(Dan Tri) – Die Städte Hai Phong und Dong Nai sowie die Provinzen Khanh Hoa haben neue Beschlüsse zu den Vorschriften für die Bedingungen und Mindestflächen für die Landaufteilung nach Inkrafttreten des Landgesetzes von 2024 erlassen.
Die Mindestfläche nach der Landaufteilung in Hai Phong beträgt 40 m²
Das Volkskomitee der Stadt Haiphong hat gerade den Beschluss 31/2024 zur Festlegung des Bodengesetzes 2024 erlassen. Gemäß Artikel 11 dieses Beschlusses beträgt die Mindestfläche eines neu angelegten Grundstücks in städtischen Gebieten 40 Quadratmeter.
Dabei beträgt die Breite der Straßen- und Gehwegseite des neu geschaffenen Grundstücks mindestens 3,5 m, die Tiefe innerhalb des neu geschaffenen Grundstücks beträgt mindestens 3,5 m und bei den neu geschaffenen Grundstücken muss sichergestellt sein, dass der schmalste Querschnitt des Grundstücks größer oder gleich 2 m ist.
In ländlichen Gebieten beträgt die Mindestfläche eines neu angelegten Wohngrundstücks 60 m². Dabei muss die Breite der Straßen- und Gehwegseite des neu angelegten Grundstücks mindestens 4 m betragen, die Tiefe innerhalb des neu angelegten Grundstücks muss mindestens 4 m betragen und die schmalste Querschnittsfläche des Grundstücks muss größer oder gleich 3,5 m sein.
Die Mindestfläche nach der Landaufteilung in Khanh Hoa beträgt 36 m²
Das Volkskomitee der Provinz Khanh Hoa hat gerade die Entscheidung Nr. 29 erlassen, in der die Bedingungen, die Größe und die Mindestfläche für die Landaufteilung und Landkonsolidierung für jede Art von Land in der Provinz festgelegt werden.
Laut der Entscheidung müssen bei der Zusammenlegung und Trennung von Grundstücken die Grundsätze und Bedingungen des Artikels 220 des Bodengesetzes von 2024 eingehalten werden. Darüber hinaus muss das zusammenzulegende oder abzutrennende Grundstück die vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinsichtlich Größe und Fläche erfüllen.
Eine Ecke der Stadt Nha Trang, Provinz Khanh Hoa (Foto: Trung Thi).
Bei städtischen Wohngrundstücken muss das Grundstück an eine Verkehrsstraße mit einer roten Linienbreite (Planung) von 19 m oder mehr angrenzen, die Mindestfläche für die Aufteilung muss 45 m² oder mehr betragen und die Breite und Tiefe der Grundstücksfront muss 5 m oder mehr betragen.
Bei Grundstücken, die an Verkehrswege angrenzen und deren Breite (Planungslinie) zwischen 10 und 19 m beträgt, muss die zu unterteilende Fläche mindestens 36 m² und die Frontbreite und -tiefe des Grundstücks mindestens 4 m betragen. Bei Grundstücken, die an Verkehrswege angrenzen und deren Breite (Planungslinie) unter 10 m beträgt, muss die zu unterteilende Fläche mindestens 36 m² und die Frontbreite und -tiefe des Grundstücks mindestens 3 m betragen.
Bei ländlichen Wohngrundstücken müssen Grundstücke, die an Nationalstraßen, Provinzstraßen, Kreisstraßen und Kommunalstraßen angrenzen, eine Mindestfläche von 50 Quadratmetern oder mehr aufweisen und die Frontbreite und -tiefe des Grundstücks muss 5 Meter oder mehr betragen.
Die Mindestfläche der aufzuteilenden Grundstücke im Inselgebiet muss 50 m² oder mehr betragen und die Breite und Tiefe der Grundstücksfront muss mindestens 5 m betragen. Die Mindestfläche der aufzuteilenden Grundstücke im übrigen Gebiet muss 60 m² oder mehr betragen und die Breite und Tiefe der Grundstücksfront muss mindestens 5 m betragen.
Im Falle der Trennung von Wohngrundstücken oder von Grundstücken mit Wohngrundstücken und anderen Grundstücken auf demselben Grundstück in einem Wohngebiet muss der Zugang zu den Grundstücken nach der Trennung geregelt werden. Dies muss zwischen den Nutzern der getrennten Grundstücke vereinbart werden, es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Mindestbreite des Zugangs 1,5 m beträgt.
Bei Grundstücksaufteilungen, die nicht zu Wohngebieten gehören, aber für die ein Gehweg angelegt werden muss, muss die Breite des Gehwegs zwischen den Eigentümern der aufgeteilten Grundstücke vereinbart werden, muss aber der Mindestbreite des gemeinsamen Gehwegs von 4 m entsprechen.
Die Mindestfläche nach der Landaufteilung in der Provinz Dong Nai beträgt 60 m²
Das Volkskomitee der Provinz Dong Nai hat gerade den Beschluss 63/2024 erlassen, in dem die Bedingungen und die Mindestfläche für die Landaufteilung und Landkonsolidierung für jede Art von Land in der Provinz festgelegt werden.
Gemäß der Entscheidung beträgt die Mindestfläche nach der Parzellierung für städtische Grundstücke 60 m² (einschließlich der Gemeinde Long Hung und der Stadt Bien Hoa). Für ländliche Grundstücke beträgt die Mindestfläche nach der Parzellierung 80 m². Voraussetzung ist, dass das parzellierte Grundstück an eine befahrene Straße angrenzt.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/hai-phong-dong-nai-va-khanh-hoa-co-quy-dinh-moi-ve-phan-lo-tach-thua-dat-20241109145834124.htm
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