Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong gingen zahlreiche Leseranfragen zur Inspektion eines Pickups ein. Die Prüfstelle lehnte dies jedoch ab, da das Fahrzeuggewicht im Prüfschein 40 kg höher war als im Zulassungsschein. Der Pickup wurde zwar modifiziert, die Angaben im Zulassungsschein blieben jedoch unverändert. Was sollte der Besitzer in diesem Fall tun, um eine Inspektion durchführen zu lassen?
In letzter Zeit wurde vielen Pickups bei der Zulassung die Inspektion verweigert, da die Angaben zum Fahrzeuggewicht in den Zulassungspapieren nicht mit der Inspektionsbescheinigung übereinstimmten.
Zu diesem Thema sagte der Leiter eines Fahrzeugprüfzentrums in Hanoi , dass dies in letzter Zeit bei Fahrzeugprüfstellen bei der Inspektion von Pickup-Trucks ein häufiger Fall sei.
Der Grund, warum Pickup-Trucks in der Zulassungsbescheinigung und im Prüfzertifikat unterschiedliche Fahrzeuglastparameter aufweisen, liegt darin, dass diese Fahrzeuge mit einer Ladeflächenabdeckung (hoch, niedrig) modifiziert wurden und die Prüfstelle eine Umbaubescheinigung, ein Prüfzertifikat und einen neuen Prüfstempel ausgestellt hat, in denen die neue Fahrzeuglast (nach der Installation der Ladeflächenabdeckung) vermerkt ist.
Der Fahrzeughalter hat die Erneuerungsbescheinigung jedoch nicht zur Polizeidienststelle mitgebracht, um das Verfahren zur Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung abzuschließen, damit diese mit den Angaben zur tatsächlichen Fahrzeugbeladung in der Prüfbescheinigung übereinstimmt.
Infolgedessen wird Fahrzeugbesitzern, die ihre Fahrzeuge zur Inspektion bringen, ab dem 15. Februar 2024, wenn das Rundschreiben 43/2023 zur Änderung und Ergänzung des Rundschreibens 85/2014 zur Renovierung von Kraftfahrzeugen in Kraft tritt, die Inspektion verweigert.
Denn in diesem Rundschreiben ist eindeutig festgelegt: Wird ein Kraftfahrzeug ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Abnahme bei der nächsten Hauptuntersuchung einer Prüfung unterzogen und liegt dem Fahrzeughalter noch kein neuer vorschriftsmäßiger Fahrzeugschein vor, verweigert die Kfz-Prüfstelle die Prüfung.
Um diesen Fall zu lösen, erklärte der Leiter des Inspektionszentrums, dass gemäß den Anweisungen des Vietnam Registers das derzeit gültige Rundschreiben 43 die Gültigkeitsdauer des Renovierungszertifikats nicht mehr vorschreibt.
Um es den Fahrzeugbesitzern einfacher zu machen, gilt das (vor dem 15. Februar 2024 ausgestellte) Renovierungszertifikat bei Ablauf als beschädigt (unbrauchbar). Der Fahrzeugbesitzer oder die gesetzlich autorisierte Person muss die abgelaufene Renovierungsbescheinigung gemäß dem im Rundschreiben 43/2023 vorgeschriebenen Formular erklären und sie innerhalb eines Werktages ab dem Datum der Erklärung an die Prüfstelle zurücksenden, die sie akzeptiert hat, damit die Renovierungsbescheinigung neu ausgedruckt werden kann.
Wenn eine neue (nicht mehr gültige) Erneuerungsbescheinigung vorliegt, bringt der Fahrzeughalter das Fahrzeug zur Polizeidienststelle, um die Änderungen in der Fahrzeugzulassung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Angaben zwischen der Fahrzeugzulassung und der Prüfbescheinigung übereinstimmen. Anschließend bringt er das Fahrzeug wie gewohnt zur Inspektion.
Alternativ kann der Fahrzeughalter die Ladeflächenabdeckung entfernen, um zum Originalfahrzeug zurückzukehren, und die Prüfstelle bitten, das modifizierte Fahrzeug ohne Ladeflächenabdeckung abzunehmen und eine neue Modifikationsbescheinigung, Prüfbescheinigung und einen neuen Prüfstempel auszustellen. Die Angaben zur Fahrzeugbeladung in der Prüfbescheinigung und in der Fahrzeugzulassung sind dann dieselben wie bei unverändertem Fahrzeug mit montierter Ladeflächenabdeckung.
„Falls der Autobesitzer dennoch eine Abdeckung anbringen möchte, um sicherzustellen, dass die Gegenstände im Auto nicht der Sonne und dem Regen ausgesetzt sind, kann er eine Schiebeabdeckung anbringen und normal am Verkehr teilnehmen.
Da sich durch den Schiebeeinbau weder die Größe der Ladefläche noch die Größe des Fahrzeugs ändern, handelt es sich gemäß Rundschreiben 43/2023 um einen Fall von Kraftfahrzeugänderungen, jedoch nicht um eine Umrüstung.
Zum nächsten Prüftermin bringt der Fahrzeughalter sein Fahrzeug zur Prüfung in die Prüfstelle. Die Prüfstelle vermerkt auf der Prüfbescheinigung: „Das Kraftfahrzeug hat sich verändert, es handelt sich jedoch nicht um eine Renovierung.“
Führen Sie gleichzeitig die normale Inspektion anderer Punkte durch. Wenn alle Punkte bestanden werden, erhält das Fahrzeug ein neues Inspektionszertifikat und eine neue Inspektionsplakette mit einem der Produktionszeit entsprechenden Inspektionszyklus.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/lech-thong-so-tai-trong-tren-giay-to-xe-ban-tai-co-duoc-dang-kiem-192240720162350352.htm
Kommentar (0)