Das Innenministerium hat dem Premierminister gerade ein Dokument mit Kommentaren zur Übertragung des National Power System Dispatch Center von der Vietnam Electricity Group (EVN) an das Ministerium für Industrie und Handel übermittelt.
Gemäß dem Vorschlag des Ministeriums für Industrie und Handel kann die Übertragung der Verwaltung und Leitung des National Power System Control Center (A0) von EVN an dieses Ministerium gemäß einer von zwei Optionen umgesetzt werden.
Option 1 : A0 wird eine öffentliche Dienstleistungseinheit, die dem Ministerium für Industrie und Handel untersteht und Dienstleistungen im Bereich des Stromnetzbetriebs und der Strommarktverwaltung erbringt.
Option 2 : A0 wird eine zu 100 % in staatlichem Besitz befindliche Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), die das Stromnetz betreibt und den Strommarkt unter der Aufsicht des Ministeriums für Industrie und Handel verwaltet.
Das Innenministerium kommentierte den Vorschlag des Ministeriums für Industrie und Handel wie folgt: „Wenn A0 in eine öffentliche Dienstleistungseinheit umgewandelt wird, wird dies mit zahlreichen damit verbundenen Rechtsdokumenten (zur Organisationsstruktur, politischen Mechanismen, Ausschreibungen, Preismanagement usw.) verbunden sein und es wird nicht möglich sein, die Geschäftsfunktion von der staatlichen Verwaltungsfunktion zu trennen, wie es in der Resolution Nr. 55-NQ/TW gefordert wird; gleichzeitig wird es dem Entwicklungsfahrplan von A0 in der Entscheidung Nr. 168/QD-TTg des Premierministers nicht entsprechen.“
Im Gegenteil: Die Abspaltung von A0 von EVN in das Ministerium für Industrie und Handel und sein Betrieb nach dem Unternehmensmodell verfügen über eine umfassende Rechtsgrundlage für eine sofortige Umsetzung (Gründung eines neuen staatlichen Unternehmens gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzes, des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital und des Regierungserlasses Nr. 23/2022/ND-CP vom 5. April 2022 über die Gründung, Reorganisation, Eigentumsumwandlung und Übertragung von Eigentums- und Vertretungsrechten bei Unternehmen, an denen der Staat 100 % des Gründungskapitals hält).
Nach Angaben des Innenministeriums wird durch die Umwandlung von A0 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für den Betrieb des Elektrizitätssystems und des Elektrizitätsmarkts unter dem Ministerium für Industrie und Handel, die unabhängig vom Stromverkäufer und vom Stromkäufer operiert, lediglich der Eigentümervertreter des Unternehmens geändert, an dem der Staat 100 % des Gründungskapitals hält. Dadurch wird die Einhaltung des Fahrplans und der Anforderungen in der Entscheidung Nr. 168/QD-TTg sichergestellt und die Bedingungen für das Funktionieren des Marktmechanismus in der Beziehung zwischen der Dispatching-Einheit des nationalen Elektrizitätssystems und der Stromerzeugungs-, Stromübertragungs- und Stromverteilungseinheit gemäß den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes geschaffen.
„A0, das nach dem Modell einer Ein-Personen-GmbH operiert, wird über die Voraussetzungen verfügen, hochqualifiziertes Personal anzuziehen, die Anforderungen der nationalen Stromverteilungsaufgabe zu erfüllen (dies ist sehr schwierig, wenn A0 in eine öffentliche Dienstleistungseinheit umgewandelt wird) und die Einhaltung des Preis- und Gebührenmanagementmechanismus (Stromverteilungsgebühr und Gebühr für das Transaktionsmanagement auf dem Strommarkt werden als Kostenkomponente des Strompreises festgelegt, ähnlich wie der Stromübertragungspreis) gemäß den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes sicherzustellen“, kommentierte das Innenministerium.
Daher schlug das Innenministerium vor, den Plan zur Übertragung von A0 von EVN an das Ministerium für Industrie und Handel abzuschließen und ein Projekt zur Umwandlung von A0 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für den Betrieb von Stromnetzen und Elektrizitätsmärkten unter dem Ministerium für Industrie und Handel zu entwickeln.
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