Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat einen Beschluss zur Festlegung des Schwellenwerts zur Sicherstellung der Inputqualität im Jahr 2025 für die Gruppe der universitären und hochschulischen Lehramtsstudierenden im Jahr 2025 erlassen.
Gemäß der Entscheidung besteht die Schwelle zur Sicherstellung der Eingangsqualität der Abiturprüfungsergebnisse für die Zulassung zu den Hauptfächern der Hauptfachgruppe für die Lehrerausbildung an Universitäten und Hochschulen im Jahr 2025 für Kandidaten in Region 3 in einer Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern, keine Bonuspunkte, unabhängig von den Prüfungsergebnissen der Kandidaten, die das allgemeinbildende Programm der Jahre 2006 und 2018 studieren.
Die Zulassungsvoraussetzung für Lehramtsstudiengänge liegt bei 19 Punkten. Für Sport, Musikpädagogik und Kunstpädagogik beträgt sie 18 Punkte für die Zulassungskombination dreier Kulturfächer. Weitere Zulassungskombinationen richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Die Zulassungsvoraussetzung für den Fachhochschulstudiengang Frühpädagogik beträgt 16,5 Punkte für die Zulassungskombination aus drei kulturwissenschaftlichen Fächern. Weitere Zulassungskombinationen richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Gemäß der Zulassungsordnung wird die Zugangsschwelle (Untergrenze) für Lehramtsstudiengänge und Studiengänge im Gesundheitsbereich mit Praxiszertifikat jährlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung für reguläre Ausbildungszulassungsverfahren auf Grundlage der Abiturergebnisse bekannt gegeben.
In den Jahren 2023 und 2024 bleibt die Mindestpunktzahl für die universitären Lehramtsstudiengänge und die kollegialen Studiengänge der Frühpädagogik stabil und liegt (je nach Studiengang) zwischen 17 und 19 Punkten.
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/diem-san-nganh-dao-tao-giao-vien-nam-2025-tu-165-den-19-diem-post740714.html
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