Biometrische Authentifizierung bei der Dokumentenkontrolle bei Flugreisen

Das Verkehrsministerium hat mit Wirkung vom 15. Februar das Rundschreiben 42/2023 herausgegeben, mit dem zahlreiche Inhalte zu persönlichen Dokumenten bei Flugreisen geändert und ergänzt werden.

Gemäß Rundschreiben 42 dürfen Fluggesellschaften Passagiere nur dann annehmen und an Bord bringen, wenn diese über die vorgeschriebene Bordkarte und persönliche Ausweisdokumente (oder elektronische persönliche Identifikationsdaten mit dem gleichen Rechtswert wie persönliche Ausweisdokumente) verfügen.

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Check-in-Bereich am Flughafen während der Hochsaison. Illustrationsfoto: Hoang Ha

Darüber hinaus werden die Ausweisdokumente des Passagiers (oder elektronische Identitätsinformationen mit gleichwertigem Rechtswert wie die Ausweisdokumente des Passagiers oder biometrische Authentifizierungsdaten) geprüft und verglichen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Flug übereinstimmen. Passagier und Gepäck wurden aus Gründen der Luftsicherheit überprüft.

Passagiere mit aufgegebenem Gepäck müssen am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft erscheinen, um die Formalitäten abzuschließen. Das Check-in-Personal muss den Passagier überprüfen und mit der Bordkarte oder dem Ticket und den Ausweisdokumenten (oder den biometrischen Authentifizierungsdaten des Passagiers oder elektronischen Identifikationsinformationen mit dem gleichen Rechtswert wie Ausweisdokumente) vergleichen und den Passagier zum Gepäck befragen.

Laut der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde müssen Passagiere zur Durchführung der Schritte zur Authentifizierung während des gesamten Fluges über einen Bürgerausweis (CCCD) mit Chip und einen PNR-Buchungscode verfügen und der Weitergabe personenbezogener Daten und Gesichtserkennungsinformationen zustimmen.

Details zu den neuen Mautgebühren

Die neuen Mautgebühren gelten gemäß Regierungserlass 90/2023 ab dem 1. Februar.

Die für Autos (mit Ausnahme von Polizei- und Verteidigungsfahrzeugen) erhobene Gebühr ist je nach Ladung und Sitzplätzen des Fahrzeugs in 8 Gruppen unterteilt und beträgt zwischen 130.000 VND und 1.430.000 VND pro Monat.

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Richtlinien zur Änderung der Straßenbenutzungsgebühren. Foto: Hoang Ha
Gebührenpflichtiger Fahrzeugtyp Sammelstufe (Tausend VND)
1 Monat 3 Monate 6 Monate 12 Monate 18 Monate 24 Monate
Personenkraftwagen mit weniger als 10 Sitzplätzen, die auf den Namen einer Privatperson oder eines Geschäftshaushalts zugelassen sind 130 390 780 1.560 2.280 3.000
Personenkraftwagen mit weniger als 10 Sitzplätzen; Lastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 4.000 kg; alle Arten von öffentlichen Personenbussen; Lastkraftwagen und vierrädrige Personenkraftwagen mit Motoren 180 540 1.080 2.160 3.150 4.150
Personenkraftwagen mit 10 bis unter 25 Sitzplätzen; Lastkraftwagen und Spezialfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 4.000 kg bis unter 8.500 kg 270 810 1.620 3.240 4.730 6.220
Personenkraftwagen mit 25 bis unter 40 Sitzplätzen; Lastkraftwagen und Spezialfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 8.500 kg bis unter 13.000 kg 390 1.170 2.340 4.680 6.830 8.990
Personenkraftwagen mit 40 oder mehr Sitzplätzen; Lastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 13.000 kg bis unter 19.000 kg; Traktoren mit einem Gesamtgewicht zuzüglich der zulässigen Anhängelast von unter 19.000 kg 590 1.170 3.540 7.080 10.340 13.590
LKW und Sonderfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 19.000 kg bis unter 27.000 kg; Traktoren mit einem Gesamtgewicht zuzüglich der zulässigen Anhängelast von 19.000 kg bis unter 27.000 kg 720 2.160 4.320 8.640 12.610 16.690
LKW und Sonderfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 27.000 kg oder mehr; Traktoren mit einem Gesamtgewicht zuzüglich der zulässigen Anhängelast von 27.000 kg bis unter 40.000 kg 1.040 3.120 6.240 12.480 18.220 23.960
Traktoren mit einem Gesamtgewicht zuzüglich der zulässigen Anhängelast von 40.000 kg oder mehr 1.430 4.290 8.580 17.160 25.050 32.950

