Die virtuelle Filterphase für Zulassungsanträge dauert in diesem Jahr 9 Tage. (Quelle: VGP) |
Die diesjährige virtuelle Filterphase für Zulassungswünsche dauert neun Tage. Das Bildungsministerium führt für alle Zulassungsverfahren ein virtuelles Filtersystem ein und verarbeitet die Zulassungswünsche im gemeinsamen System, um den wichtigsten Wunsch zu ermitteln, der dem Kandidaten die Zulassung ermöglicht.
Die „virtuelle“ Filterung der Zulassungswünsche wird 6-mal im System durchgeführt und endet am Nachmittag des 20. August.
Anschließend wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung die „virtuellen“ Filterergebnisse der Zulassungswünsche für Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulbildung an die Schulen übermitteln, um sie zu ordnen, auszugleichen und für die Bekanntgabe der Benchmark-Ergebnisse vor 17:00 Uhr am 22. August vorzubereiten.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gefordert, dass die Universitäten von den Kandidaten keine Zulassungsbestätigung oder Einschreibung vor dem 22. August verlangen dürfen (auch nicht für Ausbildungsprogramme in Kooperation mit dem Ausland) und dass die Zulassungsbestätigung oder Einschreibung nicht vor 17:00 Uhr am 6. September beendet werden darf (auch nicht für Ausbildungsprogramme in Kooperation mit dem Ausland).
In der ersten Runde der Zulassung an Universitäten und Hochschulen für Vorschulbildung in diesem Jahr haben landesweit über 660.000 Bewerber ihre Wünsche in das System eingetragen. Die Gesamtzahl der von den Bewerbern registrierten Wünsche betrug über 3,4 Millionen, wobei jeder Bewerber durchschnittlich mehr als fünf Zulassungswünsche einreichte. Darüber hinaus gaben rund 292.000 Studierende für die erste Zulassungsrunde dieses Jahres keine Wünsche an.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)