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Vorschlag neuer Regelungen für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen

(Chinhphu.vn) – Das Finanzministerium arbeitet an einem Erlass zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen, die vom Staat investiert und verwaltet werden.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ16/07/2025

Đề xuất quy định mới về quản lý, sử dụng, khai thác tài sản kết cấu hạ tầng- Ảnh 1.

Das Finanzministerium schlägt neue Vorschriften für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen vor, die vom Staat investiert und verwaltet werden.

Infrastrukturanlagen (TSKCHT) sind Infrastrukturanlagen, die nationalen Interessen und öffentlichen Interessen dienen, darunter technische Infrastrukturarbeiten, soziale Infrastrukturarbeiten und mit Infrastrukturarbeiten verbundene Land-, Wasser- und Meeresgebiete, darunter: Verkehrsinfrastruktur, Stromversorgungsinfrastruktur, Bewässerungsinfrastruktur und Reaktion auf den Klimawandel, städtische Infrastruktur, Infrastruktur für Industriecluster, Industrieparks, Wirtschaftszonen, Hightech-Zonen, Zonen mit konzentrierter digitaler Technologie, kommerzielle Infrastruktur, Informationsinfrastruktur, Bildungs- und Ausbildungsinfrastruktur, Wissenschafts- und Technologieinfrastruktur, medizinische Infrastruktur, kulturelle Infrastruktur, Sportinfrastruktur, Tourismusinfrastruktur und andere Infrastrukturen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Finanzministerium erklärte, dass die Ausarbeitung des Regierungserlasses zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen darauf abziele, die Rechtsgrundlage für die Lösung von Problemen zu schaffen, die bei der Zuweisung, Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen auftreten. Außerdem soll sichergestellt werden, dass bei allen Infrastrukturanlagen die dem Staat gegenüber verantwortliche Stelle für die Verwaltung, Abrechnung, Handhabung und Nutzung der Anlagen identifiziert wird, um die Verwaltung der vom Staat investierten und verwalteten Infrastrukturanlagen zu stärken.

Dieses Dekret regelt die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Infrastrukturanlagen, die vom Staat investiert und verwaltet werden, wie in Absatz 2, Artikel 4 des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Anlagen 2017, geändert und ergänzt durch Gesetz Nr. 90/2025/QH15 vom 25. Juni 2025, vorgeschrieben. Mit diesem Gesetz werden zahlreiche Artikel des Gesetzes über Ausschreibungen, des Gesetzes über Investitionen im Rahmen der Methode der öffentlich-privaten Partnerschaft, des Zollgesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes, des Gesetzes über Export- und Importsteuern, des Investitionsgesetzes, des Gesetzes über öffentliche Investitionen und des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Anlagen geändert und ergänzt.

Die Grundsätze für die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Infrastrukturvermögen (Artikel 4) richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens und den Grundsätzen der erlassenen Verordnungen zu Infrastrukturvermögen. Der Entwurf sieht außerdem die Aufnahme einer Bestimmung vor, wonach in Fällen, in denen Fachgesetze andere Bestimmungen zu Zuständigkeit, Verfahren zur Übertragung der Verwaltung, Handhabung und Nutzung von Infrastrukturvermögen (einschließlich der Verwaltung und Verwendung der Erlöse aus der Handhabung und Nutzung) als diese Verordnung enthalten, die Bestimmungen der Fachgesetze gelten.

Die Zuweisung von Infrastrukturvermögen an die in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a und b dieser Verordnung genannten Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten erfolgt wie folgt:

1- Asset-Management-Agenturen und zentrale Asset-Management-Einheiten werden mit der Verwaltung zentral verwalteter Infrastrukturanlagen beauftragt.

2- Lokale Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten (einschließlich: Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten auf Provinzebene; Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten auf Gemeindeebene) werden mit der Verwaltung von Infrastrukturvermögen unter lokaler Verwaltung beauftragt.

Im Entwurf wird klargestellt, dass die Übertragung von Infrastrukturvermögen an die oben genannten Agenturen und Einheiten in Form einer Erfassung einer Vermögenserhöhung erfolgt.

Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung der gemäß den vorstehenden Bestimmungen zugewiesenen Infrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung, den Fachgesetzen und den einschlägigen Gesetzen.

Falls die zentrale Agentur für Vermögensverwaltung (für Vermögenswerte unter zentraler Verwaltung) die Buchhaltung, Datensatzverwaltung, Datensatzspeicherung, Wartung, Erklärung, Informationseingabe in die Datenbank zu Infrastrukturvermögen und andere Inhalte (sofern vorhanden) durch die zentrale Agentur für Vermögensverwaltung dezentralisiert oder an untergeordnete Verwaltungsorganisationen ermächtigt oder überträgt, oder die Agentur für Infrastrukturverwaltung auf Provinzebene (für Vermögenswerte unter der Verwaltung der Agentur für Infrastrukturverwaltung auf Provinzebene) die Buchhaltung, Datensatzverwaltung, Datensatzspeicherung, Wartung, Erklärung, Informationseingabe in die Datenbank zu Infrastrukturvermögen und andere Inhalte (sofern vorhanden) dezentralisiert oder ermächtigt oder überträgt, bedarf dies der schriftlichen Genehmigung des Ministeriums, der zentralen Agentur (für Vermögenswerte unter zentraler Verwaltung) oder des Volkskomitees der Provinz (für Vermögenswerte unter lokaler Verwaltung) und es muss ein Dokument der Agentur für Vermögensverwaltung vorliegen, in dem der Inhalt der Dezentralisierung oder Ermächtigung oder Übertragung sowie die internen Verfahren klar dargelegt sind, um die vollständige Umsetzung der Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten gemäß diesem Dekret sicherzustellen.

