitäten der kommunalen Behörden übersteigt, muss die Drogenrehabilitationseinrichtung dies der Provinzpolizei melden. Diese ist dafür zuständig, das Gesundheitsamt um die Entsendung einer Person zur Koordinierung der Lösung zu bitten. Sollte die ersuchte Behörde keine Person zur Unterstützung entsenden, muss sie schriftlich antworten und den Grund dafür angeben.

Änderung der Befugnis zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Einrichtungen der freiwilligen Drogenrehabilitation

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 116/2021/ND-CP erteilt, erneuert und widerruft der Direktor des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales Betriebslizenzen für freiwillige Drogenrehabilitationseinrichtungen innerhalb des Verwaltungsbereichs.

Mit Erlass Nr. 184/2025/ND-CP wird die oben genannte Befugnis zur Umsetzung an den Direktor der Provinzpolizeibehörde übertragen. Dementsprechend muss die freiwillige Drogenrehabilitationseinrichtung die vorgeschriebenen Dokumente direkt, per Post oder elektronisch an die Provinzpolizeibehörde übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung ist die Drogenrehabilitationseinrichtung für die Aufbewahrung aller Originale und deren Richtigkeit verantwortlich.

Innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der vollständigen und gültigen Unterlagen ist der Direktor der Provinzpolizeibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Rehabilitationseinrichtung befindet, für die Prüfung der Unterlagen und der Betriebsbedingungen verantwortlich und entscheidet über die Erteilung einer Lizenz für den Betrieb einer Drogenrehabilitationseinrichtung. Im Falle einer Lizenzverweigerung ist eine schriftliche Antwort mit Angabe der Gründe einzureichen.

Die Zuständigkeiten der Ministerien in der Drogensuchtbehandlung klar definieren

Mit dem Dekret Nr. 184/2025/ND-CP werden auch die Vorschriften zu den Verantwortlichkeiten staatlicher Stellen bei der Organisation und Durchführung der Behandlung von Drogenabhängigkeit geändert.

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit ist insbesondere verantwortlich für: die Veröffentlichung von Rechtsdokumenten zur Behandlung von Drogenabhängigkeit und deren Nachsorge im Rahmen seiner Zuständigkeit oder die Vorlage bei den zuständigen staatlichen Stellen zur Veröffentlichung. Das Ministerium weist die örtliche Polizei an, die Behandlung von Drogenabhängigkeit zu Hause und in der Gemeinde, die Behandlung von Drogenabhängigkeit in freiwilligen Einrichtungen und Maßnahmen für obligatorische Einrichtungen zur Drogenabhängigkeitsbehandlung zu organisieren.

Das Ministerium fordert, kontrolliert und überwacht regelmäßig die Umsetzung der Drogenentzugsbehandlung zu Hause und in der Gemeinschaft, die Behandlung von Drogenentzug in freiwilligen Einrichtungen zur Drogenentzugsbehandlung und Maßnahmen zur Unterbringung von Menschen in obligatorischen Einrichtungen zur Drogenentzugsbehandlung und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicher.

Das Ministerium beaufsichtigt die Einrichtung, Auflösung und Organisation der Aktivitäten öffentlicher Einrichtungen zur Drogenrehabilitation; es leitet die Einrichtung, Auflösung und Organisation der Aktivitäten privater Einrichtungen zur Drogenrehabilitation; es erlässt Standards für den Bau von Einrichtungen zur Drogenrehabilitation; es beaufsichtigt die Organisation der freiwilligen Rehabilitation zu Hause und in der Gemeinde, die Rehabilitation in Einrichtungen zur Drogenrehabilitation und das Management nach der Rehabilitation. Gleichzeitig koordiniert das Ministerium die Durchführung der Drogenrehabilitation und des Managements nach der Rehabilitation mit dem Obersten Volksgerichtshof, dem Gesundheitsministerium, dem Finanzministerium, dem Ministerium für Bildung und Ausbildung und anderen relevanten Ministerien, Zweigstellen, Volkskomitees der Provinzen, Behörden und Organisationen.

