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Einige Hinweise zur Einkommensteuerabrechnung im Jahr 2023

Người Đưa TinNgười Đưa Tin18/03/2024

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Nach dem aktuellen Einkommensteuergesetz gibt es zehn Arten von steuerpflichtigem Einkommen.

Nach Angaben der Generaldirektion für Steuern ( Finanzministerium ) gibt es für jede Einkunftsart eine Methode zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und zur Anwendung der Steuersätze gemäß der entsprechenden Steuertabelle. Für Einkünfte aus Gehältern und Löhnen gebietsansässiger natürlicher Personen sind die Grundlage für die Steuerberechnung das zu versteuernde Einkommen und die Steuersätze, die wie folgt ermittelt werden:

Finanzen - Bankwesen - Einige Hinweise zur Einkommensteuerabrechnung im Jahr 2023

Die Einkommensteuersätze für Einkünfte aus Gehältern und Löhnen richten sich nach dem progressiven Steuertarif gemäß Artikel 22 des Einkommensteuergesetzes und lauten konkret:

Steuerniveau

Zu versteuerndes Einkommen/Jahr (Millionen VND)

Zu versteuerndes Einkommen/Monat (Millionen VND)

Steuersatz (%)

1

Bis zu 60

Bis zu 5

5

2

Über 60 bis 120

Über 5 bis 10

10

3

Über 120 bis 216

Über 10 bis 18

15

4

Über 216 bis 384

Über 18 bis 32

20

5

Über 384 bis 624

Über 32 bis 52

25

6

Über 624 bis 960

Über 52 bis 80

30

7

Über 960

Über 80

35

Bei den Familienabzügen haben Steuerzahler Anspruch auf einen persönlichen Abzug von 11 Millionen VND/Monat (132 Millionen VND/Jahr); der Abzug für jede unterhaltsberechtigte Person beträgt 4,4 Millionen VND/Monat.

Für die Einkommensteuererklärung 2023 sollten Organisationen und einkommenszahlende Einzelpersonen beachten, dass die Frist spätestens am 1. April endet.

Für Einzelpersonen, die ihre Einkommensteuer direkt abrechnen, ist der späteste Stichtag der letzte Tag des vierten Monats nach dem Ende des Kalenderjahres; der letzte Tag des vierten Monats nach dem Ende des Kalenderjahres ist der 30. April 2024 und der nächste Tag ist der 1. Mai 2024 (Feiertag). Somit ist der späteste Stichtag für Einzelpersonen, die ihre Einkommensteuer direkt abrechnen, der 2. Mai 2024.

Falls eine Person eine Rückerstattung ihrer Einkommensteuer erhält, die Steuererklärung jedoch verspätet und nicht wie vorgeschrieben einreicht, wird die Verwaltungsstrafe für die verspätete Steuererklärung nicht verhängt.

Wissenswertes für Privatpersonen, die ihre Einkommensteuer direkt abrechnen

Heutzutage können Steuerzahler dank IT-Anwendungen ihre Steuern problemlos digital deklarieren und bezahlen. Einzelpersonen können ihre Steuerpflichten direkt über das elektronische Informationsportal der Generaldirektion für Steuern unter https://thuedientu.gdt.gov.vn, das nationale Portal für öffentliche Dienste unter https://dichvucong.gov.vn oder direkt über Mobilgeräte über die eTax Mobile-Anwendung erfüllen.

Gemäß dem Gesetz über die Steuerverwaltung sind einige Fälle, in denen Personen mit Einkünften aus Gehältern und Löhnen Steuern direkt abführen müssen, wie folgt geregelt:

Erstens müssen ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkünften aus zwei oder mehr Orten, die die vorgeschriebenen Bedingungen für eine autorisierte Abrechnung nicht erfüllen, ihre persönliche Einkommensteuer direkt bei der Steuerbehörde erklären und abrechnen, wenn zusätzliche Steuern zu zahlen sind oder wenn zu viel Steuern gezahlt wurden, und im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Rückerstattung oder Verrechnung beantragen.

Falls eine ansässige Person Einkünfte aus Gehalt oder Lohn hat und befugt ist, diese Einkünfte für die Organisation oder Person abzurechnen, die die Einkünfte zahlt, einschließlich:

- Personen mit Einkünften aus Gehältern und Löhnen, die Arbeitsverträge für mindestens drei Monate an einem Ort abschließen und dort zum Zeitpunkt der Steuerabrechnung durch die Organisation oder Person, die das Einkommen zahlt, tatsächlich arbeiten, auch wenn sie 12 Monate im Jahr nicht arbeiten.

Falls es sich bei einer Einzelperson um einen Arbeitnehmer handelt, der gemäß den Bestimmungen von Punkt d.1, Klausel 6, Artikel 8 des Dekrets 126/2020/ND-CP von einer alten Organisation in eine neue Organisation versetzt wird, ist die Einzelperson berechtigt, Steuern für die neue Organisation abzurechnen.

- Personen, die Einkünfte aus Gehältern und Löhnen beziehen, an einem Ort Arbeitsverträge für mindestens drei Monate abschließen und dort zum Zeitpunkt der Auszahlung und Steuerabrechnung durch die Organisation oder Einzelperson tatsächlich arbeiten, einschließlich der Fälle, in denen sie 12 Monate im Jahr nicht arbeiten; gleichzeitig verfügen sie über sonstige Einkünfte aus anderen Quellen mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr und haben von ihnen einen Einkommensteuersatz von 10 % abgezogen bekommen, sofern für diese Einkünfte keine Steuerabrechnung beantragt wird.