Die Zuweisung von Infrastrukturvermögen, das vom Staat investiert und verwaltet wird, an Vermögensverwaltungsagenturen und -einheiten gilt für bestehende Infrastrukturvermögenswerte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets, es gibt jedoch kein Dokument, das diese Vermögenswerte an Verwaltungsbehörden und -einheiten zuweist.

Bei Infrastrukturvermögen, das sich in festem öffentlichem Eigentum befindet und in Form einer Abtretung oder Übertragung an Verwaltungsbehörden oder -einheiten verwaltet wird, werden die Befugnisse und Verfahren für die Abtretung oder Übertragung von Vermögenswerten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verwaltung und Handhabung von Vermögenswerten in festem öffentlichem Eigentum umgesetzt. Es ist nicht erforderlich, die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Abtretung von Vermögenswerten erneut durchzuführen.

Für Infrastrukturanlagen als Ergebnis der Projektumsetzung mit staatlichen Mitteln:

Falls das von einer zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt als Ergebnis des Projektumsetzungsprozesses den Begünstigten der Vermögenswerte identifiziert und der Begünstigte die Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit ist, sind der Investor, der Projekteigentümer und der Projektverwaltungsausschuss nach Abschluss der Investition, des Baus und der Beschaffung für die Übergabe der Vermögenswerte an den Begünstigten (Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit) verantwortlich; es ist nicht erforderlich, die in diesem Dekret vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübergabe erneut durchzuführen.

Falls das von einer zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt im Zuge der Projektumsetzung einen Begünstigten der Vermögenswerte identifiziert, dieser Begünstigte jedoch nicht die Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit ist, wird der Fall wie folgt behandelt:

Handelt es sich bei dem Begünstigten um eine staatliche Behörde, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Behörde der Kommunistischen Partei Vietnams, der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, wird das Eigentum nach Erhalt vom Begünstigten an das Ministerium, die Zentralbehörde oder das Volkskomitee der Provinz übertragen, um es der Immobilienverwaltungsbehörde zu übergeben; die Übertragung erfolgt gemäß den Bestimmungen in (*) unten.

Handelt es sich bei dem Begünstigten der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte nicht um eine staatliche Einrichtung, eine öffentliche Einrichtung, eine Einrichtung der Kommunistischen Partei Vietnams, die Vietnamesische Vaterländische Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, verwaltet, nutzt und verwertet der Begünstigte die Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen der Fachgesetze und anderer relevanter Gesetze. Ist eine Übertragung der Vermögenswerte an die Vermögensverwaltungsagentur erforderlich, gelten die Bestimmungen unter (*) unten.

Falls in dem von der zuständigen Behörde oder Person genehmigten Investitionsprojekt kein Begünstigter der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte angegeben ist, werden die Befugnis, Anordnung und Verfahren zur Übergabe oder Übertragung von Infrastrukturvermögen an die Behörde oder Einheit gemäß den Bestimmungen zum Umgang mit Vermögenswerten von Projekten, bei denen staatliches Kapital eingesetzt wird, im Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte umgesetzt. Eine erneute Durchführung der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübergabe ist nicht erforderlich.

Gemäß dem Entwurf gelten für Infrastrukturanlagen, die von anderen Stellen als Vermögensverwaltungsagenturen oder -einheiten verwaltet werden, folgende Bestimmungen: Muss die verwaltende Stelle die Anlagen an ein Ministerium, eine Zentralbehörde oder ein Volkskomitee einer Provinz übertragen, um sie an die Vermögensverwaltungsagentur oder -einheit zu übergeben, so sind die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung gemäß den Bestimmungen der Fachgesetze und einschlägigen Gesetze umzusetzen; eine erneute Umsetzung der in diesem Dekret vorgeschriebenen Verfahren zur Anlagenübertragung ist nicht erforderlich. Enthalten Fachgesetze und einschlägige Gesetze keine Bestimmungen zu Befugnissen, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung, gelten die in diesem Dekret festgelegten Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Anlagenübertragung für die Entscheidung und Umsetzung der Anlagenübertragung. (*)

Sehen Fachgesetze die Übertragung von Infrastrukturvermögen an andere Stellen vor (mit Ausnahme der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c dieser Verordnung genannten), unterliegen Übertragung, Verwaltung, Nutzung und Verwertung der Vermögenswerte den Bestimmungen dieser Fachgesetze und anderer einschlägiger Gesetze. Enthalten Fachgesetze keine oder unvollständige Bestimmungen zur Übertragung, Verwaltung, Nutzung und Verwertung der Vermögenswerte, gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.

Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.

Weisheit


Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-moi-ve-quan-ly-su-dung-khai-thac-tai-san-ket-cau-ha-tang-102250716150421676.htm


Etikett: Infrastruktur

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