Bei der Hotline der Zeitung „Giao Thong“ ging eine Leserfrage ein, ob es notwendig sei, beim Bringen eines Autos zur Inspektion Straßengebühren entsprechend dem Inspektionszyklus des Fahrzeugs zu entrichten.
In einem Gespräch mit Reportern der Zeitung Giao Thong erklärte der Leiter eines Fahrzeugprüfzentrums in Hanoi , dass gemäß den Bestimmungen des Dekrets 90/2023/ND-CP zur Regelung neuer Mautgebühren für Autos Straßenbenutzungsgebühren entsprechend dem Prüfzyklus gezahlt werden können, dies jedoch für Autos mit einem Prüfzyklus von mehr als einem Jahr nicht verpflichtend sei.
Bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von weniger als einem Jahr muss der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus entrichten. Bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr kann der Halter jedoch zwischen der Zahlung pro Inspektionszyklus oder pro Jahr wählen (Bild).
Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von einem Jahr oder weniger muss der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus bezahlen und erhält eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke.
Für Fahrzeuge mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) können Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr jährlich (12 Monate) oder für den gesamten Inspektionszyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) entrichten.
Bei Zahlung der Gebühren gemäß dem Inspektionszyklus stellt die Inspektionsstelle eine dem Inspektionszyklus entsprechende Straßenbenutzungsgebührenmarke aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (Inspektionszyklus) muss der Fahrzeughalter zur Inspektionsstelle gehen, um sein Fahrzeug überprüfen zu lassen und die Gebühr für den nächsten Inspektionszyklus zu entrichten.
Bei jährlicher Zahlung (12 Monate) stellt die Fahrzeugprüfstelle eine Vignette für den 12-monatigen Zahlungszeitraum aus. Nach Ablauf des Zahlungszeitraums (12 Monate) muss der Fahrzeughalter die Gebühr bei der Fahrzeugprüfstelle bezahlen und erhält eine Vignette für den nächsten Zeitraum (12 Monate oder die verbleibende Dauer des Prüfzyklus).
Laut einem Vertreter der Prüfstelle prüft die Prüfstelle das Fahrzeug und berechnet die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Zahlungszeitraums bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus, falls der Fahrzeughalter früher oder später als im vorgeschriebenen Prüfzyklus zur Prüfung erscheint. Beträgt der nächste Prüfzyklus mehr als 12 Monate, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus bezahlen.
Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für vorherige Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss er zusätzlich zur Gebühr für den nächsten Zyklus auch die ausstehende Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Inspektionseinheit zieht die für den vorherigen Zyklus fällige Gebühr ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat erhobenen Gebühr multipliziert mit der verspäteten Zahlungsfrist.
Möchte der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für einen längeren Zeitraum als den Inspektionszyklus bezahlen, wird die Inspektionseinheit die Gebühr einziehen und eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke ausstellen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/o-to-co-phai-dong-phi-duong-bo-theo-chu-ky-kiem-dinh-khong-192241126114807755.htm
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