Neue Regelungen für Provinz- und Bezirksinspektoren

Die Regierungsinspektion hat das Rundschreiben Nr. 02 herausgegeben, in dem die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und die Organisation der Provinz-, Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- und Gemeindeinspektionen geregelt sind (gültig ab 10. Februar).

Der Provinz-Chefinspektor wird vom Vorsitzenden des Provinz-Volkskomitees nach Rücksprache mit dem Generalinspekteur der Regierung ernannt, entlassen, abberufen, versetzt, rotiert oder abgeordnet.

In Abwesenheit des Provinzinspektors ist ein stellvertretender Provinzinspektor befugt, die Aktivitäten des Provinzinspektorats zu leiten.

Die Provinzinspektion verfügt über ein Büro sowie spezialisierte und professionelle Abteilungen, um die Umsetzung der Funktionen und Aufgaben der Inspektion, des Bürgerempfangs, der Beschwerde- und Anzeigeabwicklung, der Korruptions- und Negativitätsprävention und -kontrolle sowie der Überwachung, Bewertung und Bearbeitung nach der Inspektion sicherzustellen.

Der Bezirkshauptinspektor wird vom Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees nach Rücksprache mit dem Provinzhauptinspektor ernannt, entlassen, abberufen, versetzt, rotiert oder abgeordnet.

Keine Einstufung im Abiturzeugnis

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat mit Wirkung vom 15. Februar das Rundschreiben 31/2023 zu den Regelungen für die Berücksichtigung des Abschlusses der Mittelschule herausgegeben.

Im Rundschreiben Nr. 31 ist keine Abschlussklassifizierung mehr vorgeschrieben. Der Beschluss 11/2006 des Ministeriums für Bildung und Ausbildung sieht derzeit vor, dass die Abschlussergebnisse von Studierenden an Bildungseinrichtungen basierend auf der Verhaltensklassifizierung und der akademischen Klassifizierung in drei Kategorien eingeteilt werden: ausgezeichnet, gut und durchschnittlich. Wird der Studierende nicht nach seinem Verhalten eingestuft, werden nur die Ergebnisse der akademischen Klassifizierung berücksichtigt.

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Illustration: Hoang Ha

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, die mehr als 45 Unterrichtsstunden versäumen, können dennoch ihren Abschluss machen. Bisher war es in der 9. Klasse nicht erlaubt, mehr als 45 Unterrichtsstunden (einmalige oder mehrere Fehlzeiten zusammen) zu versäumen.

Schüler werden als Absolventen anerkannt, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen: Nicht älter als 21 Jahre (Jahrgangsberechnung) für Schüler, die das allgemeine Bildungsprogramm auf Mittelschulniveau abgeschlossen haben; ab 15 Jahren (Jahrgangsberechnung) für Schüler, die das Weiterbildungsprogramm auf Mittelschulniveau abgeschlossen haben. Falls Schüler aus dem Ausland nach Hause zurückkehren, Klassen überspringen oder in einem höheren Alter als dem vorgeschriebenen Alter studieren, gelten die Altersbestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bezüglich der Klassenstufen.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie über vollständige Unterlagen zur Anerkennung Ihres Schulabschlusses (Zeugnisse usw.) verfügen und die allgemeine Schulbildung auf Sekundarstufe I oder die Weiterbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben.