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Vorgeschlagene Neuregelungen zur Körperschaftsteuer

(Chinhphu.vn) – Das Finanzministerium arbeitet an einem Erlass, der eine Reihe von Artikeln des Körperschaftsteuergesetzes detailliert beschreibt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ10/07/2025

Đề xuất quy định mới về thuế thu nhập doanh nghiệp- Ảnh 1.

Finanzministerium schlägt neue Regelungen zur Körperschaftsteuer vor

Das Finanzministerium sagte, dassdie Nationalversammlung am 14. Juni 2025 das Körperschaftsteuergesetz (CIT) Nr. 67/2025/QH15 verabschiedet habe, das ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft tritt und ab dem Körperschaftsteuerzeitraum 2025 gilt. Im CIT-Gesetz beauftragte die Nationalversammlung die Regierung, eine Reihe von Klauseln, Artikeln und Inhalten des Gesetzes im Detail festzulegen, und zwar: zu Steuerzahlern (Artikel 2); zu versteuerndem Einkommen (Artikel 3); steuerfreiem Einkommen (Artikel 4); Einnahmen (Artikel 8); abzugsfähige und nicht abzugsfähige Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, einschließlich zusätzlicher Ausgaben, Bedingungen, Zeitpunkt und Anwendungsbereich für Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Unternehmen (Artikel 9); Bestimmung der Kriterien für die Gesamteinnahmen als Grundlage für die Bestimmung der Subjekte, die dem Steuersatz von 17 % und 15 % unterliegen, in den Klauseln 2 und 3, Artikel 10; zu zahlende Körperschaftsteuer, berechnet als Prozentsatz der Einnahmen (Artikel 11); Branchen, Berufe und Bereiche, die für Körperschaftsteueranreize in Frage kommen, und die Anwendung von Körperschaftsteueranreizen in bestimmten Fällen (Klausel 2, Klausel 3 und Klausel 4, Artikel 12); Vorzugssteuersätze, Steuerbefreiungs- und -ermäßigungszeiträume für neue Investitionsprojekte, erweiterte Investitionsprojekte, andere Fälle von Steuerbefreiung und -ermäßigung, Verlustvortrag und Bedingungen für die Anwendung von Steueranreizen (Klausel 1, Artikel 13; Klausel 6, Artikel 14; Artikel 15; Artikel 16; Klausel 1, Klausel 3 und Klausel 5, Artikel 18; Klausel 3, Artikel 19).

Darüber hinaus ist es im Zuge der Umsetzung der Partei- und Staatspolitik hinsichtlich der Gliederung lokaler Verwaltungseinheiten sowie der Dezentralisierung und Machtdelegation notwendig, die der Regierung und den Ministerien unterliegenden Regelungen zur Körperschaftsteuer zu überprüfen, um eine reibungslose und problemlose Umsetzung zu gewährleisten.

Steuerzahler

Nach Angaben des Finanzministeriums ist die Regierung gemäß Artikel 2 des Körperschaftsteuergesetzes mit der Ausgestaltung dieses Artikels beauftragt. Um Übereinstimmung mit dem Steuerverwaltungsgesetz, dem Kreditinstitutsgesetz und dem Wertpapiergesetz zu gewährleisten und die geltenden Vorschriften zu übernehmen, schlägt das Finanzministerium vor, die Steuerzahler in Artikel 2 des Verordnungsentwurfs wie folgt zu benennen:

Zu den Steuerpflichtigen im Sinne von Absatz 1, Artikel 2 des Körperschaftsteuergesetzes zählen:

a) Unternehmen werden gemäß den Bestimmungen des Unternehmensrechts, des Investitionsrechts, des Versicherungsrechts, des Wertpapierrechts, des Erdölrechts, des Handelsrechts und der Bestimmungen anderer Rechtsdokumente in den folgenden Formen gegründet und betrieben: Aktiengesellschaft; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Partnerschaft; Fondsverwaltungsgesellschaft; Privatunternehmen; Parteien eines Geschäftskooperationsvertrags; Parteien eines Vertrags zur gemeinsamen Nutzung von Erdölprodukten, Erdöl-Joint-Venture-Unternehmen, gemeinsame Betriebsgesellschaft.

b) Unternehmen, die nach den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts gegründet wurden, zahlen Steuern auf in Vietnam und außerhalb Vietnams entstehende steuerpflichtige Einkünfte.

c) Unternehmen, die nach den Bestimmungen des ausländischen Rechts gegründet wurden (nachfolgend „ausländische Unternehmen“ genannt) mit oder ohne Betriebsstätte in Vietnam

Ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten in Vietnam zahlen Steuern auf in Vietnam erzieltes steuerpflichtiges Einkommen sowie auf außerhalb Vietnams erzieltes steuerpflichtiges Einkommen im Zusammenhang mit der Tätigkeit dieser Betriebsstätten.

Ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten in Vietnam zahlen Steuern auf in Vietnam erzieltes steuerpflichtiges Einkommen, das nicht mit den Aktivitäten der Betriebsstätte in Zusammenhang steht.

Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Vietnam, darunter Unternehmen, die im E-Commerce und in der digitalen Technologie tätig sind, zahlen Steuern auf das in Vietnam erzielte steuerpflichtige Einkommen.

Eine Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens ist eine Produktions- und Geschäftsniederlassung, über die das ausländische Unternehmen einen Teil oder seine gesamten Produktions- und Geschäftsaktivitäten in Vietnam durchführt, einschließlich:

- Niederlassungen, Hauptbüros, Fabriken, Werkstätten, Transportmittel, Ölfelder, Gasfelder, Minen oder andere Standorte zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen in Vietnam.

- Baustelle, Bauarbeiten, Installation, Montage.

- Dienstleister, einschließlich Beratungsleistungen durch Mitarbeiter oder andere Organisationen oder Einzelpersonen.

- Agent für ausländische Unternehmen.

- Vertreter in Vietnam, wenn es sich um einen Vertreter handelt, der befugt ist, Verträge im Namen eines ausländischen Unternehmens zu unterzeichnen, oder wenn es sich um einen Vertreter handelt, der nicht befugt ist, Verträge im Namen eines ausländischen Unternehmens zu unterzeichnen, aber regelmäßig Waren liefert oder Dienstleistungen in Vietnam erbringt.

- E-Commerce-Plattform, digitale Plattform, über die ausländische Unternehmen Waren und Dienstleistungen in Vietnam anbieten.

d) Wirtschaftsorganisationen werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute gegründet und arbeiten gemäß diesen.

d) Öffentliche und nichtöffentliche Dienstleistungseinheiten, die Waren und Dienstleistungen produzieren und vertreiben und deren steuerpflichtiges Einkommen gemäß Artikel 3 dieses Dekrets beträgt.

e) Genossenschaften und Genossenschaftsverbände, die nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes gegründet wurden;

g) Andere als die in den Punkten a, b, c, d und dd dieser Klausel genannten Organisationen, die Produktions- und Geschäftstätigkeiten mit steuerpflichtigem Einkommen gemäß Artikel 3 dieses Dekrets ausüben.

Darüber hinaus schlägt das Finanzministerium vor, dass Organisationen, die gemäß den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts gegründet wurden und tätig sind (oder für den Betrieb registriert sind) (einschließlich Organisationen, die Handelsräume betreiben, Organisationen, die digitale Plattformen betreiben), beim Kauf von Waren und Dienstleistungen (einschließlich des Kaufs von mit Waren verbundenen Dienstleistungen, des Kaufs von Waren, die in Form von Vor-Ort-Export und -Import geliefert und vertrieben werden, E-Commerce-Geschäften, Geschäften auf der Grundlage digitaler Plattformen oder zu internationalen Handelsbedingungen) auf der Grundlage von mit ausländischen Unternehmen geschlossenen Verträgen gemäß den Punkten c und d, Absatz 2, Artikel 2 des Körperschaftsteuergesetzes (geändert) das Quellensteuerabzugsverfahren anwenden. Das Finanzministerium legt die in diesem Absatz festgelegten Steuerpflichten fest.

Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.

Weisheit

 


Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-moi-ve-thue-thu-nhap-doanh-nghiep-102250710155213036.htm


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