Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat kürzlich einen Rundschreibenentwurf zur Regelung der Anerkennung von Mittelschulabschlüssen veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass ein Schüler pro Jahr höchstens zwei Mal die Mittelschule abschließen darf. Dies ist ein neuer Punkt, der sich von der bisherigen Regelung unterscheidet, als die Verwaltungsbehörde den Mittelschulabschluss nur einmal berücksichtigte.
Zu den Voraussetzungen für den Sekundarschulabschluss gehört auch, dass das Alter der Schüler nicht über 21 Jahre liegen darf.
Als anerkannt gilt, dass die Lernenden das allgemeine Bildungsprogramm auf Sekundarstufe oder das Weiterbildungsprogramm auf Sekundarstufe innerhalb der vorgeschriebenen 9 Jahre abgeschlossen haben.
Schüler, denen der Abschluss der Mittelschule in der 9. Klasse nicht anerkannt wurde, weil ihre schulischen Leistungen für das gesamte Schuljahr als „nicht ausreichend“ oder ihre schulischen Leistungen für das gesamte Schuljahr als schwach oder mangelhaft eingestuft wurden, können sich gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bei der Schule zur Neubewertung ihrer Fächer anmelden oder sich für eine Ausbildung während der Sommerferien des betreffenden Schuljahres anmelden, um eine Neubewertung und Anerkennung des Abschlusses der Mittelschule zu erhalten.
Bei mehr als 45 Fehlstunden im 9. Schuljahr wird die Sekundarschulausbildung nicht als abgeschlossen anerkannt.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Schüler, deren Abschluss der Mittelschule nicht anerkannt wurde, im neunten Schuljahr mehr als 45 Tage lang der Schule fernbleiben müssen. Schüler können sich jedoch bei der Bildungseinrichtung anmelden und die neunte Klasse wiederholen, um für die Anerkennung des Abschlusses berücksichtigt zu werden.
Mit diesem Rundschreibenentwurf werden auch die Bestimmungen zur Einstufung der Sekundarschulabschlüsse als sehr gut, gut und durchschnittlich gestrichen. Stattdessen erhalten Schüler, die als Absolventen anerkannt werden, ein Diplom ohne Einstufung.
Im Rahmen des Verfahrens richtet jede Bildungseinrichtung, deren Schüler die Anerkennung ihres Sekundarschulabschlusses beantragen, einen Anerkennungsrat ein. Auf Grundlage des Antrags der Bildungseinrichtung organisiert der Rat die Anerkennung des Sekundarschulabschlusses für die Schüler. Der Rat erstellt ein Protokoll über die Anerkennung des Sekundarschulabschlusses und eine Liste der für die Anerkennung vorgeschlagenen Schüler.
Die Verwaltung, Ausstellung, Bearbeitung, Rücknahme und Annullierung von Sekundarschulzeugnissen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
(Quelle: Tien Phong)
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