Die Zollbehörde kündigte die Umsetzung des Rundschreibens 29/2025/TT-BTC an, einer neuen Regelung zur automatischen Erhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Waren mit geringem Wert, die per Expressdienst importiert werden.
Zuvor waren per Expresslieferung importierte Waren im Wert von weniger als 1 Million VND sowohl von der Einfuhrsteuer als auch von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Mehrwertsteuerbefreiung wurde jedoch ab dem 18. Februar 2025 abgeschafft. Waren unter 1 Million VND sind weiterhin von der Einfuhrsteuer befreit, müssen aber Mehrwertsteuer zahlen.
Bei der Umsetzung der Richtlinie trat das Problem auf, dass das Zollsystem nicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf diese geringwertigen Sendungen vorbereitet war. Daher mussten Zollbehörden und Unternehmen die Steuern manuell deklarieren und einziehen, was zeitaufwändig, arbeitsintensiv und fehleranfällig war.
Das Finanzministerium hat das Rundschreiben 29/2025/TT-BTC herausgegeben, um eine rechtliche und technische Grundlage für die automatische Erhebung der Mehrwertsteuer im Zollsystem zu schaffen, mit dem Ziel, die Verwaltungsverfahren zu modernisieren, zu reduzieren und eine korrekte und ausreichende Steuererhebung für den Staat sicherzustellen.
Die Pilotphase soll laut Plan vom 9. bis 31. Juli auf eine Reihe von Unternehmen ausgedehnt werden.
Ab dem 1. August setzte die Zollbehörde die oben genannte Richtlinie dann bei allen Expresslieferdiensten auf allen Wegen per Luft-, Straßen- und Schienenverkehr um.
Quelle: https://hanoimoi.vn/from-1-8-imported-goods-through-express-delivery-value-under-1-million-dong-increases-in-tax-708975.html
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