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Was Sie beim Auto- und Motorradkauf ab dem 22. Oktober 2023 beachten sollten

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế05/10/2023

Ab dem 22. Oktober gelten gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC (gültig ab 22. Oktober 2023) einige Änderungen bei der Zulassungs- und Kennzeichengebühr für Autos und Motorräder. Unternehmen und Privatpersonen, die Autos und Motorräder kaufen, sollten auf folgende Punkte achten.
Mua bán xe ô tô, xe máy từ ngày 15/8/2023: Những điều cần lưu ý
Regelungen, die Sie beim Auto- und Motorradkauf ab 22. Oktober 2023 kennen müssen.

Erhebung der Kfz-Zulassungs- und Kennzeichengebühr ab 22. Oktober 2023

(1) Für Personenkraftwagen:

- Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups):

+ Bereich I: 20 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug (das aktuelle Rundschreiben 229/2016/TT-BTC legt einen Einziehungsbetrag von 2 Millionen – 20 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug fest)

+ Bereich II: 1 Million VND/Zeit/Auto

+ Bereich III: 200.000 VND/Zeit/Auto

- Anhänger und Sattelanhänger, die separat zugelassen sind:

+ Bereich I: 200.000 VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit geregelte Gebühr beträgt 100.000 – 200.000 VND/Zeit/Fahrzeug)

+ Bereich II: 150.000 VND/Zeit/Auto

+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto

- Für andere Fahrzeuge:

+ Bereich I: 500.000 VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit geregelte Gebühr beträgt 150.000 – 500.000 VND/Zeit/Fahrzeug)

+ Bereich II: 150.000 VND/Zeit/Auto

+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto

(2) Für Krafträder:

- Wert bis zu 15 Millionen VND:

+ Bereich I: 1 Million VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit geregelte Gebühr beträgt 500.000 – 1 Million VND/Zeit/Fahrzeug)

+ Bereich II: 200.000 VND/Zeit/Auto

+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto

- Wert von 15 Millionen VND bis 40 Millionen VND:

+ Bereich I: 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit geregelte Gebühr beträgt 1 Million – 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug)

+ Bereich II: 400.000 VND/Zeit/Auto

+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto

- Wert über 40 Millionen VND:

+ Bereich I: 4 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit geregelte Gebühr beträgt 2 Millionen – 4 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug)

+ Bereich II: 800.000 VND/Zeit/Auto

+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto

(3) Für dreirädrige Motorräder speziell für Behinderte: Gebührenbefreiung (derzeit beträgt die Gebühr 50.000 VND/Zeit/Fahrzeug)

Hinweis: Die oben genannten Gebührensätze gelten landesweit einheitlich. In Provinzen und zentral verwalteten Städten, die aufgrund spezifischer, vonder Nationalversammlung genehmigter Mechanismen und Richtlinien Rechtsdokumente mit von den oben genannten Regelungen abweichenden Gebührensätzen erlassen haben, gelten die in diesen Rechtsdokumenten festgelegten Gebührensätze.

Fälle, die ab dem 22. Oktober von der Kfz-Zulassungs- und Kennzeichengebühr befreit sind

Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC sind die folgenden Fälle von der Fahrzeugzulassungs- und Kennzeichengebühr befreit:

(i) Diplomatische Missionen, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen, die dem System der Vereinten Nationen angehören.

(ii) Diplomatische Beamte, Konsularbeamte, technisches Verwaltungspersonal ausländischer diplomatischer Missionen und Konsularbüros, Mitglieder internationaler Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und deren Familienangehörige, die keine vietnamesischen Staatsbürger sind oder ihren ständigen Wohnsitz nicht in Vietnam haben, erhalten vom vietnamesischen Außenministerium oder den (vom Außenministerium autorisierten) lokalen Außenbehörden einen Diplomatenausweis, einen offiziellen Personalausweis oder eine Konsularbescheinigung.

In diesem Fall muss der Anmelder bei der Anmeldung eines Zertifikats oder eines Fahrzeugkennzeichens der Zulassungsstelle einen Diplomatenausweis, einen amtlichen Personalausweis oder eine konsularische Bescheinigung gemäß den Vorgaben des Außenministeriums vorlegen.

(iii) Andere ausländische Organisationen und Einzelpersonen (Vertretungen zwischenstaatlicher internationaler Organisationen außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, Vertretungen nichtstaatlicher Organisationen, Delegationen internationaler Organisationen, Mitglieder anderer Behörden und Organisationen), die nicht den unter (i) und (ii) genannten Themen unterliegen, aber aufgrund internationaler Verpflichtungen, internationaler Verträge, denen die Sozialistische Republik Vietnam angehört, oder internationaler Abkommen zwischen vietnamesischen und ausländischen Unterzeichnern von der Zahlung von Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern befreit sind oder keine Gebühren zahlen müssen. In diesem Fall müssen Organisationen und Einzelpersonen der Zulassungsbehörde Folgendes vorlegen: Eine Kopie der internationalen Verpflichtung, des internationalen Vertrags oder des internationalen Abkommens.

(iv) Dreirädrige Motorräder, die speziell für Behinderte konzipiert sind (derzeit nicht ausgenommen).

Hinweis zu den Bereichen I, II und III bei der Fahrzeugzulassung

Die Regionen I, II und III werden durch Verwaltungsgrenzen bestimmt, und zwar wie folgt:

- Region I umfasst: Hanoi-Stadt, Ho-Chi-Minh-Stadt einschließlich aller Bezirke und Landkreise der Stadt, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt.

- Region II umfasst: zentral verwaltete Städte (außer Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) einschließlich aller der Stadt unterstehenden Bezirke und Kreise, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt; provinziell verwaltete Städte und Gemeinden einschließlich aller der Stadt und Gemeinde unterstehenden Bezirke und Gemeinden, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt- oder Vorortbezirke oder -gemeinden handelt.

- Bereich III umfasst: Andere Bereiche als die oben genannten Bereiche I und II.

Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet geltenden Gebührensätzen entrichten.

Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, hat die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühren für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt zu entrichten: Für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet I gelten die Gebührensätze in Gebiet I; für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet II und III gelten die Gebührensätze in Gebiet II.

Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz von Gebiet I.

Der Wert eines Motorrades, der als Grundlage für die Bemessung der Gebühr für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichens dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.


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