Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging die Frage eines Lesers ein, ob es notwendig sei, beim Bringen eines Autos zur Inspektion Straßengebühren entsprechend dem Inspektionszyklus des Fahrzeugs zu entrichten.
In einem Gespräch mit Reportern der Zeitung Giao Thong erklärte der Leiter eines Fahrzeuginspektionszentrums in Hanoi , dass gemäß den Bestimmungen des Dekrets 90/2023/ND-CP zur Regelung neuer Mautgebühren für Autos Straßenbenutzungsgebühren entsprechend dem Inspektionszyklus entrichtet werden können, dies jedoch für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr nicht verpflichtend sei.
Bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von weniger als einem Jahr muss der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus bezahlen. Bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr kann er jedoch wählen, ob er pro Inspektionszyklus oder pro Jahr bezahlen möchte (Beispielfoto).
Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von einem Jahr oder weniger muss der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus bezahlen und erhält eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke.
Für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) können Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr jährlich (12 Monate) oder für den gesamten Inspektionszyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) bezahlen.
Bei Zahlung der Gebühren gemäß dem Inspektionszyklus stellt die Inspektionseinheit eine dem Inspektionszyklus entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (Inspektionszyklus) muss der Fahrzeughalter zur Inspektion des Fahrzeugs zur Inspektionseinheit gehen und die Gebühr für den nächsten Inspektionszyklus bezahlen.
Bei jährlicher Zahlung (12 Monate) stellt die Fahrzeugprüfstelle eine Straßenbenutzungsgebühren-Vignette für den 12-monatigen Gebührenzahlungszeitraum aus. Nach Ablauf des Gebührenzahlungszeitraums (12 Monate) muss der Fahrzeughalter zur Fahrzeugprüfstelle gehen, um die Gebühr zu entrichten und eine Straßenbenutzungsgebühren-Vignette für den nächsten Zeitraum (12 Monate oder die verbleibende Zeit des Prüfzyklus) zu erhalten.
Laut Angaben des Vertreters der Prüfstelle prüft die Prüfstelle das Fahrzeug und berechnet die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Zahlungszeitraums bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus, falls der Fahrzeughalter früher oder später als im vorgeschriebenen Prüfzyklus zur Prüfung erscheint. Wenn der nächste Prüfzyklus länger als 12 Monate dauert, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus bezahlen.
Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für die vorherigen Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss er zusätzlich zur Gebühr für den nächsten Zyklus auch die ausstehende Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Inspektionseinheit zieht die für den vorherigen Zyklus fällige Gebühr ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat erhobenen Gebühr multipliziert mit der verspäteten Zahlungsfrist.
Möchte der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für einen längeren Zeitraum als den Inspektionszyklus bezahlen, wird die Inspektionseinheit die Gebühr einziehen und eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke ausstellen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/o-to-co-phai-dong-phi-duong-bo-theo-chu-ky-kiem-dinh-khong-192241126114807755.htm
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