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit soll eine Datenbank zur Behandlung von Drogensucht und zum Nachsorgemanagement (Management von Drogenabhängigen, Nachsorge, Einrichtungen zur obligatorischen Behandlung von Drogensucht, Anbieter freiwilliger Behandlungsdienste für Drogensucht) entwickeln, Informationstechnologie bei der Behandlung von Drogensucht und zum Nachsorgemanagement einsetzen, Statistiken, Informationen und Meldesysteme zur Behandlung von Drogensucht und zum Nachsorgemanagement gemäß den gesetzlichen Bestimmungen implementieren und im Bereich der Behandlung von Drogensucht und zum Nachsorgemanagement gemäß den gesetzlichen Bestimmungen international kooperieren.

Das Gesundheitsministerium ist verantwortlich für: die Leitung und Anleitung der lokalen Gesundheitsbehörden bei der Koordinierung der Aufnahme und Klassifizierung; die Organisation von Behandlung, Entzug, Entgiftung, Behandlung psychischer Störungen und anderer Erkrankungen im Rahmen freiwilliger Drogenentzugsmaßnahmen zu Hause und in der Gemeinde; die Erforschung von Medikamenten und Methoden der Drogenentzugsbehandlung. Das Gesundheitsministerium koordiniert mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit die Prävention und Bekämpfung von Epidemien, die medizinische Untersuchung und Behandlung sowie regelmäßige Gesundheitschecks für Personen, die einer obligatorischen Drogenentzugsbehandlung unterliegen.

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung koordiniert die Organisation des Lehrens und Lernens in den obligatorischen Einrichtungen zur Drogenrehabilitation mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit. Es beauftragt das Ministerium für Bildung und Ausbildung mit der Anleitung und Überprüfung der Qualität des Lernens, der Organisation von Prüfungen und der Ausstellung von Diplomen, Zertifikaten oder Abschlusszeugnissen entsprechend dem Studienprogramm für Drogenabhängige sowie mit der Umsetzung von Richtlinien zur Befreiung und Reduzierung von Studiengebühren und zur Unterstützung der Lernkosten für Menschen nach einer Drogenrehabilitation.

Zu den Aufgaben des Finanzministeriums gehört: Die Abstimmung mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit zwecks Erstellung und Vorlage bei den zuständigen Behörden, um die Bereitstellung öffentlicher Mittel aus dem Staatshaushalt für die Umsetzung obligatorischer Drogenrehabilitationsmaßnahmen, der freiwilligen Drogenrehabilitation und des Nachrehabilitationsmanagements gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes und der geltenden Leitlinien zu arrangieren. Das Ministerium erlässt Dokumente, die die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Mittel aus dem Staatshaushalt regeln und anleiten, um das System der Anwendung obligatorischer Drogenrehabilitationsmaßnahmen, der freiwilligen Drogenrehabilitation zu Hause, in der Gemeinde, in Drogenrehabilitationseinrichtungen und des Nachrehabilitationsmanagements umzusetzen.

Das Ministerium für ethnische Minderheiten und Religionen beauftragt Fachbehörden für religiöse Überzeugungen auf allen Ebenen, entsprechend ihrer Funktionen die Leitung der Fachbehörden für Drogensuchtbehandlung zu übernehmen und mit ihnen zu koordinieren. Entsprechende Behörden auf derselben Ebene leiten und kontrollieren religiöse Organisationen und Einzelpersonen, die an Aktivitäten zur Drogensuchtbehandlung teilnehmen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

baotintuc.vn

Quelle: https://baolaocai.vn/phan-dinh-tham-quyen-phong-chong-ma-tuy-khi-to-chuc-chinh-quyen-dia-phuong-2-cap-post648164.html


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