Das Identifizierungsgesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und ersetzt das derzeit geltende CCCD-Gesetz von 2014. Ab diesem Zeitpunkt wird die CCCD-Karte in Personalausweis umbenannt.
Die CCCD-Karte mit eingebettetem Chip ist bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Wann wird die Iris gesammelt?
Einer der neuen Punkte des Identitätsgesetzes im Vergleich zum CCCD-Gesetz besteht darin, dass Personen bei der Beantragung eines Personalausweises Informationen über ihre Iris zur Identitätsdatenbank hinzufügen müssen.
Die obige Regelung lässt viele Menschen fragen: Müssen sie bei Verwendung einer CCCD-Karte mit Chip zusätzlich einen Iris-Scan durchführen? Denn mehr als 83 Millionen in der Vergangenheit ausgegebene CCCD-Karten mit Chip wurden nicht mit diesen Informationen aktualisiert.
Generalleutnant Nguyen Minh Duc, stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses der Nationalversammlung , sagte, dass die Erfassung der Iris in der biometrischen Gruppe ein neuer Punkt im Identifizierungsgesetz sei.
Ab dem 1. Juli 2024 wird die ID-Verwaltungsbehörde bei der Beantragung neuer, geänderter oder neu ausgestellter ID-Karten Irisdaten erfassen, um die Informationsdaten für die ID-Datenbank zu erweitern.
Herr Duc sagte, dass die Irissammlung von der Identitätsmanagementagentur mithilfe spezieller Geräte durchgeführt werde.
Bezüglich der in der Vergangenheit ausgegebenen CCCD-Karten mit Chip bekräftigte Generalleutnant Nguyen Minh Duc, dass das Identifikationsgesetz Übergangsbestimmungen enthält. Demnach können Bürger, die derzeit eine CCCD-Karte besitzen, diese bis zum auf der Karte angegebenen Ablaufdatum weiter verwenden. Die Gültigkeit von CCCD-Karten und Personalausweisen ist identisch.
Daher müssen sich die Bürger nach Inkrafttreten des Ausweisgesetzes nicht mehr an die Ausweisverwaltungsbehörde wenden, um weitere Angaben zu machen oder Informationen zu ergänzen; außer in Fällen, in denen die Bürger die Ausstellung eines neuen Ausweises beantragen oder Änderungen an ihren persönlichen Daten vornehmen.
Polizeibehörden führen Verfahren zur Ausstellung von CCCD-Karten an Bürger durch
Müssen über 60-Jährige ihren Personalausweis ändern?
Das Personalausweisgesetz erweitert den Kreis der Personen, denen ein Personalausweis ausgestellt wird, auf Kinder unter 14 Jahren (Ausstellung auf Antrag, keine Pflicht).
Damit müssen vietnamesische Bürger im Alter von 14, 25, 45 und 60 Jahren Verfahren zur Erneuerung ihres Personalausweises durchführen.
Derzeit hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit 83 Millionen CCCD-Karten mit Chip ausgegeben. Gemäß den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes müssen Benutzer von CCCD-Karten mit Chip beim Erreichen des Alters, für das die Kartenerneuerung gilt (25 Jahre, 45 Jahre und 60 Jahre), einen Personalausweis erhalten.
Viele Menschen fragen sich, ob Bürger über 60 Jahre, die ein CCCD mit Chip verwenden, auf einen Personalausweis umsteigen müssen oder nicht.
Gemäß dem Personalausweisgesetz müssen Bürger ab 60 Jahren ihren Personalausweis nicht mehr erneuern und können ihn lebenslang nutzen. Sie müssen daher nicht auf einen Personalausweis umsteigen, sondern können ihre vorhandenen CCCD-Karten mit Chip weiterhin verwenden.
Während des Entwurfsprozesses des Personalausweisgesetzes gab es einige Meinungen, dass eine Namensänderung auf dem Personalausweis für diese Personengruppe nicht sinnvoll sei, wenn es keine Regelung zur Änderung des Personalausweises für Personen über 60 Jahre gebe.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte, dass nach Inkrafttreten des Identifizierungsgesetzes sowohl CCCD-Karten mit eingebettetem Chip als auch Personalausweise ohne Wertunterschied parallel zur Verwendung akzeptiert würden.
Bei Menschen über 60 Jahren sind die Identitätsmerkmale grundsätzlich stabil und ändern sich selten, sodass es für die Ausstellung und den Ersatz von Karten für Menschen dieses Alters keiner Regulierung bedarf.
Das Gesetz sieht jedoch auch vor, dass Bürger auf Antrag auf einen Personalausweis umsteigen können. Personen über 60 Jahren, denen eine CCCD-Karte mit Chip ausgestellt wurde und die auf einen Personalausweis umsteigen möchten, können dies daher weiterhin gemäß den Vorschriften tun.
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