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Voraussetzungen für den Übergang in die neue Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in Stufe II

GD&TĐ – Leser fragten nach den Bedingungen für den Wechsel in die neue Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in Stufe II.

Báo Giáo dục và Thời đạiBáo Giáo dục và Thời đại27/08/2025

Ich habe einen Sekundarabschluss in Pädagogik und einen Bachelorabschluss in Mathematikpädagogik und unterrichte seit über 20 Jahren an einer Grundschule. Mir wurde die Anrechnung von 15.114 auf 15a.203 zur Anerkennung als Oberstufen-Grundschullehrerin zugesprochen. Danach erhielt ich die Zusage, Grundschullehrerin der zweiten Klasse mit der Besoldungsgruppe V.07.03.07 zu werden. Derzeit beziehe ich ein Gehalt der Stufe 7/9 mit einem Gehaltskoeffizienten von 4,34. Während meiner Arbeit habe ich viele Erfolge erzielt, unter anderem: Nachahmerin an der Basis und hervorragende Lehrerin auf Stadtebene.

Darf ich fragen, ob ich mit dem oben genannten Diplom und den Entscheidungen sowie den Leistungen qualifiziert bin, in die neue Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in der Stufe II, Code V.07.03.28, zu wechseln? (congvan***@gmail.com)

* Antwort:

Die Ernennung von Berufsbezeichnungen für Grundschullehrer erfolgt gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 02/2021/TT-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 2. Februar 2021 zur Festlegung von Kodexen, Berufsbezeichnungsstandards sowie Anstellungs- und Gehaltsregelungen für Lehrpersonal an öffentlichen Grundschulen, geändert und ergänzt durch Klausel 7, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT vom 14. April 2023 des Ministers für Bildung und Ausbildung zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Rundschreiben Nr. 01, 02, 03, 04/2021/TT-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 2. Februar 2021 zur Festlegung von Kodexen, Berufsbezeichnungsstandards sowie Anstellungs- und Gehaltsregelungen für Lehrpersonal an öffentlichen Vorschul- und allgemeinen Bildungseinrichtungen.

Demnach ist die Ernennung zur Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in der Stufe II (Kennzahl V.07.03.28) für Grundschullehrer/innen der Stufe II (Kennzahl V.07.03.07) mit einer Gesamtdauer der Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in der Stufe III (Kennzahl V.07.03.08) und Stufe II (Kennzahl V.07.03.07) bzw. Äquivalent von 9 (neun) Jahren oder mehr (ohne Probezeit) möglich.

Wenn Sie also insgesamt 9 Jahre oder mehr (ohne Probezeit) die Stelle des Oberstufenlehrers/der Oberstufenlehrerin (Code 15a.203) und Äquivalent innehaben und die Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in Stufe II (Code V.07.03.07) und Äquivalent innehaben, werden Sie in die Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in Stufe II (Code V.07.03.28) berufen.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).

E-Mail: bandocgdtd@gmail.com

Quelle: https://giaoducthoidai.vn/dieu-kien-chuyen-sang-chuc-danh-nghe-nghiep-giao-vien-tieu-hoc-hang-ii-moi-post745963.html


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