Zweitens: Wenn sich eine Person im ersten Kalenderjahr weniger als 183 Tage in Vietnam aufhält, sich jedoch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts in Vietnam innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten 183 Tage oder länger in Vietnam aufhält, dann beträgt das erste Niederlassungsjahr 12 aufeinanderfolgende Monate ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts in Vietnam.

Drittens müssen ausländische Personen, die ihren Arbeitsvertrag in Vietnam gekündigt haben, ihre Steuern vor ihrer Ausreise beim Finanzamt anmelden und abrechnen. Sollten sie die Steuerabrechnung noch nicht abgeschlossen haben, müssen sie die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Person zur Steuerabrechnung gemäß den Vorschriften für die Steuerabrechnung für Einzelpersonen ermächtigen. Erhält die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Person die Ermächtigung zur Steuerabrechnung, muss sie die zusätzlich zu zahlende Einkommensteuer tragen oder sich die zu viel gezahlte Steuer erstatten lassen.

Viertens müssen ansässige Personen mit Einkünften aus ausländischen Löhnen und Gehältern sowie mit Einkünften aus Löhnen und Gehältern von internationalen Organisationen, Botschaften und Konsulaten, die im laufenden Jahr keine Steuern abgezogen haben, diese direkt bei der Steuerbehörde abrechnen. Sollten zusätzliche Steuern zu zahlen sein oder zu viel gezahlt worden sein, müssen sie im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Rückerstattung oder Verrechnung beantragen.

Fünftens dürfen ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkünften, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Erkrankungen, die ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, Anspruch auf Steuerermäßigung haben, Organisationen oder einkommenszahlende Personen nicht ermächtigen, in ihrem Namen Steuerabrechnungen vorzunehmen, sondern müssen die Steuern gemäß den Vorschriften direkt bei den Steuerbehörden erklären und abrechnen.

Darüber hinaus wird der Ort zur Abgabe der Steuererklärung wie folgt angegeben:

- Natürliche Personen mit Wohnsitz an einem Ort, die Gehalts- und Lohneinkünfte beziehen und im Laufe des Jahres eine Selbsterklärung ihrer Steuern abgeben müssen, müssen gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 Punkt a, Klausel 8, des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP ihre endgültigen Steuererklärungen bei der Steuerbehörde einreichen, bei der sie im Laufe des Jahres ihre Steuern direkt erklärt haben. Bezieht eine Person Gehalts- und Lohneinkünfte an zwei oder mehr Orten, darunter auch Fälle, in denen sowohl die Einkünfte direkt erklärt werden müssen als auch die von der zahlenden Organisation abgezogen werden, muss die Person ihre endgültigen Steuererklärungen bei der Steuerbehörde einreichen, bei der sie im Laufe des Jahres die höchste Einkommensquelle hat. Kann die höchste Einkommensquelle im Laufe des Jahres nicht ermittelt werden, muss die Person die endgültigen Erklärungen wahlweise bei der Steuerbehörde einreichen, die die zahlende Organisation direkt verwaltet, oder bei der Steuerbehörde am Wohnort der Person.

- Ansässige Personen mit Lohn- und Gehaltseinkünften, die dem Quellensteuerabzug von zwei oder mehr auszahlenden Organisationen unterliegen, müssen die folgenden Unterlagen zur endgültigen Steuererklärung einreichen:

+ Personen, die bei einer Organisation oder einer einkommenszahlenden Person Familienabzüge für sich berechnet haben, müssen ihre endgültige Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen, die die Organisation oder die einkommenszahlende Person direkt verwaltet. Wechselt eine Person ihren Arbeitsplatz und berechnet die Organisation oder die Person, die das letzte Einkommen zahlt, Familienabzüge für sich selbst, muss sie ihre endgültige Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen, die die Organisation oder die Person, die das letzte Einkommen zahlt, verwaltet. Wechselt eine Person ihren Arbeitsplatz und berechnet die Organisation oder die Person, die das letzte Einkommen zahlt, keine Familienabzüge für sich selbst, muss sie ihre endgültige Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen, die ihren Wohnsitz hat. Hat eine Person bei keiner Organisation oder einkommenszahlenden Person Familienabzüge für sich selbst berechnet, muss sie ihre endgültige Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen, die ihren Wohnsitz hat.

+ Falls eine ansässige Person keinen Arbeitsvertrag abschließt oder einen Arbeitsvertrag für weniger als drei Monate abschließt oder einen Dienstleistungsvertrag mit Einkünften an einem oder mehreren Orten abschließt, von denen 10 % abgezogen wurden, muss die Steuerabschlusserklärung bei der Steuerbehörde eingereicht werden, wo die Person ansässig ist.

+ Personen, die im Laufe des Jahres an einem oder mehreren Orten wohnen und Einkünfte aus Gehalt oder Lohn beziehen, zum Zeitpunkt der Abrechnung jedoch nicht für eine einkommenszahlende Organisation oder Einzelperson arbeiten, müssen ihre Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen, in deren Bezirk die Person wohnt.

- Ansässige Personen mit Lohn- und Gehaltseinkünften, die der direkten Einkommensteuerabrechnung mit der Steuerbehörde unterliegen und einen Antrag auf Steuerermäßigung aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Erkrankungen haben, müssen den Antrag auf Steuerermäßigung bei der Steuerbehörde einreichen, bei der die Person den Antrag auf Steuerermäßigung eingereicht hat. Die Steuerbehörde, die den Antrag auf Steuerermäßigung bearbeitet, ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags auf Steuerermäßigung verantwortlich.

Weisheit


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