Die Staatsbank von Vietnam (SBV) hat den Kreditinstituten (CIs) gerade ein Dokument zum Kreditwachstumsplan für 2024 gesandt.
Dementsprechend strebt die Staatsbank von Vietnam, in enger Anlehnung an die Resolutionder Nationalversammlung sowie die Anweisungen der Regierung und des Premierministers, ein Kreditwachstum von etwa 15 % im Jahr 2024 an und passt dieses flexibel an Entwicklungen und tatsächliche Situationen an.
Um es den Kreditinstituten zu erleichtern, Kreditkapital zur Deckung des Wirtschaftswachstumsbedarfs bereitzustellen, hat die Staatsbank von Vietnam ein Kreditwachstumsziel von 15 % festgelegt und von den Kreditinstituten verlangt, das Kreditwachstum bis 2024 zu kontrollieren.
Das Prinzip der Berechnung des Wachstumsziels wird von der Staatsbank nach folgender Formel vorgeschrieben: Maximaler Kreditsaldo zum 31. Dezember 2024 = Kreditsaldo zum 31. Dezember 2023 + [Ranking-Punktzahl im Jahr 2022 x 3,5 % x (Kreditsaldo zum 31. Dezember 2023 – Kreditsaldo, der das von der Staatsbank im Jahr 2023 angekündigte Kreditwachstumsziel übersteigt (sofern vorhanden))] – Im Jahr 2024 getätigte und zum Zeitpunkt der Berechnung des Kreditsaldos noch nicht eingezogene Verkäufe des Kreditsaldos (sofern vorhanden).
Kreditinstitute (mit Ausnahme von Banken in 100 % ausländischem Besitz und Joint-Venture-Banken) müssen ihr Kreditwachstum (einschließlich Wechselkursanpassungsfaktoren) so steuern, dass es den oben genannten Kreditsaldo im Jahr 2024 nicht überschreitet.
Banken und Joint-Venture-Banken, die sich zu 100 % in ausländischem Besitz befinden, müssen ihr Kreditwachstum (einschließlich Wechselkursanpassungsfaktoren) bis Ende 2024 so kontrollieren, dass es das oben genannte Kreditsaldoniveau nicht überschreitet.
Die Staatsbank verlangt von den Kreditinstituten, dass sie ein sicheres Kreditwachstum im Einklang mit ihrer Risikomanagementkapazität, ihrer Liquiditätslage und ihrer Kapitalmobilisierungsfähigkeit betreiben, die Kreditqualität sicherstellen, das Kapital zweckgebunden und effektiv einsetzen, den Anstieg und das Auftreten uneinbringlicher Forderungen begrenzen und den sicheren Betrieb der Kreditinstitute gewährleisten.
Das Kreditwachstum verläuft korrekt und verläuft planmäßig. Die Kredite fließen gemäß der Regierungspolitik in die Produktions- und Unternehmenssektoren sowie in vorrangige Sektoren und Wachstumsmotoren. In Sektoren mit potenziellen Risiken werden Kredite streng kontrolliert.
Gleichzeitig ist es streng verboten, Kredite entgegen den gesetzlichen Bestimmungen oder an die falschen Personen zu vergeben sowie Vorständen, Geschäftsführern und verbundenen Personen von Kreditinstituten, Unternehmen des Ökosystems oder Hinterhofunternehmen Kredite zu Vorzugszinsen zu gewähren, während Personen und Unternehmen mit legitimen und rechtlichen Bedürfnissen nur schwer Zugang zu Kreditkapital haben.
Kreditinstitute halten die Einlagenzinsen weiterhin stabil und sind bestrebt, die Kreditzinsen zu senken. Regelmäßige Überprüfungen dienen der Verkürzung und Reduzierung von Verwaltungsverfahren, der Vereinfachung von Kreditvergabeprozessen und -verfahren, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, der Schaffung günstiger Bedingungen und der Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen bei der Aufnahme von Bankkrediten.
Im Jahr 2024 wird die Staatsbank die Entwicklungen und tatsächlichen Gegebenheiten aufmerksam beobachten, um das Kreditwachstum proaktiv, flexibel, zeitnah, wirksam und wissenschaftlich zu steuern und die Situation genau zu verfolgen. Dadurch wird das System der Kreditinstitute dabei unterstützt, eine ausreichende Versorgung mit Kreditkapital zur Versorgung der Wirtschaft und die Sicherheit des Systems der Kreditinstitute sicherzustellen, verbunden mit der Förderung der Priorität des Wirtschaftswachstums, der Stabilisierung der Makroökonomie und der Kontrolle der Inflation.
Auf Grundlage der Bewertung der Entwicklungen und der tatsächlichen Gegebenheiten wird die Staatsbank das Kreditwachstumsziel für 2024 anpassen und die Kreditwachstumsziele jedes Kreditinstituts proaktiv an jedes Kreditinstitut übermitteln, um den Kreditinstituten die Möglichkeit zu geben, der Wirtschaft ausreichend und rechtzeitig Kreditkapital zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend müssen Kreditinstitute keinen schriftlichen Antrag auf Anpassung des Kreditwachstumsziels bei der Staatsbank einreichen .
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)