(NLDO) – Ab dem 1. Januar 2025 stellen Fahrzeugprüfstellen keine vorläufigen 15-tägigen Fahrzeugprüfbescheinigungen für Autos mehr aus, wie sie es derzeit tun.
Gemäß dem Rundschreiben 47/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministeriums zur Kraftfahrzeuginspektion und Abgasuntersuchung von Motorrädern und Motorrollern werden Prüfstellen ab dem 1. Januar 2025 im Gegensatz zu heute keine vorübergehenden 15-tägigen Prüfbescheinigungen für Autos mehr ausstellen.
Mit Rundschreiben 47 wird die 15-tägige vorübergehende Zulassungspflicht aufgehoben und durch eine Regelung für Fahrzeuge mit vorübergehender Zulassungsbescheinigung ersetzt. Foto: Van Duan
Laut dem Vietnam Register gibt es im Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit keine Bestimmung, die eine vorübergehende Inspektion von Autos für 15 Tage erlaubt. Stattdessen gibt es eine Bestimmung für Autos mit einer vorübergehenden Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit hinsichtlich der Vorschriften zur Kraftfahrzeugprüfung zu gewährleisten, hat der Redaktionsausschuss des Rundschreibens 47 beschlossen, die 15-tägige vorübergehende Prüfung abzuschaffen und die Prüfvorschriften für Kraftfahrzeuge durch vorübergehende Fahrzeugzulassungsbescheinigungen für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge oder importierte Fahrzeuge zu ergänzen, die am Verkehr teilnehmen müssen (vom Werk, Hafen oder Grenztor zum Händler gefahren werden können).
Die Prüffrist für das Fahrzeug entspricht dem Zeitraum auf der vorläufigen Zulassungsbescheinigung, die dem Fahrzeughalter bzw. dem Unternehmen von der Polizei ausgestellt wird.
Zu diesen Themen zählen: Im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, Fahrzeuge, die Gegenstand von Forschung und Entwicklung sind und am Straßenverkehr teilnehmen müssen; importierte Kraftfahrzeuge, die vor der Abgasuntersuchung geprüft werden; importierte Fahrzeuge (die nicht unter die beiden oben genannten Fälle fallen).
Wird ein importiertes Auto vor der Abgasuntersuchung gefahren, erhält man in der Regel innerhalb eines Monats eine vorläufige Zulassung, die TÜV-Bescheinigung ist ebenfalls nur einen Monat gültig.
Wird für das Fahrzeug im Rahmen einer Probefahrt eine Kurzzeitzulassung für 6 Monate erteilt, ist auch die von der Prüfstelle an den Betrieb ausgestellte Prüfbescheinigung nur 6 Monate gültig.
Darüber hinaus legt das Rundschreiben 47/2024 auch den Inspektionszyklus jedes Kraftfahrzeugtyps umfassender und gezielter fest.
Konkret gilt für Personenkraftwagen aller Art mit bis zu 8 Sitzplätzen (Fahrersitz ausgenommen), die nicht im Transportgewerbe eingesetzt werden: Der erste Inspektionszyklus beträgt 36 Monate. Danach gilt für Fahrzeuge mit einer Produktionsdauer von bis zu 7 Jahren ein Inspektionszyklus von 24 Monaten, für Fahrzeuge mit einer Produktionsdauer von über 7 – 20 Jahren ein Inspektionszyklus von 12 Monaten. Für Fahrzeuge mit einer Produktionsdauer von über 20 Jahren gilt ein Inspektionszyklus von 6 Monaten.
Ab dem 1. Januar 2025 werden außerdem keine separaten Prüfstempel mehr für Nutzfahrzeuge ausgegeben, sondern nur noch unterschiedliche Prüfstempel für „grüne“ Fahrzeuge, andere Kraftfahrzeuge und Spezialmotorräder.
Wenn das Fahrzeug die Prüfstufen besteht, stellt die Prüfstelle dementsprechend ein Prüfzertifikat und einen Prüfstempel mit einem dem Fahrzeugtyp und Produktionszeitpunkt entsprechenden Prüfzyklus aus.
Prüfbescheinigung, grüner Prüfstempel für Kraftfahrzeuge, die saubere Energie verwenden, grüne Energie, umweltfreundlich.
Prüfbescheinigung, orange-gelber Prüfstempel für sonstige Kraftfahrzeuge. Prüfbescheinigung, lila-rosa Prüfstempel für Spezialmotorräder.
[Anzeige_2]
Quelle: https://nld.com.vn/khong-con-cap-giay-chung-nhan-dang-kiem-tam-15-ngay-voi-o-to-196241228161348217.htm
Kommentar (0)