Der Verkehrsexperte Tu Sy Sua, Dozent an der Universität für Verkehrswesen, kommentierte diese Regelung mit den Worten, er sei mit dieser Politik völlig einverstanden und ihre Umsetzung sei zum Schutz der Umwelt äußerst dringend.
„ Die Anzahl der Motorräder in unserem Land ist enorm, die Gesamtmenge der von diesen Fahrzeugen in die Umwelt abgegebenen Emissionen ist sehr hoch und verursacht Umweltverschmutzung. Besonders bei alten Motorrädern, die schon viele Jahre im Einsatz sind, ist die Emissionsmenge um ein Vielfaches höher. Daher halte ich es für äußerst wichtig, die Emissionsqualität von Motorrädern zu kontrollieren und zu überwachen“, sagte Experte Tu Sy Sua.
Für Motorräder und Krafträder, die bis zu einem Alter von 5 Jahren hergestellt wurden, beträgt die Abgasuntersuchungsfrist 60 Monate ab Herstellungsdatum. Für Fahrzeuge, die zwischen 5 und 12 Jahren hergestellt wurden, beträgt die Abgasuntersuchungsfrist 24 Monate. Für Fahrzeuge, die ab 12 Jahren hergestellt wurden, beträgt die Abgasuntersuchungsfrist 12 Monate. (Illustrationsfoto)
Laut Herrn Sua sind für die Durchführung von Abgasuntersuchungen bei Motorrädern jedoch sorgfältige Berechnungen und eine schrittweise Umsetzung erforderlich. Dies stößt auf viele Schwierigkeiten, beispielsweise bei der Zählung der Motorräder in unserem Land, die teilweise 30 bis 40 Jahre alt sind. Wie werden diese Motorräder behandelt, wenn sie die Emissionsnormen nicht erfüllen?
„ Bei Autos ist die Kontrolle anhand der Aufkleber einfach, bei Motorrädern ist es jedoch schwierig festzustellen, ob sie den Standards entsprechen. Darüber hinaus beeinträchtigt der Umgang mit und die Anweisung zur Reparatur von Fahrzeugen, die den Standards nicht entsprechen, die Rechte der Nutzer direkt. Daher ist es ohne konkrete Anweisungen sehr schwierig, diese Regelung in die Praxis umzusetzen. Es bedarf eines klaren Umsetzungsplans, um gesellschaftliche Störungen zu vermeiden “, analysierte Herr Sua.
So erklärte beispielsweise der Experte Tu Sy Sua, dass trotz der großen Anzahl an Motorrädern in Hanoi nur etwa 30 % die hier verwalteten Nummernschilder verwenden. Die verbleibende große Zahl werde von anderen Gemeinden verwaltet. Daher muss die Inspektionsbehörde auch prüfen, ob der Verwaltungsplan nach Regionen aufgeteilt werden sollte oder nicht.
Ein anderer Experte schloss sich dieser Ansicht an und sagte, dass diese Regelung zwar notwendig sei, aber kurzfristig die direkten Interessen einer „schutzbedürftigen“ Gruppe von Menschen beeinträchtigen werde. „ Das sind arme Menschen, die kein Geld haben, Menschen, die mit Motorrädern ihren Lebensunterhalt verdienen. Sie wissen vielleicht, dass ihr Fahrzeug die Anforderungen nicht erfüllt, aber um auf ein umweltfreundlicheres Fahrzeug wie ein Elektrofahrzeug umsteigen zu können, brauchen sie Zeit zur Vorbereitung“, so der Experte.
Darüber hinaus erschwere die große Zahl der Motorräder, die seit vielen Jahren ohne Besitzer im Einsatz sind und oft gekauft und verkauft werden, laut diesem Experten die Verwaltung und Kontrolle durch die Behörden. „ Ohne eine sorgfältige Vorbereitung und einen konkreten Fahrplan kann man zwar leicht zu einer richtigen Politik gelangen, diese lässt sich jedoch nur schwer in die Praxis umsetzen und ist nicht effektiv “, kommentierte der Experte.
Vor Kurzem hat das Verkehrsministerium (MOT) das Rundschreiben Nr. 47/2024 herausgegeben, das die Verfahren für die Inspektion und Befreiung von der Erstinspektion von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern, die Verfahren für die Zertifizierung der technischen Sicherheit und des Umweltschutzes für modifizierte Kraftfahrzeuge und modifizierte Spezialmotorräder sowie die Verfahren für die Inspektion der Abgasemissionen von Motorrädern und Mopeds regelt.
Laut Rundschreiben beträgt der Emissionsprüfzyklus für Motorräder und Motorräder, die bis zu fünf Jahre hergestellt wurden, 60 Monate ab Herstellungsdatum. Falls in der Datenbank keine Informationen zum Herstellungsdatum vorhanden sind, wird dieses ab dem 31. Dezember des Herstellungsjahres des Fahrzeugs berechnet.
Bei Motorrädern und Krafträdern mit einer Produktionsdauer von über 5 bis 12 Jahren beträgt der AU-Zyklus 24 Monate, bei Motorrädern und Krafträdern mit einer Produktionsdauer von über 12 Jahren beträgt der AU-Zyklus 12 Monate.
Das Rundschreiben 47 sieht außerdem vor, dass für Motorräder und Motorräder mit einem Produktionsdatum bis zu 5 Jahren der Halter keinen Antrag auf Abgasuntersuchung stellen und das Fahrzeug nicht zur Abgasuntersuchung zur Prüfstelle bringen muss. Für Motorräder und Motorräder mit einem Produktionsdatum über 5 Jahren muss der Halter das Fahrzeug zur Abgasuntersuchung zur Prüfstelle bringen.
Die Zulassungsstelle ist für die vorschriftsmäßige Ausstellung von Abgasuntersuchungsbescheinigungen für Motorräder und Motorroller zuständig.
Rundschreiben 47/2024, gültig ab 1. Januar 2025.
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Quelle: https://vtcnews.vn/motorbike-production-5-years-phai-kiem-dinh-khi-thai-chuyen-gia-khuyen-cao-gi-ar913955.html
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