(Dan Tri) – Die Höhe der Zulagen für Dorfvorsteher und Wohngruppenleiter kann in diesem Jahr noch auf der Grundlage des Grundgehalts von 2,34 Millionen VND berechnet werden.
Die Nationalversammlung hat in ihrer achten Sitzung die Resolution zum Staatshaushalt 2025 verabschiedet. Demnach werden die Gehälter, Renten, Sozialleistungen, monatlichen Zulagen und Sonderzulagen für Verdienste im öffentlichen Dienst im Jahr 2025 nicht erhöht, was die Umsetzung der Gehaltspolitik und einiger Sozialpolitiken betrifft.
So beschloss die Nationalversammlung offiziell, die Gehälter im öffentlichen Dienst im Jahr 2025 nicht zu erhöhen.
Dies bedeutet, dass das Grundgehalt gemäß Dekret 73/2024/ND-CP auf dem aktuellen Niveau von 2,34 Millionen VND/Monat bleibt.
Die monatliche Zulage für Dorfvorsteher und Wohngruppenleiter wird ab 2025 weiterhin nach dem Festsatz im Dekret 33/2023/ND-CP berechnet.
Das Dekret 33/2023/ND-CP der Regierung legt fest, dass Teilzeitarbeiter in Dörfern monatliche Zulagen erhalten.
Diese Zulage gilt jedoch nur für maximal drei Positionen, darunter Parteizellensekretär, Dorfvorsteher, Wohngruppenleiter und Leiter des Frontarbeitskomitees.
Dementsprechend erhalten Dörfer mit 350 oder mehr Haushalten, Wohngruppen mit 500 oder mehr Haushalten, Dörfer und Wohngruppen, die zu wichtigen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören und deren Sicherheits- und Ordnungsprobleme gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden kompliziert sind, sowie Dörfer und Wohngruppen, die zu Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in Grenz- und Inselgebieten gehören, einen Zulagenfonds in Höhe des sechsfachen Grundgehalts.
Somit beträgt die erwartete Zulage ab diesem Jahr 6 x 2,34 Millionen VND/Monat = 14,04 Millionen VND/Monat.
Falls ein Dorf mit 350 oder mehr Haushalten aufgrund der Einrichtung einer städtischen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene in eine Wohngruppe umgewandelt wird, wird der Zulagenfonds auf dem sechsfachen Grundgehalt gehalten, was 14,04 Millionen VND/Monat entspricht.
Für Dörfer und Wohngruppen, die keinen Vorschriften unterliegen, beträgt der Zulagenfonds das 4,5-fache des Grundgehalts, was 10,53 Millionen VND/Monat entspricht.
Übernimmt ein Teilzeitbeschäftigter auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene gleichzeitig die Aufgaben eines anderen Teilzeitbeschäftigten auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene, erhält er eine Teilzeitzulage in Höhe von 100 % der für die Teilzeitstelle vorgesehenen Zulage.
Der oben genannte Pauschalbetrag wird für maximal drei Stellen berechnet. Die Höhe der Leistungen für jede Stelle richtet sich nach dem Pauschalzuschussfonds für jedes Dorf und jede Wohngruppe, der Haushaltsquelle für die Gehaltsreform und der spezifischen Situation jedes Dorfes.
Dadurch legte das Volkskomitee dem Volksrat der Provinz die Festlegung der Zulagenhöhe für alle nicht professionellen Positionen auf Dorfebene vor, darunter Dorfvorsteher und Wohngruppenleiter.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/muc-phu-cap-cua-truong-thon-to-truong-to-dan-pho-nam-2025-20250104154327934.htm
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