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Chance für Unternehmen, ihre Kundenansprachestrategie neu auszurichten

(PLVN) – Ab dem 1. Juli sind Werbeprogramme für Waren und Dienstleistungen offiziell auf einen Rabatt von maximal 50 % des Verkaufspreises beschränkt, mit Ausnahme einiger gesetzlich vorgeschriebener Sonderfälle. Diese Regelung ist im Rundschreiben 39/2025/TT-BCT des Ministeriums für Industrie und Handel vom 22. Juni klar dargelegt.

Báo Pháp Luật Việt NamBáo Pháp Luật Việt Nam25/06/2025

Diese Regelung gilt als notwendig, da der Markt in letzter Zeit von übertriebenen Werbeaktionen, insbesondere von länderübergreifenden E-Commerce-Plattformen, geprägt war. Aktionen mit Rabatten von bis zu 80–90 % verzerren nicht nur den Wettbewerb, sondern drängen auch einige inländische Unternehmen in eine passive Position. Das Rundschreiben 39 wurde erlassen, um das Gleichgewicht wiederherzustellen und einen stabilen, transparenten und kontrollierten Rechtsrahmen für Werbeaktivitäten zu schaffen.

Gemäß den neuen Vorschriften darf der Aktionswert einer Waren- oder Dienstleistungseinheit 50 % des Verkaufspreises vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten. Darüber hinaus darf der Gesamtwert der Aktionswaren und -dienstleistungen in einem Programm 50 % des Gesamtwerts der beworbenen Waren und Dienstleistungen nicht überschreiten. Die Höhe der Aktion berechnet sich nach dem Kaufpreis oder Marktpreis, sofern das Unternehmen nicht selbst produziert oder importiert. Bei Eigenproduktion oder -lieferung richtet sich die Rabatthöhe nach dem Selbstkostenpreis oder Importpreis.

Das Rundschreiben bietet jedoch weiterhin flexiblen Spielraum für gezielte Handelsförderungsmaßnahmen wie den Aktionsmonat, den Online-Shopping-Tag oder Werbekampagnen an Feiertagen und Tet. Mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörden auf Provinzebene oder darüber kann der Rabattsatz bis zu 100 % betragen. Der Staat ermutigt Händler außerdem, sich aktiv an diesen Programmen zu beteiligen, um den Konsum zu fördern und Produktion und Wirtschaft zu unterstützen.

Insbesondere gibt es einige Fälle, in denen die Rabattgrenze weiterhin ausgenommen ist, beispielsweise bei der Preisstabilisierung, beim Verzehr frischer Lebensmittel oder wenn sich das Unternehmen im Konkurs-, Auflösungs- oder Standort- bzw. Branchenwechsel befindet.

Vielen Einschätzungen zufolge sind Werbeaktionen mit dem Inkrafttreten des Rundschreibens 39 kein Wettrennen mehr um höhere Rabatte, sondern eine Chance für Unternehmen, ihre Kundenansprache nachhaltig neu auszurichten. Mit echtem Mehrwert, echtem Service und echtem Erlebnis zu konkurrieren, ist der langfristige Weg, Vertrauen aufzubauen und Kunden zu binden.

Das Rundschreiben tritt offiziell am 1. Juli 2025 in Kraft und gilt als ein sehr richtiger Schritt im Kontext einer Zeit, in der Handel zunehmend mit Verantwortung, Ethik und Transparenz assoziiert wird.

Quelle: https://baophapluat.vn/co-hoi-de-doanh-nghiep-dinh-vi-lai-chien-luoc-tiep-can-khach-hang-post552872.html


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